Rechtsgrundlage
In der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren ist festgelegt, wie sich die Gebühren für die einzelnen Banken berechnen.
Verordnung der EZB über AufsichtsgebührenVor Verabschiedung und im Fall einer Änderung der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren findet eine öffentliche Konsultation statt. Alle hierbei eingegangenen Kommentare werden geprüft und in einer Feedback-Erklärung zusammengefasst.
Öffentliches KonsultationsverfahrenDie Gebührenpflicht ergibt sich aus Artikel 30 der SSM-Verordnung.
SSM-Verordnung