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Aufsichtliche Grundsatzdokumente

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben innerhalb des aufsichtlichen Rechtsrahmens nutzen wir verschiedene Instrumente, um über unseren aufsichtlichen Ansatz, unsere Erwartungen, die Annahmen und Methoden unserer Analysen sowie bewährte Verfahren, die wir beobachten, zu informieren. 

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Publikation Zweck Inhalt Aufsichtliche Funktion
Leitfäden Erläutern, wie die EZB die Aufsicht durchführt und was sie erwartet Kriterien, Prozesse, Ansätze und aufsichtliche Erwartungen – kann Beispiele bewährter Verfahren enthalten Zukunftsgerichtete, unverbindliche Leitlinien
Schreiben Kommunizieren direkt und schnell aufsichtliche Erwartungen zu bestimmten Themen oder aufkommende Bedenken Zielgerichtete Mitteilungen zu bestimmten Risiken oder Prioritäten Gezielte aufsichtliche Kommunikation
Methoden Erläutern, wie Bewertungen oder Analysen in einem Aufsichtsbereich durchgeführt werden Technische Rahmen, Methoden und Prozesse Transparenz und Rechenschaftspflicht
Berichte Weisen auf effektive Verfahren hin, die in einem Aufsichtsbereich bei Banken beobachtet wurden
Präsentieren Ergebnisse einer gezielten aufsichtlichen Überprüfung
Anschauliche Beispiele bewährter Verfahren und/oder Ergebnisse und Analysen einer bestimmten Maßnahme Benchmarking und Erkenntnisse, nachträgliche Analyseberichte

Leitfäden

Aufsichtsleitfäden werden erarbeitet und veröffentlicht, wenn die EZB dem Bankensektor aufsichtliche Erwartungen kommunizieren möchte.

Bei diesen Erwartungen handelt es sich um unverbindliche Bekanntmachungen der EZB, die den Banken bei der Anwendung des maßgeblichen regulatorischen Rahmens helfen sollen. Sie sollen ein angemessenes Risikomanagement und eine angemessene Risikodeckung fördern und dadurch die Sicherheit und Solidität der Banken erhöhen. Sie dienen zudem als Grundlage für den aufsichtlichen Dialog. Mit den Leitfäden will die EZB für noch mehr Transparenz sorgen und unsere Aufsichtsmaßnahmen vorhersehbarer machen.

Aufsichtsleitfäden können in den folgenden Bereichen für mehr Transparenz sorgen:

  • Verfahren, die die EZB bei der Wahrnehmung ihrer aufsichtlichen Aufgaben anwendet, soweit diese für Banken oder die Öffentlichkeit relevant sind, wenn sie mit der EZB interagieren müssen (z. B. im Zusammenhang mit Zulassungen, internen Modellen oder dem Risikomanagement)
  • Art und Weise, wie die EZB beabsichtigt, die maßgeblichen Bestimmungen des Unionsrechts (z. B. zu wesentlichen aufsichtlichen oder marktweiten Themen, wie dem Umgang mit notleidenden Krediten oder der Banken-Governance) auf der Grundlage der geltenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und gegebenenfalls gemäß der endgültigen Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union umzusetzen
  • Erwartungen der EZB gegenüber den beaufsichtigten Banken, wenn diese die genannten Bestimmungen umsetzen

Aufsichtsleitfäden legen keine verbindlichen Verpflichtungen fest. Letztere werden ausschließlich vom Gesetzgeber auferlegt. Aufsichtsleitfäden verweisen jedoch sehr häufig auf verbindliche gesetzliche Verpflichtungen. Ziel dieses Ansatzes ist es, die einschlägigen Vorschriften und die Art und Weise, wie die EZB diese Vorschriften bei der Wahrnehmung ihrer aufsichtlichen Aufgaben umzusetzen beabsichtigt, in einem einzigen Dokument zusammenzufassen. Dies soll dem Leser das maßgebliche Rahmenwerk leichter zugänglich machen.

Die in den EZB-Leitfäden enthaltenen aufsichtlichen Erwartungen sind ebenfalls nicht bindend. Vielmehr können sie als Ausgangspunkt für die Interaktion und den Dialog mit den Banken betrachtet werden. Dieser Dialog wird stets auf Einzelfallbasis und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geführt. Daher schließen die Leitfäden nicht aus, dass in bestimmten Fällen auch ein anderer Ansatz möglich ist.

Schreiben

Aufsichtliche Schreiben können an Leitungsorgane beaufsichtigter Banken gerichtet und auf unserer Website veröffentlicht werden, wenn die EZB unverbindliche aufsichtliche Leitlinien oder Erwartungen zu spezifischen abgegrenzten Themen übermitteln möchte, und um diesbezügliche aufsichtliche Ansichten, Verfahren oder Bedenken klarzustellen. Dies geschieht häufig als Reaktion auf neu auftretende Risiken oder Marktentwicklungen, die rasche Handlungsempfehlungen erfordern.

Methodik

Die Methoden, Rahmen und technischen Ansätze, die die EZB insbesondere in Bereichen wie den aufsichtlichen Bewertungen (z. B. die Methode des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)), der Erstellung von Statistiken und der Datenproduktion anwendet, können anhand von öffentlichen Methoden erläutert werden. Sie beschreiben, wie Bewertungen, Datenproduktion oder Analysen durchgeführt werden. Sie erläutern auch die technischen Grundlagen, auf denen die Ergebnisse oder Aufsichtsprozesse der EZB beruhen, enthalten aber keine aufsichtlichen Erwartungen.

Berichte

Aufsichtsberichte sorgen dafür, dass die angewandten Aufsichtspraktiken und/oder Ergebnisse gezielter aufsichtlicher Prüfungen für die beaufsichtigten Banken und die Öffentlichkeit transparenter werden. Die Berichte enthalten keine neuen oder zukunftsgerichteten aufsichtlichen Erwartungen, sondern beziehen sich auf die bereits bestehenden.

Good-Practice-Berichte

In diesen Berichten werden bewährte Verfahren (Good Practice) herausgestellt, beschrieben und erläutert, die Aufsichtsbehörden beobachtet und für effektiv und robust befunden haben. Sie basieren auf Beobachtungen aus der Aufsichtsarbeit, Peer-Vergleichen oder thematischen Überprüfungen und dienen Informationszwecken. Sie sollen Banken bei ihren Überlegungen darüber helfen, wie sie ihr eigenes Risikomanagement und ihren Governance-Rahmen stärken können. Bewährte Verfahren hängen vom Kontext der einzelnen Banken ab, und nicht alle bewährten Verfahren sind für alle Banken relevant.

Thematische Berichte

Hierbei handelt es sich um einmalige Veröffentlichungen, in denen die Ergebnisse zielgerichteter aufsichtlicher Überprüfungen vorgestellt werden. In der Regel konzentrieren sich diese Berichte auf ein bestimmtes Risiko, Verfahren oder Aufsichtsthema (z. B. Kreditvergabestandards, Sanierungspläne, Risikodatenaggregation). Sie fassen die Ergebnisse einer bestimmten aufsichtlichen Tätigkeit zusammen, die bei einer Gruppe beaufsichtigter Institute durchgeführt wurde (z. B. SREP-Bericht). Dabei handelt es sich um Analyseergebnisse auf der Grundlage einer abgeschlossenen Aufsichtstätigkeit und der systemischen Bewertung der Einhaltung von Vorgaben oder der Bewertung von Mängeln.

Weitere Kommunikationsmittel

Die EZB und ihre Leitung können mit verschiedenen Mitteln (Reden, Interviews, Blog-Beiträge, Newsletter, Pressemitteilungen oder andere Veröffentlichungen) über grundsätzliche Auffassungen, aufsichtliche Ansichten und Zusammenhänge informieren, diese erläutern und ergänzen. Diese Kommunikationswege dienen nicht dazu, neue aufsichtliche Erwartungen oder Leitlinien mitzuteilen, sie beziehen sich vielmehr auf die bereits bestehenden und liefern zusätzliche Erläuterungen und Hintergrundinformationen.

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