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Aufsichtsgebühren

Die EZB deckt die Kosten für ihre Aufsichtstätigkeit über jährliche Gebühren, die sie von allen beaufsichtigten Banken erhebt.

In der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren sind die Methodik und das Verfahren für die Berechnung und Erhebung der jährlichen Aufsichtsgebühren der EZB festgelegt. Im vorliegenden Abschnitt erhalten Sie weitere Informationen hierzu.

Wichtige Termine

Frist für die Benennung des Gebührenschuldners (nur für Bankengruppen)

30. September 2024

Frist für die Angabe oder Aktualisierung der Kontaktdaten des Gebührenschuldners

30. September 2024

Frist für die Anzeige der Nichtberücksichtigung der Gesamtaktiva und/oder des Gesamtrisikobetrags von außerhalb des SSM niedergelassenen Tochterunternehmen (sofern anwendbar)

30. September 2024

Frist für die Einreichung der Gebührenfaktoren (sofern anwendbar)

11. November 2024

Veröffentlichung der Gebührenfaktoren (für alle Gebührenschuldner)

Januar 2025

Voraussichtliche Ausstellung der Gebührenbescheide

Mai 2025

Ablauf der Zahlungsfrist 35 Tage nach Ausstellung der Gebührenbescheide

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind alle beaufsichtigten Banken, die in Ländern niedergelassen sind, die an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmen.

Gebührenschuldner

Wie wird die Gebühr berechnet?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Bedeutung und dem Risikoprofil der Bank. Grundsätzlich fallen für größere Banken mit höheren Risiken auch höhere Gebühren an.

Schätzen Sie Ihre Gebühr

Wie sind die Zahlungsmodalitäten?

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Begleichung der Aufsichtsgebühr. Einzelheiten hierzu können dem jährlichen Gebührenbescheid entnommen werden.

Gebührenbescheid und Zahlung

Was versteht man unter Gebührenfaktoren?

Gebührenfaktoren sind Daten über eine beaufsichtigte Bank, die zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr herangezogen werden.

Gebührenfaktoren

Wirken sich Änderungen der Situation meiner Bank auf die jährliche Aufsichtsgebühr aus?

Eine Änderung der Situation Ihrer Bank – beispielsweise eine Änderung des aufsichtlichen Status, der Entzug einer Zulassung oder eine Fusion – könnte sich in der Aufsichtsgebühr niederschlagen.

Änderung der Situation

Kontakt zum Gebührenteam

Europäische Zentralbank
Abteilung Haushaltsplanung und Controlling
60640 Frankfurt am Main
Deutschland

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