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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB fordert Banken auf, Dividendenausschüttungen bis September 2021 auszusetzen oder zu begrenzen

15. Dezember 2020

  • EZB fordert Banken auf, Dividendenausschüttungen bis zum 30. September 2021 auszusetzen oder zu begrenzen
  • Dividendenzahlungen sollten nicht mehr als 15 % des akkumulierten Gewinns für 2019 und 2020 ausmachen und 20 Basispunkte der CET1-Quote nicht übersteigen
  • EZB bekräftigt die aufsichtliche Erwartung, dass Banken bei variablen Vergütungen äußerste Zurückhaltung üben

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute empfohlen, dass Banken äußerste Zurückhaltung bei Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufen walten lassen. Zu diesem Zweck hat die EZB alle Banken aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, bis zum 30. September 2021 von Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufen abzusehen oder solche Ausschüttungen zu begrenzen. Die Empfehlung enthält auch eine Bewertung der Stabilität des Finanzsystems und wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken erstellt.

Angesichts der anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erwartet die EZB, dass Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufe nicht mehr als 15 % des akkumulierten Gewinns für 2019 und 2020 ausmachen und bezogen auf die harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) 20 Basispunkte nicht übersteigen, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Banken, die Dividendenzahlungen oder Aktienrückkäufe planen, müssen profitabel sein und eine robuste Kapitalentwicklung aufweisen. Sie sollten Kontakt zu ihrem gemeinsamen Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team – JST) aufnehmen, um zu erörtern, ob die Höhe der beabsichtigten Ausschüttung umsichtig ist. Banken sollten davon absehen, Zwischendividenden aus den Gewinnen von 2021 auszuschütten. Die frühere Empfehlung zu einer zeitlich befristeten Aussetzung aller Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe vom 27. März 2020 (und deren anschließende Verlängerung vom 28. Juli) spiegelte die außergewöhnlichen und schwierigen Umstände wider, mit denen die europäische Wirtschaft im Jahr 2020 konfrontiert war. Mit der überarbeiteten Empfehlung nimmt die EZB die geringere Unsicherheit in den gesamtwirtschaftlichen Projektionen zur Kenntnis. Trotz der anhaltenden Herausforderungen liegen die korrigierten Prognosen nahe beim Hauptszenario, das in der von der EZB in der ersten Jahreshälfte durchgeführten Schwachstellenanalyse verwendet wurde. Diese Analyse bestätigte die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors.Mit der überarbeiteten Empfehlung soll die Fähigkeit der Banken, Verluste aufzufangen und die Kreditvergabe an die Wirtschaft zu unterstützen, gesichert werden. Es ist weiterhin ein umsichtiger Ansatz erforderlich, da sich die Auswirkungen der Pandemie noch nicht vollständig in den Bilanzen der Banken niedergeschlagen haben. Grund hierfür ist, dass die Banken derzeit noch von mehreren staatlichen Hilfsmaßnahmen profitieren. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass sich Wertminderungen von Krediten mit einer zeitlichen Verzögerung einstellen.Die Empfehlung steht im Zusammenhang mit den derzeit außergewöhnlichen Umständen und ist bis Ende September 2021 gültig. Sofern es nicht zu wesentlichen nachteiligen Entwicklungen kommt, beabsichtigt die EZB, zu diesem Zeitpunkt die Empfehlung aufzuheben und die Kapital- und Ausschüttungspläne der Banken wieder auf der Grundlage der Ergebnisse des regulären Aufsichtszyklus zu bewerten.

Die Banken sollten ihre Kapital- und Liquiditätspuffer weiterhin zur Kreditvergabe und zur Verlustabsorption nutzen. Die EZB wird die Banken nicht dazu auffordern, ihre Kapitalpuffer wieder aufzufüllen, bevor der Höchststand des Kapitalrückgangs erreicht ist.

In einem Schreiben an die Banken wies die EZB erneut auf ihre Erwartung hin, dass Banken bei variablen Vergütungen äußerste Zurückhaltung üben und sich an den Zeitplan halten, der auch für Dividendenzahlungen und Aktienrückkaufe vorgesehen ist (30. September 2021). Die Bankenaufsicht wird die Vergütungspolitik der Banken genau prüfen, insbesondere mit Blick auf deren Auswirkungen auf die Fähigkeit der Banken, eine solide Kapitalausstattung zu erhalten.

Die EZB empfiehlt, dass nationale Aufsichtsbehörden bei ihrer direkten Aufsicht über weniger bedeutende Banken, sofern angemessen, den gleichen Ansatz verfolgen.

Weitere Informationen zu den Aufsichtsmaßnahmen sind den FAQs zu entnehmen (siehe Abschnitt 4 zu Dividenden und variabler Vergütung).

Medienanfragen sind an François Peyratout zu richten (+49 172 8632 119).

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    Europäische Zentralbank

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