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EU-Bankenrecht

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) unterliegt dem europäischen Rahmenwerk für die Bankenregulierung, welches sich nach den Basler Vereinbarungen richtet und durch das einheitliche Regelwerk (single rulebook) harmonisiert wird. Dieses Rahmenwerk gilt für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt.

Internationale Standards

Basel III

Basel III ist ein internationaler Regulierungsrahmen, der die Regulierung und Beaufsichtigung des Bankensektors und dessen Risikomanagement stärken soll.

Er wurde vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ausgearbeitet und im November 2010 von den G20 verabschiedet.

Basel-III-Standards (in englischer Sprache) Veröffentlichungen des Basler Ausschusses (in englischer Sprache)

Basel III wird in der EU durch das Gesetzgebungspaket zu den Eigenkapitalanforderungen umgesetzt.

Europäischer Regulierungsrahmen

Einheitliches Regelwerk

Regulierungstätigkeit

Die regulatorischen Instrumente der Europäischen Bankenaufsicht (European Banking Authority – EBA) reichen von verbindlichen technischen Standards bis hin zu Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen. Sie beziehen sich unter anderem auf die Bereiche Eigenmittel, Sanierung und Abwicklung, interne Governance und aufsichtsrechtliches Meldewesen.

EBA: Regulation and policy

Einheitliches Regelwerk

Das einheitliche Regelwerk soll sicherstellen, dass das regulatorische Rahmenwerk für den Bankensektor in der ganzen EU einheitlich angewandt wird. Es handelt sich um ein interaktives Online-Kompendium des Gesetzgebungspakets zu den Eigenkapitalanforderungen und der entsprechenden technischen Standards:

  • technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS)
  • technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards – ITS)

Außerdem enthält es die EBA-Leitlinien samt zugehöriger Fragen und Antworten.

EBA: Interactive single rulebook

Weitere Informationen

EBA: Q&A on the single rulebook
Eigenkapitalanforderungen

Mit dem Gesetzgebungspaket zu den Eigenkapitalanforderungen werden die Basel-III-Standards in EU-Recht umgesetzt. Es besteht aus einer Verordnung und einer Richtlinie. Das Paket trat am 1. Januar 2014 in Kraft.

Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR)

Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD IV)

CRD

Weitere Informationen

Sanierung und Abwicklung

Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus legt einheitliche Regeln und Verfahren für die Abwicklung von Banken im Rahmen eines Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines Einheitlichen Abwicklungsfonds fest.

Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-Verordnung)

Memorandum of Understanding zwischen dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) und der EZB

Memorandum of Understanding zwischen dem SRB und der EZB in Bezug auf Kooperation und Informationsaustausch

Memorandum of Understanding

Zwischenstaatliches Übereinkommen

Das zwischenstaatliche Übereinkommen (Intergovernmental Agreement) über die Übertragung von Beiträgen auf den SRF und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

Intergovernmental Agreement

Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie

Die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie legt einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen fest.

Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie

Weitere Informationen

Einlagensicherungssysteme

Durch die Neufassung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme sind die Einlagen von Bürgerinnen und Bürger bei Bankenausfällen besser geschützt.

Richtlinie über Einlagensicherungssysteme

Weitere Informationen

Europäische Kommission: Einlagensicherungssysteme
Richtlinie über Finanzkonglomerate

Die Richtlinie über Finanzkonglomerate legt den Rahmen für die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats fest.

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Whistleblowing