Gebührenschuldner
Bei der Aufsichtsgebühr handelt es sich um einen jährlichen Betrag, den die EZB von allen beaufsichtigten Banken erhebt. Er dient der Deckung der Kosten, die der EZB durch ihre Aufsichtstätigkeit entstehen.
Die EZB ist dafür verantwortlich, dass der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) in seiner Gesamtheit wirksam und einheitlich funktioniert – d. h. in Bezug auf bedeutende Banken, die sie direkt beaufsichtigt, sowie in Bezug auf weniger bedeutenden Banken, die sie indirekt beaufsichtigt. Deshalb sind alle beaufsichtigten Banken gebührenpflichtig.
Hierzu zählen:
- alle Banken, die in Ländern niedergelassen sind, die an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmen
- Zweigstellen mit Sitz in Ländern, die an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmen
- Kriterien für den Bedeutungsstatus
- Nationale Aufsichtsbehörden
Wer zahlt wie viel?
Die Aufsichtsgebühr der EZB richtet sich nach der Bedeutung und dem Risikoprofil einer Bank, d. h. nach ihrem aufsichtlichen Status.
Bedeutende Banken
Bedeutende Banken werden direkt von der EZB beaufsichtigt und entrichten deshalb eine höhere Aufsichtsgebühr an sie.
Weniger bedeutende Banken
Weniger bedeutende Banken werden von der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde direkt beaufsichtigt und entrichten daher eine geringere Aufsichtsgebühr an die EZB.
Gebührenschuldner
Wer ist Gebührenschuldner?
Der Gebührenschuldner ist der Ansprechpartner der EZB für die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit der jährlichen Aufsichtsgebühr.
- Im Fall eines einzelnen Unternehmens, das keiner Bankengruppe angehört, ist das Unternehmen selbst der Gebührenschuldner.
- Im Fall einer Gruppe beaufsichtigter Unternehmen müssen die Mitglieder der Gruppe ein Unternehmen benennen, das als Gebührenschuldner für die gesamte Bankengruppe fungiert.
Wie wird der Gebührenschuldner bei Bankengruppen bestimmt?
Alle Gebühren entrichtenden Institute, die Teil einer Bankengruppe sind, müssen eine Gebühren entrichtende Bank benennen. Diese tritt dann als Gebührenschuldner für die gesamte Bankengruppe auf.
Bankengruppen benennen einen Gebührenschuldner, indem sie der EZB per Post oder E-Mail eine unterzeichnete Anzeige übermitteln. Die Anzeige ist nur dann wirksam, wenn sie:
- den Namen der Gruppe enthält, auf die sie sich bezieht
- vom Gebührenschuldner im Namen aller beaufsichtigten Unternehmen der Gruppe unterzeichnet wurde
Die Gebührenschuldner werden aufgefordert, ihr Formular bis spätestens 30. September des betreffenden Jahres einzureichen, damit ein reibungsloser Ablauf der Gebührenerhebung gewährleistet werden kann.
Bei Änderungen innerhalb einer Bankengruppe sollte nur dann eine neue Anzeige des Gebührenschuldners an die EZB übermittelt werden, wenn die Änderungen Folgendes betreffen:
- das an der Spitze der Gruppe stehende Unternehmen
- den aktuellen Gebührenschuldner
Welche Rolle spielt der Gebührenschuldner?
Der Gebührenschuldner ist
- für die Bereitstellung der Gebührenfaktoren verantwortlich, auf deren Grundlage die jeweilige Aufsichtsgebühr berechnet wird
- Ansprechpartner der EZB für die gesamte Kommunikation in Bezug auf die Inrechnungstellung der Aufsichtsgebühren
- Adressat und Empfänger des von der EZB erlassenen Gebührenbescheids
- rechtlich verantwortlich für die fristgerechte Begleichung der Aufsichtsgebühr
- verantwortlich für die Zahlung von Verzugszinsen auf überfällige Aufsichtsgebühren
Weitere Einzelheiten dazu, wer bei beaufsichtigten Gruppen, Gebühren entrichtenden Zweigstellen und Gebühren entrichtenden Kreditinstituten der Gebührenschuldner ist, können der Verordnung über Aufsichtsgebühren entnommen werden.