Häufig gestellte Fragen zum SREP von Morgen
Stand: 18. November 2025
Warum haben wir den SREP überarbeitet?
Die Gegebenheiten, unter denen die EZB ihre Bankenaufsicht ausübt, befinden sich im Wandel: Strukturelle Verschiebungen, externe Schocks und neue Risiken schaffen ein Umfeld, das von hoher Unsicherheit geprägt ist. Wir wollen unseren Auftrag auch in Zukunft erfüllen und gewährleisten, dass europäische Banken sicher sind. Daher haben wir unseren regelmäßigen „Gesundheitscheck“ für Banken – den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) – überarbeitet. Damit wollen wir erreichen, dass der SREP wirksamer und effizienter wird. Das Feedback im Rahmen der Überprüfung des SREP durch eine Expertengruppe und ein vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichter Bericht sowie Rückmeldungen aller Interessenträger sind in die Arbeit zur Straffung des SREP eingeflossen.
Was wollten wir mit der Überarbeitung des SREP erreichen?
Ziel der Reform ist es, die Aufsichtsprozesse einfacher und flexibler zu gestalten und den Zeitplan des SREP zu straffen. Außerdem soll eine Aufsichtskultur gefördert und gepflegt werden, die sich stärker auf die wesentlichen Risiken konzentriert, die eine bankspezifische qualitative Beurteilung begünstigt und mit der bei Bedarf entschlossen und zeitnah gehandelt werden kann. Die Änderungen werden uns auch dabei helfen, klarer mit den von uns beaufsichtigten Banken zu kommunizieren. Darüber hinaus werden sie dazu beitragen, unsere Arbeit effizienter, transparenter und leichter vorhersehbar zu machen.
Inwiefern ändern wir den SREP?
- Gezieltere Risikobewertung: Mehr Flexibilität für die Aufseherinnen und Aufseher. So können sie Prioritäten setzen und sich bei ihren Prüfungen auf wesentliche Risiken konzentrieren. Künftig verfolgt die Aufsicht einen Ansatz der mehrjährigen Beurteilung. Dies bedeutet, dass im Einklang mit dem Risikotoleranzrahmen alle relevanten Risiken über mehrere Jahre hinweg eingehend überprüft werden. Zuvor wurden alle Risiken jedes Jahr geprüft. Dank dieses flexiblen Ansatzes werden die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) ihre Ressourcen effizienter einsetzen können, ohne dabei unsere Aufsichtsstandards zu lockern.
- Bessere Integration der Aufsichtstätigkeiten: Bessere Integration der Planung von Vor-Ort-Prüfungen, eingehenden Analysen und horizontalen thematischen Überprüfungen im neuen SREP. So erhalten wir ein strukturiertes und umfassendes Bild der Risiken der Banken. Durch die Verbesserung der Planung von Aufsichtstätigkeiten werden Synergien maximiert. Zudem entwickeln die Banken ein besseres Verständnis der Aufsichtsprioritäten.
- Nutzung der gesamten Aufsichtsinstrumente: Dadurch wird eine wirksamere und schnellere Eskalation ermöglicht, wenn Mängel nicht zeitnah beseitigt werden. Zu den Aufsichtsinstrumenten zählen verbindliche qualitative Anforderungen sowie Durchsetzungs- und Sanktionsmaßnahmen, die bei Bedarf eingesetzt werden.
- Bessere Kommunikation: Die SREP-Beschlüsse gehen direkt auf wesentliche Risiken und aufsichtliche Erwartungen ein. Ergeben sich bei der Bewertung keine wesentlichen Änderungen im Risikoprofil einer Bank, so können SREP-Beschlüsse seltener als einmal jährlich aktualisiert werden.
- Stabilere Methoden: Die Aufsichtsmethoden werden vereinfacht und stabiler gestaltet. Stabile Methoden gewährleisten Kohärenz im Zeitverlauf. Dadurch wird unsere Arbeit für Banken leichter vorhersehbar und das Benchmarking verbessert.
- Bessere Verwendung von IT-Systemen und Analysetechniken: Die digitale Agenda der EZB sieht zwischen 2024 und 2028 Investitionen in IT-Systeme und Datenanalytik vor. Moderne Technologien wie generative KI werden eingesetzt, um die Aufsicht bei Routineaufgaben zu unterstützen.
Wie ändern wir den Zeitplan für den SREP?
Der Zeitplan für den SREP 2025 wurde optimiert. Der Prozess wird Ende Oktober – also früher als in den Vorjahren – abgeschlossen sein. Mit den Änderungen wird nicht nur sichergestellt, dass die Banken rechtzeitig über die finalen SREP-Beschlüsse informiert werden. Sie sind auch auf die Effizienzziele der Initiative zur Überarbeitung des SREP abgestimmt und steigern die Wirksamkeit der Bankenaufsicht.
Wichtige Meilensteine:
- Die Sitzungen im Rahmen des Aufsichtsdialogs finden ab Ende Juni statt und werden Mitte Juli abgeschlossen. Dieser neue Zeitplan erfordert es, dass die Banken alle notwendigen Anpassungen vornehmen und sich gut vorbereiten, damit sinnvolle Gespräche mit der Bankenaufsicht stattfinden können.
- Der Anhörungszeitraum soll Anfang August beginnen. Angesichts der Sommerpause wird dieser Anhörungszeitraum von zwei auf vier Wochen bis zum Monatsende verlängert. Dadurch erhalten die Banken mehr Zeit für die Überprüfung von Entwürfen der SREP-Beschlüsse und die Ausübung ihres Rechts auf rechtliches Gehör.
- Die finalen SREP-Beschlüsse werden Ende Oktober übermittelt (anstatt wie bisher im Dezember). Die Aufsicht setzt alles daran, ihre Entscheidungszeit zu verkürzen und so die Planung für den kommenden Aufsichtszyklus zu unterstützen und zu verbessern.
Ergeben die Bewertungen, dass sich das Risikoprofil eines Instituts nicht wesentlich geändert hat und die bestehenden Maßnahmen daher nicht geändert werden müssen, können SREP-Beschlüsse unter bestimmten Voraussetzungen seltener aktualisiert werden. Dieser Ansatz galt bislang für eine begrenzte Anzahl von Banken und wird nun auf weitere Banken ausgeweitet.
Er schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirksamer zeitnaher Kommunikation und umsichtiger Verfahrensführung. Letztlich wird der Aufsichtsprozess so schneller und kann flexibler angepasst werden.
Wie verbessern wir die SREP-Beschlussvorlage?
Die neuen SREP-Beschlüsse sind knapper gefasst. Sie konzentrieren sich auf die bedeutendsten Risiken und aufsichtlichen Maßnahmen, damit die Banken klar erkennen können, welche Bedenken die Aufsicht hat.
Das Format der SREP-Beschlüsse 2025 wurde überarbeitet, damit die Beschlüsse klarer und zielgerichteter sind. Im neuen SREP-Beschluss werden die wesentlichen Bedenken, die sich aus der Prüfung ergeben, und die entsprechenden Anforderungen in gesonderten Abschnitten dargelegt. Die qualitativen Anforderungen und empfohlenen Maßnahmen werden im Anhang angeführt. So können sich die Banken schnell einen Überblick über die von ihnen erwarteten Maßnahmen verschaffen. Die Erwartungen der Aufsicht werden aber weiterhin ausführlich erläutert. In jedem Fall werden die Banken daran erinnert, dass sie rechtzeitig auf alle ihnen im betreffenden Jahr mitgeteilten Aufsichtsmaßnahmen reagieren müssen.
Dieses neue Format soll für mehr Transparenz sorgen, die Kommunikation straffen und es für die Banken leichter machen, ihre SREP-Ergebnisse zu verstehen. Dadurch verändert sich weder der Aufsichtsschwerpunkt, noch wird die Aufsichtstätigkeit reduziert. Aufgrund dieses überarbeiteten Formats wird die Aufsicht SREP-Beschlüsse künftig nicht mehr zusammen mit an die Geschäftsleitung adressierten Begleitschreiben übermitteln. Die Besprechungen im Rahmen des Aufsichtsdialogs werden diese Kommunikation ergänzen und weitere Einzelheiten liefern, die die Banken mit ihren Leitungsorganen besprechen sollten.
Wie ändern wir unsere Follow-up-Maßnahmen zu aufsichtlichen Feststellungen?
Wir haben einen neuen mehrstufigen Ansatz für das Follow-up zu aufsichtlichen Feststellungen und Maßnahmen ausgearbeitet. Dieser Ansatz wird der Aufsicht dabei helfen, sich auf die wichtigsten Themen zu konzentrieren. Zudem erleichtert er ihr das Follow-up zu Feststellungen mit geringem Schweregrad. Konkret heißt das:
- Weniger schwerwiegende Feststellungen (F1-Feststellungen und die meisten F2-Feststellungen) werden standardmäßig durch „Reminders to address“ (Erinnerungen zur Erledigung – als Empfehlungen) bzw. „Reminders to comply“ (Erinnerungen zur Erfüllung – als verpflichtende Maßnahmen) im Fall von Prüfungen interner Modelle abgearbeitet. Zur Erledigung dieser Feststellungen müssen die Banken lediglich bestätigen, dass sie ausreichende Maßnahmen ergriffen haben, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten. Sie müssen daher keine weiteren Unterlagen einreichen. Alle Nachweise für die ordnungsgemäße Beseitigung der Mängel müssen für mögliche künftige Stichprobenkontrollen allerdings fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Für Maßnahmen, die Feststellungen mit dem Schweregrad F1 und F2 betreffen, wird es standardisierte Formulierungen und eine Standardfrist geben, sofern das JST nichts anderes beschließt.
- Bei schwerwiegenden Feststellungen (F3 und F4) werden die JSTs wie bisher verfahren.
- Dank unseres externen Portals können die Banken jederzeit den Status aller Feststellungen und Maßnahmen abrufen.
Die Banken werden dafür verantwortlich sein, Feststellungen mit geringem Schweregrad mithilfe eines geeigneten internen Governance-Verfahrens anzugehen. Die JSTs werden nicht aktiv prüfen, wie die Banken diese Feststellungen erledigt haben, können aber Stichprobenkontrollen durchführen. Etwaige Unstimmigkeiten in Bezug auf den Stand der Mängelbehebung werden von den JSTs bei ihren laufenden Bewertungen berücksichtigt. Gegebenenfalls formulieren sie dann neue spezifische Feststellungen. Je nach Art des Mangels und je nachdem, ob er erneut aufgetreten ist, könnte dies aufsichtliche Follow-up-Maßnahmen oder, bei gravierenderen Sachverhalten, Durchsetzungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Was ist seit der letzten Mitteilung zur überarbeiteten Methodik für die Säule-2-Anforderung geschehen?
Seitdem wir im März dieses Jahres zuletzt öffentlich über die überarbeitete Methodik für die Säule-2-Anforderung (P2R) berichtet haben, ist viel geschehen. Wir haben mit allen JSTs einen Testlauf (Dry Run) durchgeführt, um uns zu vergewissern, dass mit der Methodik die Ziele, nämlich Vereinfachung und Effizienz, sowie eine höhere Sensitivität gegenüber Säule-2-Risiken (d. h. Risiken, die in Säule 1 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind) erreicht werden. Die Ergebnisse des Dry Run waren zufriedenstellend. Die Methodik wird im SREP-Zyklus 2026 erstmals angewandt.
Was haben wir aus dem Dry Run gelernt? Werden sich die Kapitalanforderungen ändern?
Die Rückmeldungen der Aufsicht bestätigen, dass die neue Methodik einfacher ist und auch leichter angewandt werden kann als der bisherige Ansatz. Zudem wird mit ihr weiterhin sichergestellt, dass die Säule-2-Anforderungen im Einklang mit der SREP-Risikobewertung festgelegt werden. Die Art und Weise, wie wir die Risiken überprüfen und bewerten, denen die einzelnen Banken ausgesetzt sind, ändert sich dadurch nicht.
Die überarbeitete Methodik ist weiterhin eng mit der SREP-Risikobewertung verknüpft, die unsere aufsichtliche Beurteilung des Risikoprofils der einzelnen Banken widerspiegelt. Daher gehen wir nicht davon aus, dass es zu abrupten Änderungen der Kapitalanforderungen für das System kommen wird. Die Kapitalanforderungen der Säule 2 für europäische Banken werden nach wie vor die individuellen Risikoprofile der Banken und die internen Kontrollen abbilden, die sie zur Eindämmung dieser Risiken eingerichtet haben.
Was bedeutet der Übergang zur neuen Methodik für die Banken in der Praxis?
Die überarbeitete Methodik wird im Rahmen des SREP-Prozesses angewandt. Das Ergebnis dieses Prozesses ist nach wie vor der wichtigste Kanal, über den die aufsichtlichen Erwartungen und Anforderungen an die Banken kommuniziert werden. Auch wenn sich der Ansatz zur Bestimmung der Säule-2-Anforderungen ändert, werden die Banken weiterhin genau darüber informiert, wie die individuellen Risikobewertungen in das Endergebnis einfließen.
Durch die Umstellung auf die neue Methodik wird es für Banken einfacher, die Säule-2-Ergebnisse nachzuvollziehen und darauf zu reagieren.
Wann wird die neue Methodik für Säule-2-Anforderungen eingeführt?
Die EZB wird die neue Methodik ab dem SREP-Zyklus 2026 anwenden. Weitere Einzelheiten zur überarbeiteten P2R-Methodik wurden kürzlich hier veröffentlicht. Auf der neuen Methodik basierende Säule-2-Anforderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wie werden die Empfehlungen aus dem Bericht der SREP-Expertengruppe 2023 in die überarbeitete P2R-Methodik einbezogen?
Das Aufsichtsgremium hat beschlossen, die P2R-Methodik im Rahmen der umfassenderen SREP-Reform unter Berücksichtigung der 2023 veröffentlichten Empfehlungen einer unabhängigen Expertengruppe zu überarbeiten, um sie einfacher und robuster zu machen.
Die überarbeitete Methodik ist effizient und wesentlich einfacher anzuwenden. Dies wurde auch durch einen Dry Run mit der Aufsicht bestätigt. Die SREP-Scorewerte, das wirksamste Element unserer Aufsichtsmethodik, bilden nach wie vor den Ausgangspunkt für die Festlegung der Säule-2-Anforderungen. Mit der neuen Methodik wird weiterhin sichergestellt, dass sich wesentliche Risiken, die in Säule 1 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind, sehr direkt auf die daraus resultierenden Säule-2-Anforderungen auswirken können. Experteneinschätzungen sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Methodik. Sie unterliegen jedoch Einschränkungen und werden von der zweiten Verteidigungslinie überprüft.
Außerdem stützt sich die neue P2R-Methodik nicht mehr auf ICAAP-Daten. Die Einschätzung der Solidität des ICAAPs fließt jedoch weiterhin in die SREP-Bewertungen der Geschäftsmodelle, der internen Governance, der Risikokontrollen und des gesamten Risikomanagements ein und kann sich somit auf die Kapitalanforderungen auswirken. Dies bezieht sich insbesondere auf Empfehlung 2.3 aus dem Bericht der Expertengruppe 2023.
Darüber hinaus kann in Einklang mit der Empfehlung 3.2 der Expertengruppe direkter Einfluss auf die Säule-2-Anforderungen genommen werden, wenn Schwachstellen, die möglicherweise schon länger bestehen (etwa solche im Zusammenhang mit internen Kontrollen oder Governance-Themen), nicht zeitnah beseitigt wurden und sich andere aufsichtliche Maßnahmen als unzureichend erweisen.