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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB leitet öffentliche Konsultation zu Änderungen des Aufsichtsgebührenrahmens ein

11. April 2019

  • Aufruf zur Einreichung von Kommentaren zu den Änderungen an der EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren, die auf Rückmeldungen aus der ersten öffentlichen Konsultation von 2017 basieren
  • Vorteile eines effizienteren und stärker individuell abgestimmten Verfahrens für alle Banken
  • Verringerung der Gebühren für die kleinsten indirekt beaufsichtigten Banken
  • Ende der Konsultationsphase: 6. Juni 2019

Die Europäische Zentralbank (EZB) leitet heute eine öffentliche Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren ein. In diesem Konsultationsverfahren werden die Rückmeldungen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Konsultation zu diesem Thema im Jahr 2017 eingingen, und die Beiträge der nationalen zuständigen Behörden berücksichtigt. Das aktuelle Konsultationsverfahren endet am 6. Juni 2019.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich die Gebühren, die die EZB bei den einzelnen von ihr beaufsichtigten Banken erhebt, und den Zeitpunkt ihres Einzugs. Vor allem hätten die Vorschläge zur Folge, dass die EZB die Gebühren auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und sie am Ende des Gebührenzeitraums erhebt. Dadurch würde der Prozess im Vergleich zum derzeitigen Ansatz, nach dem die EZB die Gebühren schätzt und im betreffenden Jahr erhebt, effizienter.

Des Weiteren würden die Änderungen dazu führen, dass die EZB die Mindestgebühr für etwa die Hälfte der indirekt von ihr beaufsichtigten Banken senkt, insbesondere für die kleinsten unter ihnen. Dies würde ihre finanzielle Belastung erheblich vermindern.

Ferner würde der Prozess zur Berechnung der Gebühren vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für die Banken verringert. Gemäß den Vorschlägen würde die EZB bei der Berechnung der Gebühren ihr bereits vorliegende Aufsichtsdaten wiederverwenden, die Prozesse hinsichtlich der Bestätigung der Aktiva, die letztlich ausschlaggebend für die Höhe der Aufsichtsgebühren sind, für einige Unternehmen vereinfachen und die Gebührenbescheide in allen Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung stellen.

Medienanfragen sind an Frau Susanne Pihs-Lang zu richten (Tel. +49 69 1344 3586).

Anhang:

Konsultationsverfahren:

Die EZB wird die im Zuge der Konsultation eingehenden Kommentare bei der Fertigstellung der Verordnung zur Annahme berücksichtigen. Die Konsultationspapiere sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Sie bestehen aus einem Dokument zur öffentlichen Konsultation, in dem die geänderte Verordnung über Aufsichtsgebühren enthalten ist, einer konsolidierten Fassung des Rechtsakts, den Antworten auf die Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Konsultation von 2017, Fragen und Antworten sowie einem Formular für die öffentliche Konsultation.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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