In diesem Konsultationsverfahren werden Änderungen der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren vorgeschlagen. Das Feedback aus dem ersten Konsultationsverfahren im Jahr 2017 sowie aus den anschließenden Diskussionen wurde berücksichtigt. Es gingen Rückmeldungen der allgemeinen Öffentlichkeit, des Aufsichtsgremiums der EZB und der nationalen zuständigen Behörden ein.
Die vorgeschlagenen Änderungen am Aufsichtsgebührenrahmen der EZB betreffen in erster Linie den zeitlichen Ablauf und die Methodik der Gebührenberechnung für alle direkt und indirekt von der EZB beaufsichtigten Banken.
Frist für die Einreichung von Kommentaren: 6. Juni 2019, 24:00 Uhr MEZ.
Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Kommentare werden nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 6. Juni 2019, 24:00 Uhr MEZ ein und verwenden Sie hierzu das folgende Formular:
Formular für die öffentliche Konsultation
Bitte übermitteln Sie uns gegebenenfalls relevante Beispiele oder Daten.
Nach Abschluss des öffentlichen Konsultationsverfahrens werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die unter Verwendung der oben stehenden Formulare eingereicht wurden.
Senden Sie Ihre Kommentare an: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu
Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile „Public consultation on amendments to the supervisory fees framework (2019)“.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an folgende Anschrift:
Europäische Zentralbank
Sekretariat des Aufsichtsgremiums
„Public consultation on amendments to the supervisory fees framework (2019)“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland
Nach Ablauf des Konsultationszeitraums werden alle unter Verwendung des oben stehenden Formulars eingereichten Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung auf dieser Seite veröffentlicht. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag finden Sie in der Datenschutzerklärung:
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Überarbeitete Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren – konsolidierte Fassung
Nur auf Englisch verfügbar.
Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren (2017)