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Diese Zeitleiste gibt einen Überblick über die wichtigsten Etappen der europäischen Bankenaufsicht: von den ersten Vorschlägen für eine Bankenunion über den Erlass der maßgeblichen EU-Rechtsakte bis hin zum Start des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Sie umfasst aber auch Meilensteine, die danach erzielt wurden.
Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder beschließen, der EZB im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) Aufsichtsaufgaben zu übertragen.
Die Europäische Kommission legt Verordnungsentwürfe vor, die der EZB spezifische Aufsichtsaufgaben übertragen (SSM-Verordnung) und die Rolle bzw. die Zuständigkeiten der EBA an die neuen Regelungen für die Bankenaufsicht anpassen. Außerdem präsentiert sie den Fahrplan für eine Bankenunion.
Die Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe legen den „Bericht der vier Präsidenten“ vor. Dieser knüpft an Ideen an, die der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, am 26. Juni 2012 vorgestellt hatte, und entwirft einen Fahrplan für die Verwirklichung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion.
Die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden beginnen gemeinsam mit dem Comprehensive Assessment, einer umfassenden Prüfung der finanziellen Solidität von 130 Banken. Die Prüfungsergebnisse sollen veröffentlicht werden, bevor die EZB im November 2014 ihre neuen Aufgaben in der Bankenaufsicht übernimmt.
Die SSM-Verordnung sieht vor, dass die EZB ihre Aufsichtsaufgaben ab dem 4. November 2014 in vollem Umfang übernimmt.
Der EU-Rat ernennt Frau Nouy zur Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums des SSM. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Januar 2014 und beträgt fünf Jahre.
Der Rat der Europäischen Union ernennt Frau Lautenschläger zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB. Sie tritt ihre Position am 12. Februar 2014 an. Wie in der SSM-Verordnung vorgesehen, wurde die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Direktoriums ausgewählt.
Die SSM-Rahmenverordnung enthält die rechtliche Struktur für die Zusammenarbeit von EZB und nationalen Aufsichtsbehörden beim SSM. Sie regelt das Verhältnis zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden und enthält zudem Vorschriften, die unmittelbar für die Banken gelten.
Diese Verordnung legt einheitliche Regeln und Verfahren für die Abwicklung von Banken im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus fest. Unterstützt wird Letzterer vom Einheitlichen Abwicklungsfonds. Der ebenfalls neu eingerichtete Einheitliche Abwicklungsausschuss wird eng mit den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Länder zusammenarbeiten.
Die EZB gibt die Namen der bedeutenden Kreditinstitute bekannt, die sie selbst direkt beaufsichtigt. Auch die Liste der weniger bedeutenden Banken im Euroraum wird veröffentlicht. Für diese sind weiterhin die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig.
Der EZB-Rat beruft fünf Mitglieder in den Administrativen Überprüfungsausschuss und ernennt zwei Stellvertreter. Die Banken können dieses unabhängige Gremium kontaktieren, um Aufsichtsbeschlüsse der EZB überprüfen zu lassen.
Nach Abschluss der umfassenden Prüfung veröffentlicht die EZB die Ergebnisse für die einzelnen Banken sowie für die Länder insgesamt und empfiehlt aufsichtliche Maßnahmen.
Die EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren regelt, wie die jährliche Aufsichtsgebühr für Banken berechnet, angewandt und von allen beaufsichtigten Banken erhoben wird.
Die EZB wird in vollem Umfang zuständig für die Aufsicht der Banken in den Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen.
Der Rat der Europäischen Union ernennt die Mitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses und billigt die Methodik für die Erhebung der Bankenbeiträge zum Abwicklungsfonds.
Durch den Beitritt zum Eurogebiet nimmt Litauen automatisch als 19. Land am SSM teil und die EZB übernimmt die direkte Aufsicht über die drei größten Banken des Landes.
Dieser Ausschuss entscheidet, ob und wann eine in Schieflage geratene Bank abgewickelt werden muss. In einem Abwicklungsplan legt er fest, welche Instrumente dabei eingesetzt werden und welche Rolle dem Einheitlichen Abwicklungsfonds hierbei zukommt.
Der Rat der Europäischen Union ernennt Herrn Enria zum Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB. Seine Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und beträgt fünf Jahre.
Der Rat der Europäischen Union ernennt Herrn Mersch zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB. Er tritt seine neue Position am 7. Oktober 2019 an. Wie in der SSM-Verordnung vorgesehen, wurde der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Direktoriums ausgewählt.
Ab dem 1. Oktober 2020 nehmen Bulgarien und Kroatien in Form einer engen Zusammenarbeit am SSM teil. Der EZB-Rat hatte am 10. Juli 2020 beschlossen, eine enge Zusammenarbeit mit der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) und der Hrvatska narodna banka (Kroatischen Nationalbank) aufzunehmen.