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Informationen zu LSIs

Hier finden Sie eine Übersicht über EZB-Dokumente, die für kleinere Banken relevant sind. Diese sind in der europäischen Bankenaufsicht als weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) eingestuft.

SREP für weniger bedeutende Institute (LSIs)

Im August 2018 veröffentlichte die EZB eine harmonisierte Methodik für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für LSIs, die zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) entwickelt wurde. Diese gemeinsame Methodik gilt für die Aufsicht über kleinere Banken und basiert auf Grundsätzen und Methoden, die bei der Aufsicht über bedeutende Institute zur Anwendung kommen. Sie ist jedoch angepasst, vereinfacht und auf die Besonderheiten von LSIs zugeschnitten. Die Methodik soll die Entwicklung eines einheitlichen aufsichtlichen Ansatzes fördern und die NCAs bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich der laufenden Aufsicht unterstützen. Die Einführung der LSI-SREP-Methodik durch die NCAs hat begonnen und soll bis 2020 vollständig abgeschlossen sein.

Anträge auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut

Nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren veröffentlichte die EZB im März 2018 den Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut. Er soll Unternehmen, die eine Zulassung als FinTech-Bank anstreben, mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Verfahren und Kriterien ermöglichen, die von der EZB bei der Antragsbeurteilung herangezogen werden. Die erhöhte Transparenz soll das Antragsverfahren erleichtern. Der Leitfaden befasst sich mit Aspekten, die für Banken mit FinTech-Geschäftsmodellen aufgrund ihrer spezifischen Merkmale besonders relevant sind, und ist in Verbindung mit den allgemeinen Zulassungsleitfäden der EZB zu lesen.

Optionen und Ermessensspielräume

Nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren veröffentlichte die EZB im April 2017 eine Leitlinie und eine Empfehlung zur Harmonisierung der Regeln für im Unionsrecht eröffnete Optionen und Ermessensspielräume. Von den NCAs wird erwartet, dass sie die Empfehlung ab dem Datum ihrer Verabschiedung am 4. April 2017 anwenden und die Leitlinie ab dem 1. Januar 2018 einhalten. Im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion verfolgt die EZB die Umsetzung der vereinbarten Optionen und Ermessensspielräume durch die NCAs.

Institutsbezogene Sicherungssysteme

2016 veröffentlichte die EZB eine Leitlinie zur Bewertung institutsbezogener Sicherungssysteme (Institutional Protection Schemes – IPS) und eine Leitlinie zur Koordination von Aktivitäten der EZB und der NCAs in diesem Bereich. Die Leitlinien gewährleisten, dass die EZB und die NCAs neue IPS-Anträge einheitlich bewerten und dabei konsequent überwachen, ob die IPS die gesetzlichen Anforderungen fortlaufend erfüllen.

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