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FAQ zur Straffung des SREP

Stand: 24. August 2026

Warum haben wir den SREP überarbeitet?

Das Umfeld, in dem Bankenaufsicht der EZB tätig ist, befindet sich in einem ständigen Wandel. Strukturelle Veränderungen, externe Schocks und neue Risiken sorgen für ein hohes Maß an Unsicherheit. Damit wir auch in Zukunft unseren Auftrag erfüllen und die Sicherheit und Solidität der europäischen Banken gewährleisten können, haben wir im Jahr 2024 unseren regelmäßigen „Gesundheitscheck“ für Banken – den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) – überarbeitet. Damit wollten wir vor allem erreichen, dass der SREP wirksamer und effizienter wird. Die Empfehlungen im Rahmen der Überprüfung des SREP durch eine Expertengruppe, ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs sowie die Rückmeldungen weiterer Interessenträger sind in die Arbeit zur Straffung des SREP eingeflossen.

Was wollten wir mit der Reform des SREP erreichen?

Mit der Reform wurden einfachere und flexiblere Aufsichtsprozesse sowie ein kürzerer SREP-Zyklus eingeführt. Ziel ist es außerdem, eine Aufsichtskultur zu fördern und zu pflegen, die sich stärker auf die wesentlichen Risiken konzentriert, die bankspezifische qualitative Beurteilungen stärkt und die entschlossenes und zeitnahes Handeln unterstützt, wenn dies erforderlich ist. Die Änderungen helfen uns auch dabei, klarer mit den von uns beaufsichtigten Banken zu kommunizieren. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, unsere Arbeit effizienter, transparenter und berechenbarer zu machen.

Was hat sich am SREP geändert?

  • Gezieltere Risikobewertung Die Aufseherinnen und Aufseher verfügen nun über mehr Flexibilität, um Prioritäten zu setzen und den Fokus auf wesentliche Risiken zu richten. Ein mehrjähriger Ansatz ermöglicht es jetzt, alle relevanten Risiken im Einklang mit dem Risikotoleranzrahmen über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg eingehend zu bewerten, anstatt alle Risiken jedes Jahr erneut zu bewerten. Dank dieses flexiblen Ansatzes können die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) ihre Ressourcen effizienter einsetzen, ohne dass dadurch unsere Aufsichtsstandards aufgeweicht werden.
  • Bessere Integration der Aufsichtstätigkeiten: Die Integration der Planung von Vor-Ort-Prüfungen, eingehenden Analysen und horizontalen thematischen Überprüfungen wurde weiter verbessert, um ein strukturiertes und umfassendes Bild der Risiken der Banken zu erhalten. Mit verbesserten Prozessen zur Planung der Aufsichtstätigkeiten können größtmögliche Synergien erzielt werden, und die Banken erhalten ein klareres Verständnis der aufsichtlichen Prioritäten.
  • Nutzung des vollständigen Instrumentariums der Aufsicht: Wir verbessern unseren Eskalationsrahmen, um die Aufseherinnen und Aufseher dazu anzuhalten, das gesamte Spektrum der Aufsichtsinstrumente zu nutzen, wenn festgestellte Mängel nicht zeitnah behoben werden. Zu diesem Instrumentarium gehören unter anderem verbindliche qualitative Anforderungen sowie Durchsetzungs- und Sanktionsmaßnahmen
  • Bessere Kommunikation: Die SREP-Beschlüsse gehen jetzt direkt auf wesentliche Risiken und aufsichtliche Erwartungen ein. Die entsprechenden Leitfäden wurden überarbeitet. So müssen SREP-Beschlüsse künftig nicht mehr zwingend jährlich aktualisiert werden, sofern die Bewertung ergibt, dass sich das Risikoprofil einer Bank nicht wesentlich verändert hat und keine neuen Anforderungen erforderlich sind.
  • Stabilere Methodik: Wir haben unsere Aufsichtsmethoden vereinfacht und stabiler gemacht: Das SREP-Handbuch wird weniger häufig aktualisiert. Änderungen werden gebündelt in bestimmten Jahren vorgenommen, um jährliche Anpassungen des Handbuchs zu vermeiden. Ein stabiler methodischer Rahmen gewährleistet zudem konsistente SREP-Bewertungen im Zeitverlauf. Dadurch wird die Aufsicht für Banken berechenbarer, und die SREP-Ergebnisse lassen sich im Zeitverlauf sowie zwischen den Instituten besser vergleichen.
  • Bessere Nutzung von IT-Systemen und Datenanalysen: Im Rahmen der digitalen Agenda investieren wir weiterhin umfassend in IT-Systeme und Datenanalysen, um fortschrittliche Technologien wie generative künstliche Intelligenz unterstützend für Routineaufgaben der Aufsicht einzusetzen.

Was hat sich am SREP-Zeitplan geändert?

Der SREP-Zeitplan wurde 2025 optimiert. Seitdem wird der Prozess jedes Jahr bis Ende Oktober abgeschlossen, also früher als vor der Reform. Dadurch werden die Banken rechtzeitig über die finalen SREP-Beschlüsse informiert. Gleichzeitig tragen die Änderungen zur Erreichung der Effizienzziele der SREP-Reform bei und erhöhen die Wirksamkeit der Bankenaufsicht.

Wichtigste Meilensteine:

  • Die Sitzungen im Rahmen des Aufsichtsdialogs beginnen Ende Juni und enden Mitte Juli. Dieser Zeitplan erfordert, dass die Banken ihre Planungen gegebenenfalls anpassen und sich gezielt vorbereiten, um mit der Bankenaufsicht fundierte Gespräche führen zu können.
  • Der Anhörungszeitraum beginnt Anfang August. Da dieser Zeitraum mit der Sommerurlaubszeit zusammenfällt, wurde die Frist zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs von zwei auf vier Wochen bis Ende August verlängert. Dadurch erhalten die Banken mehr Zeit, die Entwürfe der SREP-Beschlüsse zu prüfen und ihr Recht auf rechtliches Gehör auszuüben.
  • Die finalen SREP-Beschlüsse werden nun Ende Oktober übermittelt (anstatt wie bisher im Dezember). Die Aufsicht setzt alles daran, ihre Entscheidungszeit zu verkürzen. Dies trägt auch dazu bei, die Planung des nachfolgenden Aufsichtszyklus zu verbessern.

Wie wurde die SREP-Beschlussvorlage verbessert?

Die SREP-Beschlüsse wurden gestrafft und konzentrieren sich nun stärker auf die wichtigsten Risiken und Aufsichtsmaßnahmen. Dadurch sind die Anliegen der Aufsicht für die Banken klar erkennbar.

Das Format der SREP-Beschlüsse 2025 wurde überarbeitet, um die Verständlichkeit zu erhöhen und den Fokus auf die wesentlichen Inhalte zu legen. Die wesentlichen Bedenken und die geltenden Anforderungen werden nun in gesonderten Abschnitten des SREP-Beschlusses dargelegt. Die qualitativen Anforderungen und die empfohlenen Maßnahmen sind in einem Anhang angeführt. Dadurch können Banken die wichtigsten Maßnahmen schneller erkennen und erhalten gleichzeitig eine ausführliche Erläuterung der aufsichtlichen Erwartungen. Die Banken werden jedoch weiterhin darauf hingewiesen, dass sie auf sämtliche Aufsichtsmaßnahmen, über die sie im Lauf des Jahres informiert wurden, reagieren müssen.

Dieses neue Format erhöht die Transparenz und erleichtert es den Banken, ihr SREP-Ergebnis nachzuvollziehen. Dadurch wird weder der Aufsichtsschwerpunkt verschoben noch die Aufsicht reduziert. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden die zuvor mit den SREP-Beschlüssen versendeten Begleitschreiben an die Geschäftsleitung eingestellt. Ergänzt wird die Kommunikation durch Besprechungen im Rahmen des Aufsichtsdialogs. Hier werden weitere Einzelheiten erläutert, über die die Banken ihre Leitungsorgane informieren sollten.

Wie haben wir unsere Follow-up-Maßnahmen zu aufsichtlichen Feststellungen verändert?

Für die Nachverfolgung aufsichtlicher Feststellungen und Maßnahmen wurde ein neuer Stufenansatz eingeführt. Dieser ermöglicht es der Aufsicht, sich stärker auf die wesentlichen Schwachstellen zu konzentrieren und die Nachverfolgung von weniger schwerwiegenden Feststellungen einfacher zu gestalten. Konkret bedeutet das:

  • Weniger schwerwiegende Feststellungen (alle F1-Feststellungen und die meisten F2-Feststellungen) werden standardmäßig mittels „Reminders to address“ (empfohlene Maßnahmen) bzw. bei Prüfungen interner Modelle mittels „Reminders to comply“ (verpflichtende Maßnahmen) adressiert. Damit diese Feststellungen als behoben gelten, müssen die Banken lediglich bestätigen, dass sie ausreichende Maßnahmen ergriffen haben, um die betreffenden Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen also keine weiteren Unterlagen einreichen. Jedoch müssen sie alle Nachweise darüber, dass die betreffenden Mängel ordnungsgemäß behoben wurden, fünf Jahre lang aufbewahren, um diese gegebenenfalls bei späteren Stichprobenkontrollen vorlegen zu können. Für Maßnahmen mit dem Schweregrad F1 oder F2 gibt es standardisierte Formulierungen und eine Standardfrist, sofern das JST nichts anderes beschließt.
  • Bei schwerwiegenden Feststellungen (F3 und F4) setzen die JSTs ihre laufende Überwachung fort.
  • Über unser externes Portal können die Banken den Status sämtlicher Feststellungen und Maßnahmen einsehen und bei Maßnahmen im Rahmen des Stufenansatzes den Abschluss dieser Maßnahmen selbst bestätigen.

Die Banken sind dafür verantwortlich, weniger schwerwiegende Feststellungen im Einklang mit ihren internen Governance-Verfahren zu beheben. Die JSTs überprüfen nicht aktiv, wie die Banken diese Feststellungen behoben haben, können aber stichprobenartige Kontrollen durchführen. Werden Unstimmigkeiten hinsichtlich des Umsetzungsstands festgestellt, berücksichtigen die JSTs diese bei ihren laufenden Bewertungen und können gegebenenfalls neue spezifische Feststellungen formulieren. Je nach Art des Mangels und abhängig davon, ob dieser erneut auftritt, kann dies zu weiteren aufsichtlichen Folgemaßnahmen oder in schwerwiegenderen Fällen zu Durchsetzungsmaßnahmen führen.

Seit wann verwendet die EZB die neue Methodik für die Säule-2-Anforderung?

Die überarbeitete Methodik für die Säule-2-Anforderung (Pillar 2 Requirement – P2R) wurde am 18. November 2025 veröffentlicht und erstmals zu Beginn des SREP-Zyklus 2026 von der EZB angewendet. Die nach der neuen Methodik festgelegte P2R gilt ab dem 1. Januar 2027. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur P2R-Methodik.

Was haben wir aus dem Probelauf gelernt? Werden sich die Kapitalanforderungen ändern?

Im Jahr 2025 wurde ein Probelauf durchgeführt, um die Auswirkungen der Änderungen zu bewerten. Die Rückmeldungen der Aufsicht bestätigen, dass die neue Methodik einfacher und auch leichter anzuwenden ist als der bisherige Ansatz. Zudem gewährleistet diese Methodik weiterhin, dass die Säule-2-Anforderung im Einklang mit der SREP-Risikobewertung festgelegt wird. Die Art und Weise, wie die Risiken einzelner Banken überprüft und bewertet werden, ändert sich dadurch nicht.

Die überarbeitete Methodik ist weiterhin eng mit der SREP-Risikobewertung verknüpft, die unsere aufsichtliche Einschätzung des Risikoprofils der einzelnen Banken widerspiegelt. Daher gehen wir nicht davon aus, dass sie zu abrupten Veränderungen der Kapitalanforderungen auf Systemebene führt. Die P2Rs europäischer Banken werden auch künftig deren individuelle Risikoprofile sowie die bestehenden internen Kontrollmechanismen zur Bewältigung dieser Risiken widerspiegeln.

Was bedeutet der Übergang zur neuen Methodik für die Banken in der Praxis?

Die überarbeitete Methodik wird im Rahmen des SREP-Prozesses angewandt. Das Ergebnis dieses Prozesses bleibt der wichtigste Kanal, um die Banken über die aufsichtlichen Erwartungen und Anforderungen zu informieren. Auch wenn sich der Ansatz zur Bestimmung der P2R ändert, werden die Banken weiterhin genau darüber informiert, wie die individuellen Risikobewertungen in das Endergebnis einfließen.

Die neue Methodik erleichtert es den Banken, die Ergebnisse der Säule 2 zu verstehen und darauf zu reagieren.

Wie werden die Empfehlungen aus dem Bericht der SREP-Expertengruppe 2023 in die überarbeitete P2R-Methodik einbezogen?

Das Aufsichtsgremium hat beschlossen, die P2R-Methodik im Rahmen der umfassenderen SREP-Reform zu überarbeiten. Dabei wurden die Empfehlungen einer unabhängigen Expertengruppe berücksichtigt, die 2023 veröffentlicht wurden und darauf abzielen, die Methodik einfacher und robuster zu machen.

Die überarbeitete Methodik ist effizient und wesentlich einfacher anzuwenden. Dies wurde auch durch einen Probelauf bei der Aufsicht bestätigt. Die SREP-Scores bilden als zentrales Element der aufsichtlichen Methodik weiterhin den Ausgangspunkt für die Festlegung der Säule-2-Anforderung. Die neue Methodik stellt nach wie vor sicher, dass wesentliche Risiken, die durch die Säule 1 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden, sehr direkte Auswirkungen auf die daraus resultierende Säule-2-Anforderung haben können. Ermessensspielräume bleiben ein wichtiger Bestandteil der Methodik, sind jedoch begrenzt und unterliegen der Überprüfung durch die zweite Verteidigungslinie.

Außerdem stützt sich die neue P2R-Methodik nicht mehr auf ICAAP-Daten. Die Einschätzung der Solidität des ICAAP fließt jedoch weiterhin in die SREP-Bewertungen der Geschäftsmodelle, der internen Governance, der Risikokontrollen und des Gesamtrisikomanagements ein und kann sich damit auf die Kapitalanforderungen auswirken. Dies entspricht der Empfehlung 2.3 aus dem Bericht der Expertengruppe 2023.

Darüber hinaus ermöglicht die neue Methodik, dass sich potenziell langjährige Schwachstellen, etwa im Zusammenhang mit internen Kontrollen oder Governance-Mängeln, direkter auf die P2R auswirken können, wenn sie nicht zeitnah behoben werden und andere aufsichtliche Maßnahmen sich als unzureichend erweisen. Dies entspricht der Empfehlung 3.2 der Expertengruppe.