Durchsetzungsmaßnahmen
Durchsetzungsmaßnahmen sollen beaufsichtigte Banken dazu bewegen, Anforderungen zu erfüllen, die in Beschlüssen oder Verordnungen an sie gestellt werden. Im Gegensatz zu Sanktionen handelt es sich bei Durchsetzungsmaßnahmen nicht um Strafmaßnahmen und sie werden nur bei länger andauernden Verstößen verhängt.
Welche Durchsetzungsmaßnahmen stehen der EZB zur Verfügung?
Zwangsgelder
Zwangsgelder sind eine wesentliche Durchsetzungsmaßnahme, die der EZB unmittelbar zur Verfügung steht. Sie werden fällig, wenn beaufsichtigte Banken Aufsichtsvorschriften und Aufsichtsbeschlüsse der EZB längere Zeit nicht einhalten bzw. ihnen nicht nachkommen.
Mit den Zwangsgeldern soll erreicht werden, dass Banken ihre Verpflichtungen zügig einhalten. Eine zur Zahlung von Zwangsgeldern verpflichtete Bank muss einen Tagessatz entrichten – bis zu 5 % ihres durchschnittlichen Tagesumsatzes. Und zwar für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Höchstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach können weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Gemäß Artikel 132 der SSM-Rahmenverordnung veröffentlicht die EZB folgende Informationen: Gesamtbetrag der verhängten Zwangsgelder, Art und Wesen des Verstoßes sowie den Namen der betroffenen beaufsichtigten Bank.
Von der EZB verhängte Zwangsgelder
| Datum des EZB-Beschlusses | Beaufsichtigtes Unternehmen | Gesamtbetrag (in EUR) | Weitere Informationen | Beschlussstatus |
|---|---|---|---|---|
| 03.02.2026 | Crédit Agricole S.A. | 7 551 050 | Veröffentlichung Pressemitteilung | Rechtsbehelf vor Gerichtshof der Europäischen Union möglich |
| 29.10.2025 | ABANCA Corporación Bancaria S.A. | 187 650 | Veröffentlichung Pressemitteilung | Endgültig |
Sonstige Durchsetzungsmaßnahmen
Zudem kann die EZB die Durchsetzungsmaßnahmen nutzen, die in den nationalen Durchführungsvorschriften der an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmenden Mitgliedstaaten vorgesehen sind.
Administrative Überprüfung
Banken können EZB-Beschlüsse, in deren Rahmen Durchsetzungsmaßnahmen verhängt werden, vom administrativen Überprüfungsüberschuss prüfen lassen.