IMAS-Portal
Was ist das IMAS-Portal?
Über das IMAS-Portal können beaufsichtigte Banken und Dritte Informationen im Zusammenhang mit Aufsichtsprozessen einreichen, den Status von Prozessen abrufen und Informationen mit der Bankenaufsicht austauschen. Wenn Sie bereits ein Konto haben, können Sie sich im Portal einloggen und den Nutzungsbedingungen zustimmen.
Einloggen im IMAS-PortalWer kann das IMAS-Portal nutzen?
Beaufsichtigte (bedeutende und weniger bedeutende) Banken sowie Dritte (nicht beaufsichtigte Unternehmen und natürliche Personen) können das IMAS-Portal nutzen. Dabei stehen ihnen unterschiedliche Prozesskategorien zur Verfügung.
Welche Prozesse sind im IMAS-Portal verfügbar?
Für bedeutende und weniger bedeutende Banken:
- Erwerb von qualifizierten Beteiligungen (auch für Dritte verfügbar) – Gemeinsame Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor
- Notifizierungen zum Europäischen Pass
- Zulassungen (auch für Dritte verfügbar) – Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen
- Freiwillige Rückgabe von Zulassungen
Nur für bedeutende Banken:
- Vor-Ort-Prüfungen zur Überprüfung der Kreditqualität
- Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit – Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit
- Interne Modelle (nicht wesentliche Modelländerungen und -erweiterungen) – Anweisungen für beaufsichtige Unternehmen für das Ausfüllen von Formularen zur Meldung nicht wesentlicher Modelländerungen
- Interne Modelle (Meldung von Validierungsergebnissen) – Anweisungen für das Ausfüllen des Formulars zur Meldung der Validierungsergebnisse bei internen Modellen
(Gemischte) Finanzholdinggesellschaften (auch verfügbar für weniger bedeutende Institute und Dritte, die Teil einer bedeutenden beaufsichtigten Gruppe werden)
Meldung von Auslagerungsvereinbarungen – Anweisungen für beaufsichtigte Unternehmen für das Ausfüllen des Formulars zur Meldung von Auslagerungen
Nutzungsregelung
In manchen Ländern ist die Nutzung des IMAS-Portals gesetzlich vorgeschrieben oder bindende Verwaltungspraxis, in anderen ist sie freiwillig. Auch die Prozesskategorie spielt dabei eine Rolle. Nähere Informationen finden sich in der Nutzungsregelung.
Zugang zum Portal
Die beaufsichtigten Banken können Nutzerinnen und Nutzer selbst anlegen und deren Zugang zum IMAS-Portal selbst steuern. Zu diesem Zweck ernennen sie delegierte Administratoren.
Für Nutzerkonten Dritter übernimmt die EZB die Administratorenrolle.
Beaufsichtige (bedeutende und weniger bedeutende) Banken
Neu hinzugekommene beaufsichtigte Banken können über die Registrierungsapp für das IMAS-Portal hinzugefügt werden.
Bei bereits registrierten Banken können die delegierten Administratoren sich im ECB Identity Portal und im IMAS-Portal einloggen, um neue Nutzerinnen und Nutzer anzulegen bzw. um ihnen entsprechende Zugriffsrechte zuzuweisen. Diese Administratoren können weitere neue delegierte Administratoren für ihre Organisation im ECB Identity Portal anlegen.
Eine ausführliche Erklärung, wie man sich im Portal einloggt, findet sich in diesen Dokumenten:
Nutzerhandbuch für delegierte Administratoren Erstmaliger Zugang zum IMAS-Portal Erläuterungen zum IMAS-Portal: Wie greife ich auf die verschiedenen Aufsichtsprozesse zu? Kurzanleitung für aufsichtliche AnwendungenDritte (nicht beaufsichtigte Unternehmen und natürliche Personen)
Die Nutzerkonten Dritter werden von der EZB verwaltet. Nutzerkonten Dritter können über die Registrierungsapp für das IMAS-Portal angelegt, geändert oder gelöscht werden.
Unterstützung bei Fragen und Problemen
Bei technischen Problemen mit dem IMAS-Portal oder dem ECB Identity Portal wenden Sie sich bitte an das ECB Support Center (supportcenter@ecb.europa.eu oder +49 69 1344 7766).
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige nationale Behörde. Deren Kontaktdaten finden Sie im IMAS-Portal. Bei Fragen zu internen Modellen wenden Sie sich bitte an das für Ihr Institut zuständige JST.