Fragen und Antworten zum SREP von morgen
Stand: 11. Juli 2025
Warum haben wir den SREP überarbeitet?
Unsere Aufsichtsprozesse haben sich bewährt, doch unser Arbeitsumfeld verändert sich. Aufgrund von strukturellen Verschiebungen, externen Schocks und neuen Risiken ist es von hoher Unsicherheit geprägt. Wir wollen unseren Auftrag auch in Zukunft gut erfüllen und gewährleisten, dass die europäischen Banken sicher sind. Daher haben wir unseren regelmäßigen Gesundheitscheck für Banken – den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess – überarbeitet. Auf Englisch heißt dieser „Supervisory Review and Evaluation Process“ oder kurz „SREP“. Mit der Überarbeitung wollen wir erreichen, dass der SREP weiterhin seinen Zweck erfüllt und unsere Aufsichtsprozesse noch wirksamer und effizienter werden. Das Feedback einer Sachverständigengruppe (siehe Bericht) und des Europäischen Rechnungshofs (siehe Sonderbericht) ist in die Arbeit zur Straffung des SREP eingeflossen.
Was wollen wir mit der Überarbeitung des SREP erreichen?
Ziel ist es, die Aufsichtsprozesse einfacher und flexibler zu gestalten und den Zeitplan des SREP zu straffen. Ferner soll eine Aufsichtskultur gefördert und gepflegt werden, die sich stärker auf die wesentlichen Risiken konzentriert, die eine bankspezifische qualitative Beurteilung begünstigt und mit der bei Bedarf entschlossen und zeitnah gehandelt werden kann. Die Änderungen werden uns auch dabei helfen, klarer mit den von uns beaufsichtigten Banken zu kommunizieren. Unsere Tätigkeit dürfte durch sie effizienter und transparenter werden, und die Banken können sich so besser auf die jeweiligen Schritte einstellen.
Inwiefern ändern wir den SREP?
- Flexibles Risikobewertungssystem: Mehr Flexibilität für die Aufseherinnen und Aufseher. So können sie Prioritäten setzen und sich bei ihren Prüfungen auf wesentliche Risiken konzentrieren. Künftig verfolgt die Aufsicht eine Strategie der mehrjährigen Beurteilung. Dies bedeutet, dass im Einklang mit dem Risikotoleranzrahmen alle relevanten Risiken über mehrere Jahre eingehend überprüft werden. Zuvor wurden alle Risiken jedes Jahr geprüft. Dank dieses flexiblen Ansatzes werden die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) ihre Ressourcen effizienter einsetzen können.
- Umfassende Planung: Bessere Integration der Planung von Vor-Ort-Prüfungen, eingehenden Analysen und horizontalen thematischen Überprüfungen im neuen SREP. So erhalten wir ein strukturiertes und umfassendes Bild der Risiken der Banken. Durch die Verbesserung der Planung von Aufsichtstätigkeiten werden Synergien maximiert. Zudem entwickeln die Banken ein besseres Verständnis der Prioritäten der Aufsicht.
- Nutzung des gesamten Spektrums an Aufsichtsinstrumenten: Werden Mängel nicht zeitnah beseitigt, kann künftig effektiver und schneller eskaliert werden. Zu den Aufsichtsinstrumenten zählen u. a. verbindliche qualitative Anforderungen sowie Durchsetzungs- und Sanktionsmaßnahmen, die bei Bedarf eingesetzt werden.
- Klare und präzise Beschlüsse: Straffung der aufsichtlichen Kommunikation. SREP-Beschlüsse werden wesentliche Risiken und die Erwartungen der Aufsicht direkt ansprechen. Ergeben sich im Zuge einer Bewertung keine wesentlichen Änderungen im Risikoprofil einer Bank, so können SREP-Beschlüsse seltener als einmal jährlich aktualisiert werden.
- Vereinfachung: Vereinfachung der Aufsichtsmethoden; diese werden dadurch robuster.
- IT und Analysetools: Die digitale Agenda der EZB sieht zwischen 2024 und 2028 Investitionen in IT-Systeme und Datenanalyse vor. Moderne Technologien wie generative künstliche Intelligenz werden eingesetzt, um die Mitarbeitenden der Bankenaufsicht bei Routineaufgaben zu unterstützen.
Wie ändern wir den Zeitplan für den SREP?
Der SREP-Zeitplan für 2025 wurde optimiert. Der Prozess wird Ende Oktober – also früher als in den Vorjahren – abgeschlossen sein. Die Änderungen stellen nicht nur sicher, dass die Banken rechtzeitig über die finalen SREP-Beschlüsse informiert werden. Sie sind auch auf die Effizienzziele der Initiative zur Überarbeitung des SREP abgestimmt und steigern die Effektivität der Bankenaufsicht.
Wichtige Meilensteine:
- Die Sitzungen im Rahmen des Aufsichtsdialogs finden ab Ende Juni statt und werden Mitte Juli abgeschlossen. Aufgrund des neuen Zeitplans ist es erforderlich, dass die Banken alle notwendigen Anpassungen vornehmen und sich gut vorbereiten, denn nur so können sinnvolle Gespräche mit der Bankenaufsicht stattfinden.
- Der Anhörungszeitraum soll Anfang August beginnen. Unter Berücksichtigung der Sommermonate wird dieser Anhörungszeitraum von zwei auf vier Wochen bis zum Monatsende verlängert. Dadurch erhalten die Banken mehr Zeit für die Überprüfung von Entwürfen von SREP-Beschlüssen und die Ausübung ihres Rechts auf rechtliches Gehör.
- Die finalen SREP-Beschlüsse werden Ende Oktober bekannt gegeben (anstatt wie bisher im Dezember). Die Aufsichtsbehörden setzen alles daran, ihre Entscheidungszeit zu verkürzen und so die Planung für den kommenden Aufsichtszyklus zu unterstützen und zu verbessern.
Ergeben die Bewertungen, dass sich das Risikoprofil eines Instituts nicht wesentlich geändert hat, die bestehenden Maßnahmen also nicht geändert werden müssen, so kann der Aktualisierungsturnus von SREP-Beschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen länger sein. Dieser Ansatz galt bislang für eine begrenzte Anzahl von Banken und wird nun auf weitere Banken ausgeweitet.
Er schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirksamer zeitnaher Kommunikation und umsichtiger Verfahrensführung. Letztlich wird der Aufsichtsprozess so schneller und kann flexibler angepasst werden.
Wie verbessern wir die SREP-Beschlussvorlage?
Die neuen SREP-Beschlüsse werden knapper gefasst sein. Sie konzentrieren sich auf die bedeutendsten Risiken und aufsichtlichen Maßnahmen, damit die Banken genau wissen, welche Themen die Aufsicht kritisch sieht.
Das Format der SREP-Beschlüsse 2025 wird überarbeitet, damit die Beschlüsse klarer und zielgerichteter sind. Im neuen SREP-Beschluss gibt es gesonderte Abschnitte zu den wesentlichen Kritikpunkten, die sich aus der Prüfung ergeben, und den entsprechenden Anforderungen. Die qualitativen Anforderungen und empfohlenen Maßnahmen werden in einem Anhang aufgeführt. So können sich die Banken schnell einen Überblick über die von ihnen erwarteten Maßnahmen verschaffen. Die Erwartungen der Aufsicht werden aber weiterhin ausführlich erläutert. In jedem Fall werden die Banken daran erinnert, dass sie rechtzeitig auf alle ihnen im betreffenden Jahr kommunizierten Aufsichtsmaßnahmen reagieren müssen.
Dieses neue Format soll für mehr Transparenz sorgen, die Kommunikation straffen, und für die Banken soll es leichter werden, ihre SREP-Ergebnisse zu verstehen. Dadurch verändert sich weder der Aufsichtsschwerpunkt noch wird die Aufsichtstätigkeit reduziert. Aufgrund dieses überarbeiteten Formats wird die Aufsicht SREP-Beschlüsse künftig nicht mehr zusammen mit an die Geschäftsleitung adressierten Begleitschreiben übermitteln. Die Gespräche im Rahmen des Aufsichtsdialogs werden diese Kommunikation ergänzen. Aus ihnen werden sich weitere Aspekte ergeben, die die Banken mit ihren Leitungsgremien besprechen sollten.
Wie vereinfachen wir die Methodik für die Festlegung der Säule-2-Anforderungen?
Um unsere Prozesse zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Methodik robust ist, werden die Säule-2-Anforderungen direkter von relevanten Risikobereichen bestimmt. Höhere Risiken werden weiterhin zu schlechteren SREP-Scorewerten und einer höheren Säule-2-Anforderung führen. Informationen aus den Ergebnissen des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) werden sich nicht mehr direkt auf die Säule-2-Anforderung auswirken. Die aufsichtliche Bewertung des ICAAP der Banken wird hingegen weiterhin in die SREP-Bewertungen der Geschäftsmodelle, der internen Governance und des Gesamtrisikomanagements einfließen.
Mit der neuen Methodik können Schwachstellen, die möglicherweise seit Langem bestehen, wirksamer angegangen werden (etwa Schwachstellen im Zusammenhang mit internen Kontrollen oder Governance-Problemen). Auf die Eigenkapitalanforderungen nach Säule 2 kann direkter Einfluss genommen werden, sollten die betreffenden Schwachstellen nicht zeitnah beseitigt sein und sich andere aufsichtliche Maßnahmen als unzureichend erweisen. Am Ende des Prozesses werden die Fachleute der Aufsicht beurteilen, ob die endgültige Säule-2-Anforderung vor dem Hintergrund ihrer umfassenden Risikobewertung angemessen ist, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Wann wird die neue Methodik für Säule-2-Anforderungen eingeführt?
Die Methodik wird 2025 intern gründlich getestet und ab dem SREP-Zyklus 2026 angewandt. Auf der neuen Methodik basierende Säule-2-Anforderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wie ändern wir unsere Follow-up-Maßnahmen zu aufsichtlichen Feststellungen?
Wir haben einen neuen mehrstufigen Ansatz für das Follow-up zu aufsichtlichen Feststellungen und Maßnahmen ausgearbeitet. Dieser Ansatz wird den Aufsichtsbehörden dabei helfen, sich auf die wichtigsten Themen zu konzentrieren. Zudem wird es mit ihm einfacher, Feststellungen mit geringem Schweregrad nachzuverfolgen. Konkret heißt das:
- Weniger schwerwiegende Feststellungen (Feststellungen mit dem Schweregrad F1 und die meisten F2-Feststellungen) werden standardmäßig durch „Reminders to address“ (Erinnerungen zur Erledigung – als Empfehlungen) bzw. „Reminders to comply“ (Erinnerungen zur Erfüllung – als verpflichtende Maßnahmen) im Fall von Prüfungen interner Modelle in Angriff genommen. Zur Beseitigung dieser Mängel müssen die Banken lediglich bestätigen, dass sie ausreichende Maßnahmen ergriffen haben, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten. Sie müssen daher keine weiteren Unterlagen einreichen. Alle Nachweise für die ordnungsgemäße Beseitigung der Probleme müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. So können die Belege bei möglichen künftigen Stichprobenkontrollen herangezogen werden. Für Maßnahmen, die Feststellungen mit dem Schweregrad F1 und F2 betreffen, wird es standardisierte Formulierungen und eine Standardfrist geben, sofern das JST nichts anderes beschließt.
- Bei schwerwiegenden Feststellungen (F3 und F4) werden die JSTs wie bisher verfahren.
- Dank unseres externen Portals können die Banken jederzeit den Status aller Feststellungen und Maßnahmen abrufen.
Die Banken werden dafür verantwortlich sein, Mängel aus Feststellungen mit geringem Schweregrad mithilfe eines geeigneten internen Governance-Verfahrens abzustellen. Die JSTs werden nicht aktiv prüfen, wie die Banken ihre Feststellungen erledigt haben, können aber Stichprobenkontrollen durchführen. Etwaige Unstimmigkeiten in Bezug auf den Stand der Mängelbehebung werden von den JSTs bei ihren laufenden Bewertungen berücksichtigt. Gegebenenfalls formulieren sie dann neue spezifische Feststellungen. Abhängig von der Art des Problems und davon, ob es erneut auftritt, könnte dies aufsichtliche Follow-up-Maßnahmen oder, bei gravierenderen Sachverhalten, Durchsetzungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Nächste Schritte
Wir werden die Änderungen am SREP schrittweise im Zuge der SREP-Zyklen 2025 und 2026 umsetzen. Die mehrjährige Beurteilung, das flexible Risikobewertungssystem und die vereinfachten SREP-Beschlüsse werden beispielsweise im SREP-Zyklus 2025 eingeführt, die neue P2R-Methodik soll ab dem Zyklus 2026 verwendet werden.
Mit diesem schrittweisen Ansatz wird sichergestellt, dass die Änderungen mit den Zeitplänen anderer damit zusammenhängender Prozesse vereinbar sind und alle maßgeblichen Interessenträger einbezogen werden. Wir werden beobachten, welche Fortschritte die Maßnahmen bringen. Das Aufsichtsgremium wird Entwicklungen analysieren und Erkenntnisse aus der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen berücksichtigen.