Aufsichtsgremium
Das Aufsichtsgremium tritt alle drei Wochen zusammen, um die Aufgaben der EZB im Bereich der Bankenaufsicht zu erörtern, zu planen und durchzuführen.
Vorsitzende, stellvertretender Vorsitzender sowie die vier EZB-Vertreterinnen und ‑Vertreter im Aufsichtsgremium

Das Aufsichtsgremium legt dem EZB-Rat im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung Beschlussentwürfe vor.
Der EZB-RatZusammensetzung
- Vorsitzende (wird für fünf Jahre ernannt, Amtszeit kann nicht verlängert werden)
- Stellvertretender Vorsitzender (wird aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Direktoriums ausgewählt)
- Vier Vertreterinnen bzw. Vertreter der EZB
- Vertreterinnen bzw. Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden
Ist die vom Mitgliedstaat benannte nationale Aufsichtsbehörde keine nationale Zentralbank, so kann neben der vertretenden Person der nationalen Aufsichtsbehörde auch die der jeweiligen nationalen Zentralbank an den Sitzungen teilnehmen. In diesem Fall werden die beiden vertretenden Personen des entsprechenden Mitgliedstaats bei Abstimmungen als ein Mitglied behandelt.
Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss unterstützt die Arbeit des Aufsichtsgremiums und bereitet dessen Sitzungen vor.
Zusammensetzung
- Vorsitzende des Aufsichtsgremiums
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
- Vertreterin bzw. Vertreter der EZB
- Fünf vertretende Personen der nationalen Aufsichtsbehörden
Letztere werden vom Aufsichtsgremium für ein Jahr ernannt. Dabei findet ein Rotationssystem Anwendung, das eine faire Länderrepräsentation gewährleistet.
Vorsitzende des Aufsichtsgremiums | Claudia Buch |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums | Frank Elderson |
EZB-Vertreterin | Anneli Tuominen |
Belgien | Tom Dechaene (Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique) |
Deutschland | Mark Branson (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) |
Italien | Alessandra Perrazzelli (Banca d'Italia) |
Zypern | George Ioannou (Central Bank of Cyprus) |
Finnland | Tero Kurenmaa (Finanssivalvonta) |