Rechenschaftspflicht
Die Ausübung von Aufsichtsaufgaben im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) gehört zu den Hauptaufgaben der EZB. Damit sind entsprechende Rechenschaftspflichten verbunden.
Mehr zur Rechenschaftspflicht bei der EZBDie Rechenschaftspflicht ist eine wesentliche Voraussetzung für die Transparenz, Legitimität und Unabhängigkeit der Aufsichtsbeschlüsse.
Europäisches Parlament, Rat der EU und Europäischer Rechnungshof
In der SSM-Verordnung ist ein umfassender und robuster Rahmen für die Rechenschaftspflicht festgelegt. Wie die entsprechenden Anforderungen in der Praxis zu erfüllen sind, ist in den folgenden Dokumenten geregelt:
- Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB
- Vereinbarung (Memorandum of Understanding) zwischen dem Rat der EU und der EZB
- Vereinbarung (Memorandum of Understanding) zwischen dem Europäischen Rechnungshof und der EZB
Wichtigste Kanäle der Rechenschaftspflicht
Anhörungen und Meinungsaustausch | Der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums nimmt an regelmäßigen Anhörungen und Diskussionen im Europäischen Parlament sowie an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil, in der alle am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten vertreten sind. |
---|---|
Schriftliche Anfragen | Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Euro-Gruppe können schriftliche Anfragen an den Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums richten. |
Jahresberichte | Die EZB legt dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU, der Euro-Gruppe, der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten der am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten einen Jahresbericht über ihre Aufsichtstätigkeit vor. |
Prüfungsberichte | Der Europäische Rechnungshof kann Prüfungen durchführen, um festzustellen, ob die EZB ihre Aufsichtsaufgaben effizient verwaltet. Die Antworten der EZB auf die Bemerkungen in seinem Prüfungsbericht werden als Anlage mit dem Bericht veröffentlicht. |
Erklärungen von Mitgliedern des Aufsichtsgremiums
- 5 April 2024
- 30 September 2021