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Liste der beaufsichtigten Banken

Die Europäische Zentralbank (EZB) stellt eine Liste aller von ihr beaufsichtigten Banken bereit. Teil A der Liste umfasst die bedeutenden (Significant Institutions – SIs), Teil B die weniger bedeutenden Banken (Less Significant Institutions – LSIs). Die EZB beaufsichtigt SIs direkt und LSIs indirekt. In Teil B sind als „High-Impact-LSIs“ eingestufte Banken durch die Buchstaben „HI“ kenntlich gemacht. 

Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Beschlüsse über den Bedeutungsstatus von Banken, die vor dem jeweiligen Stichtag in Kraft getreten sind, wurden berücksichtigt.

Anzahl der direkt von der EZB beaufsichtigten Banken: 112
Frühere Listen aller beaufsichtigter Unternehmen

Vorbemerkungen zur Liste (einschließlich Rechtsgrundlage)

Änderung des Bedeutungsstatus

Jedes Jahr prüft die EZB den Bedeutungsstatus aller Banken, die unter die europäische Bankenaufsicht fallen. Bei Bedarf nimmt sie außerdem unterjährig Ad-hoc-Beurteilungen vor: beispielsweise wenn Zulassungen erteilt oder entzogen werden oder bei Änderungen der Gruppenstruktur.

Kriterien für die Festlegung des Bedeutungsstatus

Jährliche Überprüfung

Frühere jährliche Überprüfungen

Kategorien beaufsichtigter Unternehmen

In der SSM-Rahmenverordnung werden folgende Kategorien unterschieden:

  • in den teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassene Kreditinstitute
  • in den teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassene Finanzholdinggesellschaften
  • in den teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassene gemischte Finanzholdinggesellschaften
  • in den teilnehmenden Mitgliedstaaten errichtete Zweigstellen von in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassenen Kreditinstituten

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