Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Aufsichtspraxis

Wir stellen sicher, dass Banken ihre wesentliche Funktion wahrnehmen können

Gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden sorgen wir für ein sicheres und solides Bankensystem in Europa. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über unsere Praktiken und darüber, welche Banken wir beaufsichtigen und welche Maßnahmen uns zur Verfügung stehen.

Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess

Als Bankenaufsicht bewerten wir die Risiken, denen Banken ausgesetzt sind. Außerdem prüfen wir, ob die Banken in der Lage sind, angemessen mit diesen Risiken umzugehen. Dieses Verfahren wird als aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess oder SREP bezeichnet. Der SREP ermöglicht eine einheitliche Überprüfung der Risikoprofile der Banken und hilft uns dabei, Entscheidungen über erforderliche Aufsichtsmaßnahmen zu treffen.

Mehr zum SREP

Aufsichtsprioritäten

Die Aufsichtsprioritäten geben uns die Schwerpunkte für das kommende Jahr vor. Sie werden jährlich festgelegt. Eine Überprüfung ist aber jederzeit möglich, wenn es die Risikoentwicklung erfordert. Die Aufsichtsprioritäten beruhen auf unserer Einschätzung der wesentlichen Risiken und Schwachstellen der beaufsichtigten Institute.

Mehr zu unseren Aufsichtsprioritäten

Liste der beaufsichtigten Banken

Die größten Banken in den teilnehmenden Ländern stehen unter unserer direkten Aufsicht. Dabei arbeiten wir eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen, die zudem auch die kleineren Banken in ihren eigenen Ländern beaufsichtigen.

Übersicht über die von uns beaufsichtigten Banken

Stresstests

Wir führen Stresstests durch, um zu beurteilen, wie gut Banken für wirtschaftliche und finanzielle Schocks gewappnet sind. Wir können damit Schwachstellen bei den Banken ermitteln und diesen im aufsichtlichen Dialog mit den Banken frühzeitig entgegenwirken.

Mehr zu Stresstests

Aufsichtsdaten

Verlässliche und vergleichbare Daten sind das Fundament unserer Arbeit. Sie fließen in unsere späteren Beschlüsse und Maßnahmen ein. Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir auch regelmäßig unsere aggregierten Statistiken der Bankenaufsicht.

Aufsichtsdaten

Gemeinsame Aufsichtsteams

Bei der direkten Beaufsichtigung bedeutender Banken arbeiten europäische und nationale Aufsichtsbehörden zusammen, am häufigsten in Form von gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs). Die Teams übernehmen die täglichen Aufsichtsaufgaben, fördern eine gemeinsame Aufsichtskultur und sorgen für eine einheitliche Bankenaufsicht.

Mehr zu den gemeinsamen Aufsichtsteams

Erfahren Sie mehr über unsere Praktiken

Aufsichtsmaßnahmen

Unsere Aufsichtsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die von uns beaufsichtigten Banken die aufsichtlichen Anforderungen erfüllen. So wollen wir Banken dazu bewegen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um etwaigen Problemen frühzeitig entgegenzuwirken.

Aufsichtsmaßnahmen
Durchsetzung

Wenn sich eine Bank nicht an die aufsichtlichen Anforderungen oder unsere Aufsichts­maß­nahmen hält, können wir auch Durch­setzungs­maß­nahmen anordnen. Dies ist aber nur bei fortdauernden Verstößen möglich.

Durchsetzung
Sanktionen

Sanktionen dienen dazu, Fehlverhalten zu bestrafen. Sie sollen nicht nur auf die betroffene Bank, sondern auf den gesamten Bankensektor abschreckend wirken. Unsere Sanktionen sollen außerdem eine Compliance-Kultur im europäischen Bankensystem fördern.

Sanktionen
Zulassungen

Die EZB ist im Rahmen der europäischen Bankenaufsicht für die Zulassung von Banken zuständig. Dabei wendet sie das einheitliche Regelwerk der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und gegebenenfalls nationales Recht an. Die EZB arbeitet außerdem mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen, um einen einheitlichen Ansatz und hohe Standards in allen Ländern zu gewährleisten.

Zulassungen
Eigungsprüfungen

Geeignete Geschäftsleiter sind für das ordnungsgemäße Funktionieren einer Bank unabdingbar. Banken müssen die Eignung daher kontinuierlich sicherstellen. Der EZB kommt dabei eine Torhüterfunktion zu. Sie prüft die Eignung sämtlicher Mitglieder der Leitungsorgane von Instituten, die sie direkt beaufsichtigt.

Eignungsprüfungen
Administrative Überprüfung

Unbeschadet des Rechts, ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen, können EZB-Aufsichtsbeschlüsse auf Antrag der betroffenen Bank vom administrativen Überprüfungsausschuss überprüft werden. Dies gilt auch für Aufsichtsbeschlüsse, mit denen Sanktionen oder aufsichtliche Maßnahmen auferlegt werden.

Administrativer Überprüfungsausschuss

Covid-19

Unsere Antwort auf die Pandemie

KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN

So können Sie Informationen mit uns teilen

Bankenaufsichtsportal

Über das Portal haben Banken Zugang zu unseren Online-Diensten zum Thema Bankenaufsicht. Hier können Sie Informationen einreichen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bankenaufsicht kommunizieren.

Bankenaufsichtsportal

Whistleblowing

Unsere Whistleblower-Plattform können Sie nutzen, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine beaufsichtigte Bank, eine nationale Aufsichtsbehörde oder die EZB gegen EU-Bankenaufsichtsrecht verstößt.

Mehr zu Whistleblowing

Alle Seiten in diesem Abschnitt

Whistleblowing