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Administrativer Überprüfungsausschuss

Der Administrative Überprüfungsausschuss führt interne administrative Überprüfungen von Aufsichtsbeschlüssen der EZB durch und sorgt so dafür, dass diese mit den Vorschriften und Verfahren vereinbar sind.

Administrativer Überprüfungsausschuss

Stand: 15. Februar 2023

Solche Überprüfungen können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden, die von einem Aufsichtsbeschluss der EZB direkt betroffen sind.

Eine Überprüfung durch den Administrativen Überprüfungsausschuss konzentriert sich auf die „verfahrensmäßige und materielle Übereinstimmung“ des angefochtenen Beschlusses mit der SSM-Verordnung. Der EZB wurde ein Ermessensspielraum eingeräumt. Dieser soll bei der Überprüfung berücksichtigt werden.

Konkret werden also folgende Fragen erörtert: Wurden die Verfahrensvorschriften eingehalten? Wurde der Beschluss angemessen begründet und entspricht er dem geltenden Recht? Wurden bei der Bewertung offensichtliche Fehler gemacht? War der Beschluss eindeutig unverhältnismäßig oder hat die EZB ihre Befugnisse missbraucht?

Am Ende der Überprüfung steht eine an das Aufsichtsgremium gerichtete, nicht bindende Stellungnahme mit einer Empfehlung. Letztere lautet entweder, dass der ursprüngliche Beschluss aufzuheben ist oder dass er durch einen identischen oder geänderten Beschluss ersetzt werden muss. Der neue Beschluss wird dann dem EZB-Rat zur endgültigen Verabschiedung im Verfahren der impliziten Zustimmung vorgelegt.

ABoR: Schnelle, kostengünstige und vertrauliche Überprüfung von Aufsichtsbeschlüssen – Supervision Newsletter Mai 2023 Administrativer Überprüfungsausschuss – Acht Jahre Überprüfung von Aufsichtsbeschlüssen der EZB Leitfaden zu den Kosten der Überprüfung

Zusammensetzung

Die fünf Mitglieder und zwei stellvertretenden Mitglieder werden für eine verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Sie verfügen über Berufserfahrung im Bereich der Aufsicht sowie über einschlägige Kenntnisse im Bankwesen, dürfen jedoch nicht dem aktuellen Personal der EZB, der nationalen Aufsichtsbehörden oder anderer Einrichtungen oder Organe der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Union angehören.

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