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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht überarbeiteten Aufsichtsgebührenrahmen

17. Dezember 2019

  • Weniger bedeutende Kreditinstitute mit Gesamtaktiva von höchstens 1 Mrd € sollen von geringeren Gebühren profitieren
  • Geringerer Verwaltungsaufwand für die meisten Banken
  • Anpassungen nach öffentlicher Konsultation der Branche

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ihre geänderte Verordnung über Aufsichtsgebühren veröffentlicht, die das Ergebnis zweier öffentlicher Konsultationsverfahren ist. Sie hat zudem den damit zusammenhängenden Beschluss über die zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren verwendeten Daten aktualisiert. Der überarbeitete Rahmen gilt ab Beginn des Gebührenzeitraums 2020.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Gebühren, die die EZB bei den einzelnen von ihr beaufsichtigten Banken erhebt, und den Zeitpunkt ihres Einzugs. Beginnend mit dem Gebührenzeitraum 2020 wird die EZB die Mindestgebühr für kleinere weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) senken. Um hierfür in Betracht zu kommen, dürfen die Gesamtaktiva eines weniger bedeutenden Instituts höchstens 1 Mrd € betragen. Von dieser Änderung werden rund zwei Drittel der LSIs profitieren.

Eine weitere Änderung ist der Wechsel zu einer nachträglichen Inrechnungstellung. Dies bedeutet, dass den Banken künftig die der Aufsichtsbehörde tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden und nicht die geschätzten Kosten. Darüber hinaus wird die EZB vorhandene Aufsichtsdaten wiederverwenden, weshalb für die meisten Banken keine separate Datenerhebung erforderlich ist.

Zukünftig wird die EZB die Gebühren für das jeweilige Kalenderjahr im zweiten Quartal des darauffolgenden Jahres einziehen. Die Gebühren für den Gebührenzeitraum 2020 werden folglich im zweiten Quartal 2021 eingezogen.

Die EZB wird regelmäßig mit den Banken kommunizieren und sie so durch diesen Änderungsprozess begleiten.

Medienanfragen sind an Frau Elizabeth Tepper zu richten, Tel.: +49 69 1344 3595.

Hinweis

  • Die EZB erhebt von allen beaufsichtigten Banken eine jährliche Gebühr, um die mit ihrer Aufsichtstätigkeit verbundenen Kosten zu decken. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Bedeutung und Risikoprofil der Bank. Grundsätzlich fallen für größere Banken mit höheren Risiken auch höhere Gebühren an.
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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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