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Sprachenpolitik

Auf dieser Website finden Sie Informationen über die europäische Bankenaufsicht, einen der beiden Aufgabenbereiche der Europäischen Zentralbank (EZB). Einige Seiten können in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union (EU) abgerufen werden.

Grundsätzlich sind sämtliche Informationen auf Englisch verfügbar. Wichtige Inhalte und insbesondere Informationen, die für die europäische Bevölkerung von Interesse sein dürften, stellen wir aber auch in anderen EU-Amtssprachen bereit.

Welche Inhalte gibt es auf Deutsch?

Die wichtigsten Seiten sind in Englisch und in vielen anderen EU-Sprachen abrufbar, so z. B. die Homepage, die Startseiten der sechs Rubriken sowie sämtliche Seiten unter „Der SSM“, „Aufsichtspraxis“, „Organisation und Governance“ sowie „Rechts- und Aufsichtsrahmen“.

Einige Inhalte sind in ausgewählte EU-Sprachen übersetzt. Somit stehen sie möglicherweise in einer Sprache bereit, die Sie verstehen, obwohl es nicht Ihre Muttersprache ist. Auch einige Reden, Interviews und Blog-Beiträge des Vorsitzenden und anderer Mitglieder des Aufsichtsgremiums können in weiteren Sprachen abgerufen werden. Pressemitteilungen erscheinen in der Regel auf Englisch. Wenn ihr Inhalt nicht nur für Fachleute, sondern auch für die breitere Öffentlichkeit relevant ist, werden sie auch in andere EU-Sprachen übersetzt.

EZB-Rechtsvorschriften werden generell in allen EU-Sprachen auf EUR-Lex veröffentlicht.

Informationen zu unseren öffentlichen Konsultationen sind in ausgewählten Sprachen zugänglich, Beiträge zu den Konsultationen können in allen Amtssprachen der EU eingereicht werden.

Auch auf den Websites der nationalen Aufsichtsbehörden können Sie sich in einer von Ihnen gewählten Sprache über die Bankenaufsicht und damit zusammenhängende Themen informieren.

Anwendung unserer Sprachenregelung

Durch Akzeptieren unserer Cookies helfen Sie uns, aggregierte Statistiken zum Übersetzungsbedarf zu erstellen. So können wir gezielt diejenigen Seiten und Rubriken übersetzen, die besonders häufig aufgerufen werden. Ist eine Webseite noch nicht in der von Ihnen ausgewählten Sprache verfügbar, steht am Seitenanfang ein entsprechender Hinweis.

Für die Umsetzung dieser Sprachenregelung ist die Generaldirektion Kommunikation der EZB zuständig.

Wenn Sie eine Frage an die EZB haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Anfrageformular. Sie können Ihre Nachricht in einer beliebigen Amtssprache der EU verfassen.

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