Der Administrative Überprüfungsausschuss führt interne administrative Überprüfungen von Aufsichtsbeschlüssen der EZB durch und sorgt dafür, dass diese mit den Vorschriften und Verfahren vereinbar sind.
Solche Überprüfungen können alle natürlichen oder juristischen Personen beantragen, die direkt von Aufsichtsbeschlüssen der EZB betroffen sind.
Leitfaden für die Kosten der Überprüfung
Die fünf Mitglieder und die beiden stellvertretenden Mitglieder werden für eine verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Sie verfügen über Berufserfahrung im Bereich der Aufsicht und einschlägige Kenntnisse im Bankwesen, dürfen jedoch nicht dem aktuellen Personal der EZB, nationaler Aufsichtsbehörden oder anderer Einrichtungen oder Organe der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Union angehören.
Mitglieder | |
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Vorsitzender | Jean-Paul Redouin |
Stellvertretende Vorsitzende | Concetta Brescia Morra |
Mitglied | F. Javier Arístegui Yáñez |
Mitglied | André Camilleri |
Mitglied | Edgar Meister |
Stellvertretende Mitglieder | |
Stellvertretendes Mitglied | René Smits |
Stellvertretendes Mitglied | Ivan Šramko |
Um die Trennung zwischen geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben sicherzustellen, legt die Schlichtungsstelle Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Einwände des EZB-Rats gegen einen Beschlussentwurf des Aufsichtsgremiums bei.
Ein Mitglied je Teilnehmerland, wobei das Mitglied aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums ausgewählt wird.