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Fragen und Antworten zum SREP von morgen

Warum haben wir den SREP überarbeitet?

Unsere Aufsichtsprozesse haben sich gut bewährt, doch die Umgebung, in der wir tätig sind, verändert sich. Strukturelle Verschiebungen, externe Schocks und neue Risiken sorgen für ein Umfeld, das von hoher Unsicherheit geprägt ist. Damit wir unseren Auftrag, die Sicherheit der europäischen Banken zu gewährleisten, weiterhin erfüllen können, haben wir den SREP überarbeitet. So wollen wir sicherstellen, dass er seinen Zweck auch in Zukunft erfüllt und dass unsere Aufsichtsprozesse wirksamer und effizienter sind als je zuvor. Wir haben daher Rückmeldungen berücksichtigt, die wir im Zuge der Überprüfung des SREP durch die Sachverständigengruppe und in einem Bericht des Europäischen Rechnungshof zur Straffung des SREP erhalten haben.

Was wollten wir mit der Überarbeitung des SREP erreichen?

Die infolge der Überarbeitung ergriffenen Maßnahmen sorgen für einfachere, flexiblere Aufsichtsprozesse und eine Verkürzung des SREP-Zeitplans. Ziel ist es außerdem, eine Aufsichtskultur zu fördern und zu pflegen, die sich stärker auf die bedeutendsten Risiken konzentriert, eine bankspezifische qualitative Beurteilung begünstigt und bei Bedarf ein entschlossenes, zeitnahes Handeln unterstützt. Die Änderungen werden uns überdies helfen, mit den Banken, die wir beaufsichtigen, klarer zu kommunizieren und unsere Arbeit effizienter, transparenter und berechenbarer zu machen.

Wie ändern wir den SREP?

  • Umfassende Planung: Unsere Aufsichtstätigkeit wird künftig die vom Aufsichtsgremium alljährlich festgelegten Aufsichtsprioritäten stärker berücksichtigen und enger mit diesen verknüpft sein. So wird die Aufsicht ihre Aktivitäten im Jahresverlauf besser planen und dabei auf das externe Umfeld sowie bankspezifische Risiken eingehen können.
  • Mehrjährige Beurteilung: Angesichts der positiven Erfahrungen mit der mehrjährigen Beurteilung, die wir in den SREP-Bewertungszyklen 2023 und 2024 eingeführt haben, werden wir diesen Ansatz beim SREP künftig in vollem Umfang anwenden. Das bedeutet, dass wir die Risiken der Banken nach wie vor ganzheitlich bewerten, unsere Teams aber jedes Jahr ein paar bestimmten Modulen Priorität einräumen und den Rest zu einem späteren Zeitpunkt im Einklang mit dem Risikotoleranzrahmen bewerten werden.
  • Flexibles Risikobewertungssystem: Bestimmte Risikobewertungen, die nicht an die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im März geknüpft sind – etwa die Bewertung des Geschäftsmodells, der internen Governance und anderer qualitativer Themen – können nach dem Ermessen des Joint Supervisory Teams (JST) flexibler über das Jahr hinweg vorgenommen werden. Dadurch können die quantitativen Bewertungen effizienter durchgeführt werden, und der Gesamtprozess verkürzt sich auch.
  • Verhältnismäßigkeit: Dieser Grundsatz ist in der EZB-Bankenaufsicht verankert und wird zunehmend auf den gesamten SREP angewandt. So werden wir zum Beispiel unsere interne Berichterstattung für kleinere Banken vereinfachen.
  • Aufsichtliche Methodik: Unsere Methodik steht auf soliden Beinen, und in Zukunft wollen wir den Schwerpunkt unserer Überprüfungen auf neu auftretende Risiken sowie Vereinfachungsmaßnahmen legen. Zurzeit überarbeiten wir beispielsweise unsere Methode für die Säule-2-Anforderung (P2R), damit diese einfacher und transparenter wird.
  • IT- und Analysetools: Wir werden weiterhin Aufsichtstechnologien nutzen, um mithilfe der neuesten Innovationen unsere Prozesse umzugestalten und zu optimieren.
  • Klare und präzise Beschlüsse: Wir werden die Länge der SREP-Beschlüsse reduzieren, indem wir uns auf die wichtigsten aufsichtlichen Bedenken konzentrieren, Erwartungen formulieren und – bei Bedarf – umzusetzende Maßnahmen anführen. Auch der SREP-Zeitplan wird sich dadurch verkürzen, da für Entwurf, rechtliche Prüfung und Übersetzung weniger Zeit benötigt wird.

Wird sich auch die Berechnung der Kapitalanforderungen ändern? Wenn ja, wann?

Wir wollen unseren Prozess zur Ermittlung der Kapitalanforderungen effizienter gestalten. Die Säule-2-Anforderung wird nach wie vor an den SREP geknüpft sein und das umfassende Bild widerspiegeln, das sich die Aufsicht vom Risikoprofil der Bank gemacht hat. Die überarbeitete P2R-Methodik wird zunächst eine Testphase durchlaufen und nicht vor 2026 umgesetzt werden. Interessengruppen und die Branche werden rechtzeitig über mögliche Änderungen informiert.

Welche Schritte wurden bereits unternommen?

Wir haben bereits Maßnahmen ergriffen, um unsere Aufsichtsprozesse mittels Priorisierung zu verbessern. Im Jahr 2023 haben wir zum Beispiel einen neuen Risikotoleranzrahmen eingeführt und damit begonnen, eine mehrjährige Beurteilung für den SREP umzusetzen. Seit Beginn der europäischen Bankenaufsicht im Jahr 2014 nutzen wir in zunehmendem Maße Best Practices und Fallstudien, und im Jahr 2021 haben wir damit begonnen, den Banken zusammen mit dem SREP-Beschluss ein Schreiben zukommen zu lassen, um die aufsichtlichen Bedenken transparenter darzustellen. Außerdem haben wir die Benchmarking-Aktivitäten vereinfacht sowie die Datenverarbeitung und -analyse dadurch verbessert, dass sich wiederholende Schritte automatisiert wurden.

Was geschieht als nächstes?

Wir werden die Änderungen am SREP nach und nach im Verlauf des im Oktober 2025 endenden Zyklus und des im September 2026 endenden Zyklus umsetzen, entsprechend der sukzessiven Überarbeitung, die in den kommenden beiden Jahren stattfindet. Die mehrjährige Beurteilung, das flexible Risikobewertungssystem und die kürzeren SREP-Beschlüsse werden beispielsweise im SREP-Zyklus 2025 eingeführt, während die neue P2R-Methodik ab dem Zyklus 2026 gelten wird.

Mit diesem schrittweisen Ansatz wird sichergestellt, dass die Änderungen mit den Zeitplänen anderer damit zusammenhängender Prozesse vereinbar sind und dass alle maßgeblichen Interessenträger einbezogen werden. Wir werden die Fortschritte überwachen, und das Aufsichtsgremium wird sich mit den Entwicklungen befassen und den Erkenntnissen aus der Umsetzung dieser Maßnahmen Rechnung tragen.

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