Über das IMAS-Portal können Banken, die von der EZB beaufsichtigt werden, Informationen zu Aufsichtsprozessen einreichen, den Status dieser Vorgänge überprüfen und Informationen mit der Aufsicht austauschen. Wenn Sie bereits über ein Konto verfügen, können Sie sich einloggen und den Nutzungsbedingungen zustimmen.
Das IMAS-Portal wurde in zwei Schritten eingeführt. In der Anfangsphase ab dem 20. Oktober 2020 konnte nur eine begrenzte Zahl bedeutender Banken auf das Portal zugreifen. Am 27. Januar 2021 wurde das Portal vollständig in Betrieb genommen und jetzt können alle direkt von der EZB beaufsichtigten Banken das Portal nutzen.
Ausgewählte Organisationen können ihre eigenen Nutzerkonten über das ECB Identity Portal verwalten. Delegated Administrators können über das ECB Identity Portal neue Nutzerkonten anlegen und über das IMAS-Portal differenzierte Zugriffsrechte vergeben.
Eine Kurzanleitung zur Kontoaktivierung und weitere wichtige technische Informationen finden Sie im Benutzerhandbuch. Ausführliche Hinweise zur Nutzung des Portals finden Sie auf der Plattform selbst.
Hinweise für den erstmaligen Zugang zum IMAS-Portal
Benutzerhandbuch für die Kontoaktivierung
Bedeutende Banken können über das IMAS-Portal Anträge auf Eignungsprüfungen einreichen, deren Status prüfen und Informationen mit der Aufsicht austauschen.
Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit
Die Nutzung des IMAS-Portals für Eignungsprüfungen ist in einigen Ländern gesetzlich oder als Verwaltungspraxis vorgeschrieben, in anderen ist sie freiwillig. Die nachstehende Karte zeigt den Status in den teilnehmenden Ländern. An der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden ändert sich durch das IMAS-Portal nichts: In allen teilnehmenden Ländern sind bei Eignungsprüfungen weiterhin die nationalen Aufsichtsbehörden die erste Anlaufstelle.
Kurzanleitung für Anträge auf Eignungsprüfungen