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Konsultation zu den Leitfäden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen und zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut

Im Rahmen dieser Konsultation hatten interessierte Parteien die Möglichkeit, Kommentare zu einem Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als Kreditinstitut im Allgemeinen und zu einem Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut abzugeben.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ

Es wurden ausschließlich Kommentare berücksichtigt, die vor Ablauf dieser Frist eingingen.

Leitfaden der EZB zur Beurteilung von Zulassungsanträgen und Leitfaden der EZB zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut

Die EZB hat eine Konsultation zu einem Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen und zu einem Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut durchgeführt. Der erste Leitfaden bezieht sich auf das allgemeine Verfahren und die Anforderungen im Rahmen der Beurteilung eines Antrags auf Erteilung einer Bankzulassung. Das zweite Dokument richtet sich an Unternehmen mit einem FinTech-Geschäftsmodell, die eine Bankzulassung beantragen wollen. Ziel der beiden Leitfäden ist es, die Transparenz des Antragsverfahrens zu erhöhen und die Antragsteller bei ihren Vorbereitungen zu unterstützen.

Einreichung von Kommentaren

Kommentare konnten bis zum 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ, unter Verwendung der folgenden Formulare eingereicht werden:

Formulare für die öffentliche Konsultation

Die Parteien wurden gebeten, gegebenenfalls relevante Beispiele und Daten anzuführen.

Es wurden ausschließlich Kommentare berücksichtigt, die vor Ablauf der oben genannten Frist eingingen.

Einreichung von Kommentaren per E-Mail:

Kommentare waren an folgende Adresse zu schicken: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu

In der Betreffzeile war folgende Angabe zu machen: „Consultation on the draft guides concerning the assessment of licence applications and fintech credit institution licence applications“.

Einreichung von Kommentaren per Post:

Kommentare konnten auch an folgende Postanschrift gesandt werden:

Europäische ZentralbankSekretariat des Aufsichtsgremiums
„Consultation on the draft guides concerning the assessment of licence applications and fintech credit institution licence applications”
60640 Frankfurt am Main
Deutschland

Veröffentlichung von Kommentaren

Nach Ablauf der Konsultationsfrist werden alle Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung auf dieser Seite veröffentlicht. Nähere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag finden Sie in der vorliegenden Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung
Öffentliche Anhörung

Am 26. Oktober 2017 um 17:00 Uhr MEZ führte die EZB an ihrem Sitz in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung durch.

Diese Veranstaltung umfasste eine Präsentation, gefolgt von einer Frage-und-Antwort-Runde in englischer Sprache.

Teilnahmebedingungen

Interesse an einer Teilnahme an der Anhörung konnte bis zum 18. Oktober 2017 bekundet werden.  Dieses Formular war dabei zu verwenden.

Aus Platzgründen konnten maximal fünf Personen je Kreditinstitut oder Unternehmen teilnehmen, soweit Plätze verfügbar waren.

Die Anmeldefrist endete am 18. Oktober 2017.

Personen, denen wir die Teilnahme ermöglichen konnten, erhielten eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Am Tag der Anhörung erhielten nur denjenigen Personen Zutritt, die eine Anmeldebestätigung in Form einer E-Mail und ein gültiges Ausweisdokument, wie zum Beispiel einen Pass oder einen Personalausweis, vorlegen konnten. Führerscheine wurden nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.

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