Die Begriffe „Bank“ und „Kreditinstitut“ werden auf dieser Seite synonym verwendet.
Die EZB ist in der europäischen Bankenaufsicht für die Zulassung von Banken zuständig. In ihren Verantwortungsbereich fallen
Liste der beaufsichtigten Banken
Bei ihren Entscheidungen über Zulassungen wendet die EZB das Single Rulebook der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und gegebenenfalls nationales Recht an.
Die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) spielen eine wichtige Rolle: Sie sind beispielsweise die erste Anlaufstelle für Antragsteller von Zulassungsanträgen, sind in den gemeinsamen Aufsichtsteams für bedeutende Institute vertreten und übernehmen die direkte Aufsicht über weniger bedeutende Institute. Die Zusammenarbeit der EZB mit Kolleginnen und Kollegen in den NCAs soll einen einheitlichen Zulassungsansatz in den Ländern und hohe Standards bei wichtigen operationellen und Grundsatzfragen gewährleisten. Die aufsichtlichen Erwartungen werden in öffentlichen Leitfäden beschrieben.
Liste nationaler Antragsformulare für Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren schafft Vertrauen in das Finanzsystem, denn es stellt sicher, dass die Banken in der Lage sind, ihre Geschäfte ordnungsgemäß zu betreiben. Es sorgt dafür, dass nur robuste Banken Zugang zum Markt erhalten, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Erteilung von Zulassungen sollte aber kein Wettbewerbshindernis darstellen oder finanziellen Innovationen bzw. dem technischen Fortschritt im Wege stehen.
Bei der Beurteilung eines Antrags auf Zulassung als Kreditinstitut berücksichtigt die EZB in Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden vier zentrale Bereiche:
Diese Bereiche gelten für alle Kreditinstitute, unabhängig davon, ob sie ein eher traditionelles Geschäftsmodell oder ein Fintech-Geschäftsmodell verfolgen.
Von der Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bis zur Entscheidung vergehen in der Regel sechs bis zwölf Monate. Nach europäischem Recht muss eine Entscheidung innerhalb von zwölf Monaten getroffen werden. Manche Fristen nach nationalem Recht sind jedoch kürzer.
* falls zutreffend
** oder Ablehnung durch die nationalen Aufsichtsbehörden
Die EZB muss den Erwerb einer Beteiligung an einem bestehenden Institut genehmigen, wenn diese Beteiligung als eine „qualifizierte Beteiligung“ gilt, d. h. wenn der Erwerber einen der maßgeblichen Schwellenwerte von 10 %, 20 %, 30 % oder 50 % erreicht oder wenn dadurch eine andere Möglichkeit der maßgeblichen Einflussnahme verschafft wird. Der Genehmigungsprozess soll sicherstellen, dass nur geeignete Anteilseigner dem Bankensystem beitreten. So wird die reibungslose Funktion des Bankensystems gewährleistet.
Wissenswertes zur Bankenaufsicht: Was ist eine qualifizierte Beteiligung?
Die EZB prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden die folgenden Kriterien:
Über den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung muss innerhalb von 60 Geschäftstagen beschlossen werden, wobei eine Verlängerung auf maximal 90 Geschäftstage möglich ist.
* falls zutreffend
** oder bei Delegierung obere Führungsebene
Sowohl die EZB als auch die nationalen zuständigen Aufsichtsbehörden sind befugt, unter bestimmten Bedingungen den Entzug einer Bankzulassung in die Wege zu leiten. Eine Zulassung kann entzogen werden, wenn das Kreditinstitut sein Geschäft einstellt oder die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt.
Der Zeitrahmen richtet sich nach den individuellen Umständen, beispielsweise danach, ob eine Rückführung des Geschäfts erforderlich ist oder ob das Kreditinstitut seine Geschäftstätigkeit beendet hat.
Entzug der Zulassung auf Initiative der EZB
* falls zutreffend
Entzug der Zulassung auf Initiative der nationalen Aufsichtsbehörden
* häufig auf Ersuchen der Bank
** falls zutreffend
*** oder bei Delegierung obere Führungsebene
Das Leitungsorgan eines Kreditinstituts sollte geeignet sein, seine Aufgaben wahrzunehmen, und es sollte so zusammengesetzt sein, dass es zur wirksamen Leitung und ausgewogenen Beschlussfassung beitragen kann. Durch die Gewährleistung eines qualifizierten und zuverlässigen Leitungsorgans wird nicht nur die Sicherheit und Solidität des jeweiligen Instituts erhöht, sondern auch der Bankensektor insgesamt gestärkt, weil das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leitungsorgane des Finanzsektors im Euroraum steigt.
Die EZB orientiert sich bei der Eignungsprüfung an fünf Kriterien:
Steht die Ernennung von Mitgliedern im Zusammenhang mit einer Zulassung oder einer qualifizierten Beteiligung, so ist die Prüfung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit Bestandteil der Beurteilung des Zulassungsantrags bzw. des Antrags auf Erwerb einer qualifizierten Beteiligung.
Es gelten die Fristen nach nationalem Recht.
* oder bei Delegierung obere Führungsebene