Schlichtungsstelle
Um die Trennung zwischen geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben sicherzustellen, legt die Schlichtungsstelle Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Einwände des EZB-Rats gegen einen Beschlussentwurf des Aufsichtsgremiums bei.
Zusammensetzung
Ein Mitglied je Teilnehmerland, wobei das Mitglied aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums ausgewählt wird.