Nationale Aufsichtsbehörden
Diese nationalen Aufsichtsbehörden sind die nationalen zuständigen Behörden, die für die Bankenaufsicht in den teilnehmenden Ländern verantwortlich sind.
Welche Länder nehmen am SSM teil?- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Zypern
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
Einige nicht als nationale zuständige Behörden benannte nationale Zentralbanken sind nach nationalem Recht mit Aufsichtsbefugnissen ausgestattet. Diese Aufgaben nehmen sie auch innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahr, so wie es in der SSM-Verordnung und der SSM-Rahmenverordnung geregelt ist.