Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Datenschutz

Datenschutzerklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren

  1. Für die Europäische Zentralbank maßgeblicher Rechtsrahmen für den Datenschutz

    Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren richtet sich die Europäische Zentralbank (EZB) nach den Bestimmungen des EU-Datenschutzrechts (Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

  2. Die Europäische Zentralbank als verantwortliche Stelle für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    Die EZB ist die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die mit der Erhebung von Gebühren zusammenhängen. Innerhalb der EZB ist die Generaldirektion Corporate Services/Direktion Finanzen für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich.

  3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Zentralbank

    Die EZB verarbeitet personenbezogene Daten für die Kommunikation im Zusammenhang mit den jährlichen Aufsichtsgebühren, d. h. zur Berechnung und Erhebung der jährlichen Aufsichtsgebühren gemäß Artikel 30 der SSM-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63).

  4. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch die Europäische Zentralbank

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten für den unter Punkt 3 genannten Zweck ist erforderlich im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/1725 in Verbindung mit Artikel 30 der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren (Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der Europäischen Zentralbank vom 22. Oktober 2014 über Aufsichtsgebühren, Abl. L 311 vom 31.10.2014, S. 23).

  5. Kategorien der von der Europäischen Zentralbank verarbeiteten personenbezogenen Daten

    Die EZB verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten:

    • vollständiger Name
    • Funktion
    • Organisationseinheit
    • geschäftliche Korrespondenzanschrift und E-Mail-Adresse
    • geschäftliche Telefon- und Faxnummer
    • Unterschrift der zeichnungsberechtigten Personen
  6. Zugriff auf von der Europäischen Zentralbank verarbeitete personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten werden in einem sicheren, kennwortgeschützten IT-System gespeichert. Nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EZB, die für Aufgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der jährlichen Aufsichtsgebühren zuständig sind, hat Zugriff auf dieses System. Darüber hinaus verarbeitet gegebenenfalls eine begrenzte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Direktion Interne Revision der EZB, die an Prüfungen beteiligt sind oder konkrete Untersuchungen in Zusammenhang mit der Gebührenerhebung durchführen, personenbezogene Daten.

    Zudem kann die EZB personenbezogene Daten bei begründetem Informationsbedarf an nationale zuständige Behörden, nationale Abwicklungsbehörden und den Einheitlichen Abwicklungsausschuss weitergeben.

  7. Speicherdauer personenbezogener Daten

    Die EZB speichert personenbezogene Daten, solange diese zur Erhebung der jährlichen Aufsichtsgebühren benötigt werden. Personenbezogene Daten können auch direkt von der betroffenen Person (der Kontaktperson) verwaltet werden. Mit den Daten geschieht Folgendes: a) sie verbleiben solange im Onlineportal der EZB, wie die Kontaktperson für die Gebührenerhebung bei ihrem Kreditinstitut verantwortlich ist und b) sie werden aktualisiert und mit den neuen Informationen überschrieben, die die Kontaktperson bereitstellt. Diesbezügliche Änderungen sind der EZB unverzüglich mitzuteilen. Die Datenbank wird dann zeitnah aktualisiert.

  8. Rechte betroffener Personen

    Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten. Sie haben zudem (mit gewissen Einschränkungen) das Recht:

    • auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
    • die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschränken oder Widerspruch dagegen einzulegen (gemäß Artikel 19, 20 und 23 der Verordnung (EU) 2018/1725)
  9. Kontaktinformationen bei Rückfragen und anderen Anliegen

    Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte per E-Mail an SSM-fee-enquiries@ecb.europa.eu. Sämtliche Fragen zum Schutz personenbezogener Daten können Sie dem Datenschutzbeauftragten der EZB per E-Mail stellen (dpo@ecb.europa.eu).

    Darüber hinaus gewährt die EZB Ihnen als betroffene Personen Zugang zu Ihren im IT-System der EZB gespeicherten personenbezogenen Daten. Dieser Zugang erfolgt mittels Benutzername und Kennwort über das Onlineportal. Betroffene Personen können ihre personenbezogenen Daten jederzeit ändern. Ausgenommen sind Name und Nummer des Gebührenschuldners. Informationen dazu, wie der Name geändert werden kann, finden sich in der Rubrik „Häufig gestellten Fragen“ unter Wie kann ich die Kontaktdaten des Gebührenschuldners melden? Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an SSM-fee-enquiries@ecb.europa.eu wenden.

  10. Kontakt zum Europäischen Datenschutzbeauftragten

    Falls Sie der Ansicht sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 verletzt wurden, haben Sie das Recht jederzeit beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einzureichen.

  11. Änderungen zur Datenschutzerklärung

    Diese Datenschutzerklärung kann geändert werden, um neuen rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Alle Seiten in diesem Abschnitt

Whistleblowing