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Jahresbericht über die Aufsichtstätigkeit

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit im Bereich Bankenaufsicht. Der Bericht erscheint in der Regel im März des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt. Die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB präsentiert den Jahresbericht dem Europäischen Parlament im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.

2024

IN ZAHLEN

15,7%

CET1-Quote

Die Banken verfügen insgesamt über eine gute Kapitalausstattung mit soliden Kapital- und Liquiditätspositionen. Die aggregierte Quote des harten Kernkapitals (CET1-Quote) der Banken lag im dritten Quartal 2024 bei 15,7 %, verglichen mit 15,6 % im Vorjahr.

Mehr zur Widerstandsfähigkeit der Banken
10,2%

Eigenkapitalrendite

Im dritten Quartal 2024 belief sich die aggregierte annualisierte Eigenkapitalrendite der Banken seit Jahresbeginn auf 10,2 % (2023: 10,0 %). Grund für den leichten Anstieg waren höhere Nettozinsmargen.

Mehr zur Ertragslage der Banken
2 174

Aufsichtsbeschlüsse

Im Jahr 2024 erließ das Aufsichtsgremium der EZB 2 174 Beschlüsse. Die Aufsichtsbeschlüsse betrafen vor allem Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit (50,7 %), Eigenmittel (12,2 %), nationale Befugnisse (9,0 %), interne Modelle (6,9 %), den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (4,4 %) und qualifizierte Beteiligungen (4,2 %).

Mehr zur Beschlussfassung

Präsentation im Europäischen Parlament

Claudia Buch, die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums, hat den Jahresbericht dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgestellt. Frau Buchs einleitende Bemerkungen können Sie hier nachlesen:

Einleitende Bemerkungen

Bericht

Der Bericht gibt einen Überblick über die Aktivitäten der EZB-Bankenaufsicht im vergangenen Jahr.

Bericht

Berichtspflichten

Die EZB legt den Jahresbericht dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union, der Eurogruppe, der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten der Euro-Länder vor.

Weitere Informationen
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WEBCASTS

Die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums erstattet dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht.

Anhörungen

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