Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) bezeichnet das System der Bankenaufsicht in Europa. Es setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der teilnehmenden Länder zusammen.

Nationale Aufsichtsbehörden

Die neue europäische Bankenaufsicht soll

  • die Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensystems gewährleisten
  • die Finanzintegration und -stabilität stärken
  • eine einheitliche Aufsicht sicherstellen.

Die europäische Bankenaufsicht ist neben dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) eine der beiden Säulen der EU-Bankenunion.

Bankenunion

Warum brauchen wir eine europäische Bankenaufsicht?

Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, mit welcher Geschwindigkeit und Wucht sich Probleme im Finanzsektor ausbreiten können, vor allem in einer Währungsunion. Sie hat auch deutlich gemacht, in welchem Maße diese Schwierigkeiten die Menschen in ganz Europa unmittelbar betreffen.

Die europäische Bankenaufsicht dient dazu, das Vertrauen in den europäischen Bankensektor wiederherzustellen und die Widerstandsfähigkeit der Banken zu stärken.

Welche Rolle spielt die EZB dabei?

Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr, indem sie

  • einen gemeinsamen Ansatz für die laufende Aufsicht entwickelt
  • vereinheitlichte Aufsichts- und Korrekturmaßnahmen ergreift
  • die konsequente Anwendung der Verordnungen und Aufsichtspolitik sicherstellt.

Die EZB ist gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden dafür verantwortlich, dass die europäische Bankenaufsicht wirksam und kohärent funktioniert.

Worin besteht die Bankenaufsicht?

Die EZB ist berechtigt

  • aufsichtliche Überprüfungen, Prüfungen vor Ort und Untersuchungen durchzuführen
  • Bankzulassungen zu erteilen bzw. zu entziehen
  • den Erwerb bzw. die Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen durch Banken zu beurteilen
  • die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften der EU sicherzustellen
  • höhere Eigenkapitalanforderungen (Eigenkapitalpuffer) festzusetzen, um etwaigen finanziellen Risiken zu begegnen.
Aufsichtszyklus

Wer fällt unter die Aufsicht?

Direkt beaufsichtigte Banken

Die EZB ist für die direkte Aufsicht über 113 bedeutende Banken in den teilnehmenden Ländern zuständig. Auf diese Banken entfallen fast 82 % der Bankaktiva in diesen Ländern.

Die Entscheidung, ob eine Bank als bedeutend gilt, wird auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien getroffen.

Kriterien für die Einstufung als bedeutend

Die fortlaufende Aufsicht über bedeutende Banken wird von gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) ausgeübt. Für jede bedeutende Bank gibt es ein eigenes JST, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzt.

Gemeinsame Aufsichtsteams

Indirekt beaufsichtigte Banken

Banken, die nicht als bedeutend eingestuft werden, werden als „weniger bedeutende“ Institute bezeichnet. Sie werden weiterhin von den nationalen Aufsichtsbehörden in enger Zusammenarbeit mit der EZB beaufsichtigt.

Die EZB kann jederzeit beschließen, die direkte Aufsicht über eine dieser Banken zu übernehmen, um die Anwendung einheitlich hoher Aufsichtsstandards zu gewährleisten.

Welche Länder nehmen am SSM teil?

Die Länder des Euroraums nehmen automatisch an der europäischen Bankenaufsicht teil.

Nationale Aufsichtsbehörden der teilnehmenden Länder

Anderen EU-Ländern, die den Euro noch nicht eingeführt haben, steht die Teilnahme offen. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen hierzu eine „enge Zusammenarbeit“ mit der EZB eingehen. Bulgarien nimmt seit Oktober 2020 im Rahmen einer solchen engen Zusammenarbeit an der europäischen Bankenaufsicht teil.

Beschluss der EZB zur Regelung der Verfahren für die enge Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Ländern

Im Fall von EU-Ländern, die nicht an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmen, können sich die EZB und die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden in einem Memorandum of Understanding über die Art der Zusammenarbeit in Aufsichtsfragen abstimmen.

Alle Seiten in diesem Abschnitt

Whistleblowing