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Unsere Antwort auf die Coronavirus-Pandemie

Im Unterschied zur Finanzkrise im Jahr 2008 sind die Banken diesmal nicht die Ursache des Problems. Wir müssen aber dafür sorgen, dass sie Teil der Lösung sein können.

Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB

Die EZB hat eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Bankenaufsicht und der Geldpolitik ergriffen, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft des Euroraums entgegenzuwirken und alle europäischen Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.

Unsere Maßnahmen stellen sicher, dass Unternehmen und private Haushalte Zugang zu Krediten haben.

Banken spielen bei der Unterstützung einer gesunden Wirtschaft eine zentrale Rolle. Sie sorgen dafür, dass Privatpersonen und Unternehmen Zugang zu Finanzmitteln haben, die sie für Investitionen benötigen. Aufgrund ihrer besonderen Funktion in der Wirtschaft müssen Banken spezielle Regeln einhalten. So wird gewährleistet, dass sie robust genug sind, um Schocks standzuhalten. Eine dieser Regeln sieht vor, dass Banken zusätzliche Mittel für schlechte Zeiten vorhalten müssen – sogenannte Kapitalpuffer.

Eine zentrale Komponente unserer Maßnahmen zur Entlastung von Banken in der Krise besteht darin, dass wir Banken dazu ermuntern, jetzt auf ihre Kapitalpuffer zurückzugreifen. So wird Kapital in Höhe von 120 Milliarden € freigesetzt. Banken können diese Mittel nutzen, um krisenbedingte Verluste aufzufangen oder um neue Kredite an private Haushalte und Unternehmen in Höhe von bis zu 1,8 Billionen € zu refinanzieren.

Gerade in Zeiten wie diesen sollten Banken ihre Kapitalpuffer nutzen. Das trägt dazu bei, dass private Haushalte und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit weiterhin Zugang zu Finanzmitteln haben.

Pressemitteilung: ECB Banking Supervision provides temporary capital and operational relief in reaction to coronavirus (Englisch) Wissenswertes zur Bankenaufsicht: Warum müssen Banken Eigenkapital vorhalten?

Unsere Maßnahmen reduzieren das Risiko der Banken und stärken ihre Fähigkeit zur Kreditvergabe.

Banken müssen bei der Kreditvergabe Regeln einhalten. Sie sollten Kredite nur vergeben, wenn sie davon ausgehen, dass Privatpersonen und Unternehmen auch in der Lage sind, diese zurückzuzahlen.

Wir verlangen von den Banken außerdem, dass sie die vergebenen Kredite genau im Blick behalten. Kommt eine Bank zu dem Schluss, dass ein Kunde seinen Kredit wahrscheinlich nicht zurückzahlen kann, so muss sie den Kredit als „notleidenden“ oder „faulen“ Kredit einstufen und für die damit verbundenen Verluste Geld zurückstellen. In einem solchen Fall stehen der Bank weniger Mittel für die Vergabe weiterer Kredite zur Verfügung.

Uns ist bewusst, dass in einer Krisensituation selbst finanziell solide Kunden vorübergehend Probleme mit der Rückzahlung ihrer Kredite haben können. Um einer Situation vorzubeugen, in der einer Bank nicht genug Mittel zur Verfügung stehen, weil mehrere Kredite an solche Kunden als „notleidend“ eingestuft werden, ist den Banken bei der Einstufung von Krediten, die mit einer staatlichen Garantie unterlegt sind, mehr Flexibilität eingeräumt worden.

Wir zeigten uns zudem weniger streng im Hinblick auf die Höhe der Mittel, die Banken für Verluste aus staatlich garantierten Krediten vorhalten müssen. So wird zusätzliches Kapital für Kredite an private Haushalte und Unternehmen freigesetzt.

Pressemitteilung: ECB Banking Supervision provides further flexibility to banks in reaction to coronavirus (Englisch) Wissenswertes zur Bankenaufsicht: Was sind notleidende Kredite? Pressemitteilung: ECB extends recommendation not to pay dividends until January 2021 and clarifies timeline to restore buffers (Englisch)

Unsere Maßnahmen helfen den Banken, sich auf die dringend notwendige Finanzierung der Wirtschaft zu konzentrieren.

Die Bankenaufsicht sorgt dafür, dass das Finanzsystem stabil bleibt. Sie verlangt von den Banken außerdem, dass sie diverse Anforderungen erfüllen. In Krisenzeiten stehen viele Banken vor großen operativen Herausforderungen. Deshalb haben wir einige der für beaufsichtigte Banken geltenden Fristen gelockert, damit sich die Banken auf ihre zentrale Funktion konzentrieren können: die Kreditvergabe an private Haushalte und Unternehmen.

Dabei passen wir aufsichtliche Zeitpläne, Prozesse und Fristen je nach Situation der jeweiligen Bank an. So können wir beispielsweise anstehende Prüfungen bei den beaufsichtigten Banken verschieben und Fristen zur Beseitigung von unlängst bei Prüfungen festgestellten Mängeln verlängern.

Für den jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) haben wir außerdem einen pragmatischen Ansatz verfolgt. Damit sollte eine effiziente und gezielte Bewertung der Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, gewährleistet und gleichzeitig die Belastung gegenüber normalen SREP-Zyklen verringert werden. Der Schwerpunkt der Bewertung lag auf der Fähigkeit der Banken, mit den aktuellen Herausforderungen und den wesentlichen Risiken und Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise umzugehen.

Pressemitteilung: ECB Banking Supervision provides temporary capital and operational relief in reaction to coronavirus (Englisch) How does banking supervision work? (Englisch) Aufsichtsprioritäten Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) (Englisch)

Unsere Maßnahmen sind ein Appell an die Banken, ihren Beitrag zu leisten.

Die Krise ist für die Menschen und Unternehmen in allen Ländern des Euroraums außerordentlich schwer. Damit Banken und ihre Aktionäre ihren Teil beitragen, haben wir die Banken dazu aufgefordert, derzeit keine Dividenden auszuschütten und keine Aktien zurückzukaufen – oder zumindest die Zahlung von Dividenden und Boni zu begrenzen. Stattdessen sollten Banken die Mittel, die aufgrund der oben beschriebenen Maßnahmen freigesetzt werden, dafür nutzen, um Verluste aufzufangen oder Kredite an die Wirtschaft im Euroraum zu vergeben. So können sie Teil der Lösung sein.

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EZB fordert Banken auf, Dividendenausschüttungen bis September 2021 auszusetzen oder zu begrenzen ECB asks banks not to pay dividends until at least October 2020 (Englisch) ECB extends recommendation not to pay dividends until January 2021 and clarifies timeline to restore buffers (Englisch)

Unsere Maßnahmen helfen der Wirtschaft, den Schock abzufedern – über Wertpapierankäufe und langfristige Kredite an Banken.

Zur Unterstützung der Wirtschaft in der Krise hat die EZB zudem ein geldpolitisches Maßnahmenpaket geschnürt. Auf diese Weise will sie dafür sorgen, dass Banken und Unternehmen genug Finanzmittel zur Verfügung stehen.

So kaufen wir beispielsweise verschiedene Vermögenswerte im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) mit einem Gesamtumfang von 1 850 Milliarden €. Wir erwerben unter anderem Anleihen direkt von den Banken. So stehen den Banken mehr Mittel zur Verfügung, die sie in Form von Krediten an private Haushalte und Unternehmen vergeben können. Wir erwerben außerdem Unternehmensanleihen, sodass die Unternehmen über eine zusätzliche Kreditquelle verfügen. Beide Arten von Ankäufen helfen dabei, Ausgaben und Investitionen anzukurbeln, und sollen so das Wirtschaftswachstum fördern.

Außerdem bieten wir langfristige Kredite zu sehr günstigen Konditionen für Banken an, die weiterhin Kredite an diejenigen vergeben, die sie am dringendsten benötigen. Wir lockern die Vorgaben für Vermögenswerte, die Banken für diese Kredite als Sicherheit hinterlegen müssen, und sorgen so dafür, dass Banken über genügend Sicherheiten verfügen. Auch das hilft den Banken, die Kreditvergabe aufrechtzuerhalten.

Pressemitteilungen

Geldpolitische Beschlüsse vom 10. Dezember 2020 ECB prolongs support via targeted lending operations for banks that lend to the real economy (Englisch) ECB extends pandemic emergency longer-term refinancing operations (Englisch) Geldpolitische Beschlüsse vom 4. Juni 2020 ECB announces package of temporary collateral easing measures (Englisch) ECB announces €750 billion Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) (Englisch) ECB announces easing of conditions for targeted longer-term refinancing operations (TLTRO III) (Englisch)
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