IMAS-Portal
Nutzung des IMAS-Portals
Über das IMAS-Portal können beaufsichtigte Banken und Dritte Informationen im Zusammenhang mit Aufsichtsprozessen einreichen, den Status von Prozessen abrufen und Informationen mit der Bankenaufsicht austauschen. Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, können Sie sich im Portal einloggen und den Nutzungsbedingungen zustimmen.
Einloggen im IMAS-PortalSeit wann gibt es das IMAS-Portal?
Das IMAS-Portal wurde Anfang 2021 eingeführt. Je nach Art des Aufsichtsprozesses können sowohl beaufsichtigte Banken (bedeutende und weniger bedeutende) als auch Dritte (nicht beaufsichtigte Unternehmen und natürliche Personen) das Portal nutzen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den im Portal verfügbaren Prozessen.
Im IMAS-Portal verfügbare Prozesse
Für bedeutende und weniger bedeutende Banken
- Erwerb von qualifizierten Beteiligungen (auch für Dritte verfügbar) – Gemeinsame Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor
- Notifizierungen zum Europäischen Pass
- Zulassungen (auch für Dritte verfügbar) – Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen
- Freiwillige Rückgabe von Zulassungen
Nur für bedeutende Banken
- Vor-Ort-Prüfungen der Kreditqualität
- Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit – Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit
- Interne Modelle (nicht wesentliche Modelländerungen und -erweiterungen) – Anweisungen für beaufsichtige Unternehmen für das Ausfüllen von Formularen zur Meldung nicht wesentlicher Modelländerungen
(Gemischte) Finanzholdinggesellschaften (auch verfügbar für weniger bedeutende Institute und Dritte, die Teil einer bedeutenden beaufsichtigten Gruppe werden)
Meldung von Auslagerungsvereinbarungen – Anweisungen für beaufsichtigte Unternehmen für das Ausfüllen des Formulars zur Meldung von Auslagerungen
Nutzungsregeln
In einigen Ländern ist die Nutzung des IMAS-Portals gesetzlich vorgeschrieben oder bindende Verwaltungspraxis, in anderen ist sie freiwillig. Auch die Prozesskategorie spielt dabei eine Rolle. Nähere Informationen finden sich in den Nutzungsregeln.
Kontoaktivierung
Beaufsichtigte Institute können eigene Benutzerkonten anlegen und den Zugang ihrer Benutzerinnen und Benutzer zum IMAS-Portal verwalten. Für diese Aufgabe bestimmen sie sogenannte delegierte Administratoren.
Für Dritte übernimmt die EZB die Administratoren-Funktion.
Anmeldung für das IMAS-Portal
Um Ihr Unternehmen für das IMAS-Portal anzumelden, übermitteln Sie der EZB (supportcenter@ecb.europa.eu) das jeweilige Anmeldeformular.
Anlegen von Benutzerkonten
Delegierte Administratoren können über das ECB Identity Portal neue Benutzerkonten für ihre Organisation anlegen und den Benutzerinnern und Benutzern über das IMAS-Portal granulare Zugriffsrechte erteilen. Für Dritte legt die EZB die Benutzerkonten an.
Eine Kurzanleitung zur Kontoaktivierung und weitere wichtige technische Informationen finden Sie im Benutzerhandbuch. Ausführliche Hinweise zur Nutzung des Portals finden Sie auf der Plattform selbst.
Erstmaliger Zugang zum IMAS-Portal Benutzerhandbuch für die Kontoaktivierung Erläuterungen zum IMAS-Portal: Wie greife ich auf die verschiedenen Aufsichtsprozesse zu? Kurzanleitung für aufsichtliche AnwendungenHinzufügen oder Entfernen von delegierten Administratoren und Benutzern
Registrierte delegierte Administratoren können über dieses Formular Änderungen beantragen. Bitte senden Sie Änderungsanträge an supportcenter@ecb.europa.eu.
Dritte können über dieses Formular Änderungen beantragen. Bitte senden Sie Änderungsanträge an supportcenter@ecb.europa.eu.
Hilfe bei Fragen und Problemen
Bei technischen Problemen mit dem IMAS-Portal oder dem ECB Identity Portal wenden Sie sich bitte an das ECB Support Center (supportcenter@ecb.europa.eu oder +49 69 1344 7766).
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige nationale Behörde. Deren Kontaktdaten finden Sie im IMAS-Portal. Bei Fragen zu internen Modellen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige JST.