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Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren

Die Europäische Zentralbank (EZB) erhebt eine jährliche Gebühr von allen Banken, die sie beaufsichtigt. Mit dieser Gebühr deckt sie ihre Ausgaben für die Bankenaufsicht.

Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. Deren Höhe steht nach Fertigstellung des Jahresabschlusses der EZB für das jeweilige Jahr fest. Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren und der diesbezügliche Beschluss der EZB werden daher im März des folgenden Jahres zeitgleich mit dem EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit veröffentlicht.

Beschluss der EZB über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023

Die Gebühr für 2023 wird im zweiten Quartal 2024 erhoben.

Kapitel 6 des EZB-Jahresberichts zur Aufsichtstätigkeit enthält Erläuterungen zu den tatsächlichen Ausgaben und der Personalausstattung der EZB für Tätigkeiten im Bereich der Bankenaufsicht. Außerdem finden sich dort Informationen zum Gebührenrahmen für den jeweiligen Berichtszeitraum sowie eine Schätzung der im kommenden Gebührenzeitraum voraussichtlich anfallenden jährlichen Kosten.

EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit

Welche Kosten werden mit der Gebühr gedeckt?

Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren deckt die Ausgaben ab, die der EZB-Bankenaufsicht von Januar bis Dezember im betreffenden Gebührenzeitraum im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstanden sind. Der Betrag setzt sich zusammen aus:

  • den jährlichen Gesamtausgaben für den jeweiligen Gebührenzeitraum;
  • etwaigen im Rahmen von Artikel 7 der EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren erhaltenen oder erstatteten Beträgen, die auf geänderte Umstände zurückzuführen sind (wie Zulassungen neuer beaufsichtigter Banken, den Entzug von Zulassungen oder Statusänderungen von „bedeutendes Institut“ zu „weniger bedeutendes Institut“ und umgekehrt);
  • Gebühren für frühere Gebührenzeiträume, die nicht eingezogen werden konnten;
  • von Gebührenschuldnern erhaltenen Verzugszinsen.
Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren Änderung der Situation

Jährliche Gesamtausgaben

Bei den jährlichen Ausgaben der EZB für die Bankenaufsicht handelt es sich im Wesentlichen um Kosten, die unmittelbar mit ihren Aufsichtsaufgaben zusammenhängen:

  • für die direkte Aufsicht über bedeutende Banken und Bankengruppen: vor allem Kosten im Zusammenhang mit den gemeinsamen Aufsichtsteams und Vor-Ort-Prüfungen;
  • für die Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende Banken und Bankengruppen: Kosten im Zusammenhang mit der Überwachungsstätigkeit;
  • für die Ausführung von Querschnittsaufgaben und die Erbringung spezialisierter Dienstleistungen: Kosten im Zusammenhang mit Tätigkeiten wie der Arbeit des Sekretariats des Aufsichtsgremiums, makroprudenziellen Aufgaben, Statistik- und spezialisierten Rechtsdienstleistungen.

Jede Aufgabenkategorie beinhaltet auch Kosten, die nicht unmittelbar mit den Aufsichtsaufgaben der EZB verbunden sind, etwa die Aufwendungen für von Supportbereichen der EZB bereitgestellte gemeinsame Dienste (u. a. Gebäudemanagement, Personalmanagement und IT-Dienstleistungen).

Organisationsstruktur Erweiterter Jahresabschluss der EZB

Anpassungen der jährlichen Gesamtausgaben

Jede beaufsichtigte Bank oder Bankengruppe ist verpflichtet, für das Jahr (bzw. den Teil des Jahres), in dem sie beaufsichtigt wird, eine Gebühr zu entrichten. Ändert sich die Situation einer Bank oder Bankengruppe, nachdem die EZB den jeweiligen Gebührenbescheid erlassen hat, so wird die entsprechende Anpassung im Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für den darauffolgenden Gebührenzeitraum berücksichtigt. Änderungen der Situation sind beispielsweise Zulassungen neuer beaufsichtigter Banken, der Entzug von Zulassungen oder Statusänderungen von „bedeutendes Institut“ zu „weniger bedeutendes Institut“ oder umgekehrt.

Änderung der Situation

Die EZB ergreift alle erforderlichen Schritte, um die Aufsichtsgebühren von beaufsichtigten Banken und Bankengruppen einzuziehen. Verzugszinsen sowie Beträge, die nicht eingezogen werden konnten, werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für das Folgejahr berücksichtigt.

Für 2023 erfolgte insgesamt eine Nettoanpassung der jährlichen Gesamtausgaben in Höhe von 220 129 €. Diese setzt sich zusammen aus 402 266 € im Zusammenhang mit Neuberechnungen für vorangegangene Gebührenzeiträume und Verzugszinsen in Höhe von -182 137 €.

Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für den Gebührenzeitraum 2023

Für den Gebührenzeitraum 2023 beläuft sich der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren auf 653,7 Mio. € (siehe Tabelle)  – ein Anstieg um 60,0 Mio. € gegenüber dem Gesamtbetrag der 2022 erhobenen jährlichen Aufsichtsgebühren in Höhe von 593,7 Mio. €.

Insgesamt erhobener Betrag

Gebührenzeitraum 2023

Gebührenzeitraum 2022

Gebührenzeitraum 2021

Gesamtbetrag der Aufsichtsgebühren*

653,7

593,7

577,5

Jährliche Ausgaben

653,5

593,8

577,5

Anpassungen der jährlichen Ausgaben

0,2

-0,1

-0,0

* Alle Beträge in Mio. €. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.

Die höheren Ausgaben im Jahr 2023 hängen mit einem Anstieg der tatsächlichen jährlichen Ausgaben zusammen, der auf höhere personalbezogene Kosten zurückzuführen ist. Zudem lässt er sich damit erklären, dass die Aufsichtstätigkeit für das erste volle Jahr wieder auf ihr normales Niveau zurückgekehrt ist, was über fast alle Kostenkategorien hinweg zu höheren Ausgaben führte. Darüber hinaus machen sich die Einführung neuer IT-Dienste im Bereich der Aufsichtstechnologie (SupTech) und die Auswirkungen der Inflation und höherer Energiepreise bemerkbar. Nähere Informationen zu den Aufsichtsgebühren für 2023 sowie ein Ausblick auf 2024 sind Kapitel 6 des EZB-Jahresberichts zur Aufsichtstätigkeit 2023 zu entnehmen. 

Wie viel zahlt eine Bank in der jeweiligen Kategorie?

Der in Form von jährlichen Aufsichtsgebühren erhobene Betrag hängt davon ab, ob das beaufsichtigte Unternehmen bzw. die beaufsichtigte Bankengruppe als bedeutend (Significant Institute – SI) oder weniger bedeutend (Less Significant Institute – LSI) eingestuft wurde, da dies auch maßgeblich dafür ist, in welchem Umfang Unternehmen bzw. Bankengruppen von der EZB beaufsichtigt werden.

 

Gebühren für SIs 2023

Gebühren für LSIs 2023

Insgesamt
Gesamtbetrag der Aufsichtsgebühren*

626,5

27,2

653,7

Jährliche Ausgaben

626,3

27,2

653,5

Anpassungen der jährlichen Ausgaben

0,2

-0,0

0,2

* Alle Beträge in Mio. €. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.

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