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Was ist eine qualifizierte Beteiligung?

13. Februar 2026 

Eine qualifizierte Beteiligung ist eine große oder wichtige Beteiligung an einer Bank, die dem Investor Einfluss auf die Geschäftsführung der Bank verschafft. Diese Beteiligung:

  • entspricht mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte der Bank, oder
  • verleiht dem Investor maßgeblichen Einfluss auf die Art und Weise, wie die Bank geführt wird, oder
  • führt dazu, dass die Bank ein Tochterunternehmen des Investors wird

Bei einer direkten Beteiligung besitzt der Investor die Anteile im eigenen Namen. Bei einer indirekten Beteiligung hält er die Anteile durch ein anderes oder mehrere andere Unternehmen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Investor maßgeblichen Einfluss auf eine Bank hat, wenn er über einen Vertreter im Leitungsorgan der Bank oder über ein Vetorecht gegen die Beschlüsse des Leitungsorgans verfügt.

Warum befassen wir uns mit qualifizierten Beteiligungen?

Wir beaufsichtigen die Banken im Euroraum. Dies bedeutet für uns unter anderem, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die die Banken leiten, auch für diese Aufgabe geeignet sind. Bevor also jemand eine qualifizierte Beteiligung an einer Bank erwerben oder über bestimmte Schwellenwerte hinaus erhöhen darf, prüfen wir, ob die Anforderungen dafür erfüllt sind. Dies trägt dazu bei, dass die Banken und das Bankensystem stabil bleiben und Ihr Geld sicher ist.

Was sind die ersten Schritte für Investoren, die eine qualifizierte Beteiligung erwerben wollen?

Beabsichtigt eine Person, juristische Person oder Gruppe, durch den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung in eine Bank zu investieren, muss sie zunächst die nationale Aufsichtsbehörde der Bank davon in Kenntnis setzen. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Beteiligungen.  

Der nationalen Aufsichtsbehörde muss der Investor zudem mitteilen, ob er bereits eine qualifizierte Beteiligung hält und ob er beabsichtigt, die Beteiligung auf über 20 %, 30 % oder 50 % zu erhöhen. Und er muss auch bekanntgeben, ob der Erwerb neuer Anteile zu einer Kontrollbeteiligung an der Bank führen würde.

Informiert der Investor die nationale Aufsichtsbehörde nicht über seine Pläne, könnten seine Stimmrechte ausgesetzt werden oder es könnten andere Strafen verhängt werden. In einigen Ländern werden die Stimmrechte unter solchen Umständen automatisch ausgesetzt.

Und wie geht es dann weiter?

Während des gesamten Prozesses arbeiten wir eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen.

  • Formelle Mitteilung: Nachdem der Investor die nationale Aufsichtsbehörde informiert hat, bestätigt er seine Absicht in einer formellen Anzeige, die die Aufsicht an uns weiterleitet.
  • Beurteilung: Wir prüfen den Antrag in der Regel innerhalb von 60 Arbeitstagen. Falls wir noch zusätzliche Dokumente benötigen, können wir die Überprüfung um bis zu 30 weitere Arbeitstage verlängern.
  • Ergebnis: Wir informieren den Investor über unsere Beurteilung. Je nach den nationalen Rechtsvorschriften zur Markttransparenz muss die Bank diese Informationen möglicherweise auch veröffentlichen.

Während des gesamten Prozesses arbeiten wir eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Sie geben eine eigene Stellungnahme dazu ab, ob wir den Erwerb ablehnen sollten.

Auf welche Grundsätze stützt sich unsere Beurteilung?

Wenn wir den Antrag eines Investors prüfen, orientieren wir uns an drei wesentlichen Grundsätzen:

Transparenz

Der Investor muss vollständige und korrekte Informationen bereitstellen.

Einheitliche Anwendung

Wir prüfen alle Fälle anhand derselben Standards.

Verhältnismäßigkeit

Die Beurteilung basiert auf der Art, dem Umfang und der Komplexität des Erwerbs.

Nach welchen Kriterien prüfen wir?

Bei unserer Prüfung berücksichtigen wir fünf wesentliche Kriterien:

  1. Leumund des interessierten Investors einschließlich seiner Integrität, Vertrauenswürdigkeit und fachlichen Kompetenz
  2. Eignung der vorgeschlagenen Leitung der Bank, insbesondere derjenigen, die nach dem Erwerb im Leitungsorgan die Geschäfte führen werden
  3. Finanzielle Solidität des Investors: Ist er in der Lage, den Erwerb zu finanzieren und die Bank nachhaltig zu unterstützen?
  4. Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, u. a. in den Bereichen Kapitaladäquanz, Governance und Risikomanagement
  5. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Wir prüfen, aus welcher Quelle die für den Erwerb eingesetzten Mittel stammen und ob der Erwerb das Risiko von Finanzkriminalität erhöhen könnte

Der Detaillierungsgrad dieser Kriterien hängt davon ab, wie komplex und riskant die Transaktion ist.

Zu welchen Ergebnissen kann die Prüfung führen?

Nach Abschluss unserer Prüfung teilen wir dem Investor unsere Entscheidung mit. Es gibt drei mögliche Ergebnisse.

Positiver Beschluss

Die Beteiligung kann erworben werden.

An Bedingungen geknüpfter positiver Beschluss

Der Erwerb wird genehmigt, aber wir schreiben bestimmte Bedingungen vor, etwa dass die Governance der Bank gestärkt oder das Risikomanagement verbessert wird oder Aspekte des Erwerbs umstrukturiert werden.

Negativer Beschluss

Wir lehnen den Erwerb ab, weil eines oder mehrere der Beurteilungskriterien nicht erfüllt sind. Wir teilen diesen Beschluss förmlich mit und begründen das Ergebnis anhand des Rechtsrahmens.

Rechtsbehelf

Wir erläutern, warum wir Bedingungen auferlegen. Ist ein Investor mit unserem Beschluss nicht einverstanden, kann er diesen beim Administrativen Überprüfungsausschuss und anschließend vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anfechten.

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