Banken können interne Modelle zur Schätzung ihrer Eigenmittelanforderungen – also des rechtlich vorgeschriebenen Mindestkapitals – verwenden, sofern sie zuvor eine Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt haben. Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) ist die EZB die zuständige Behörde für alle als bedeutend eingestuften Institute. Als weniger bedeutend eingestufte Institute werden direkt von den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) beaufsichtigt.
Der Aufsicht über die von bedeutenden Instituten verwendeten internen Modelle liegen geltende EU- und nationale Rechtsvorschriften zugrunde. Hierzu zählen:
Sie stützt sich auf drei Säulen: Prüfungen interner Modelle (Internal Model Investigations – IMIs), die laufende Modellüberwachung (Ongoing Model Montoring – OMM) und die gezielte Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of internal Models – TRIM).