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Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess 2016

Mit dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evalutaion Process – SREP) soll ein widerstandsfähiges Bankensystem gefördert werden, das Voraussetzung für eine nachhaltige und solide Finanzierung der Wirtschaft ist.

Der SREP 2016

Die EZB weist auf Folgendes hin:

  • Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 wird von Instituten mit börsengehandelten Wertpapieren erwartet, dass sie beurteilen, ob die Säule-2-Anforderungen die Kriterien von Insiderinformationen erfüllen und veröffentlicht werden sollten.
    Marktmissbrauchsverordnung vom 16. April 2014
  • Die EBA-Stellungnahme vom 16. Dezember 2015, der zufolge die zuständigen Behörden die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 438 Buchstabe b der CCR in Erwägung ziehen sollten, um von Instituten die Offenlegung MDA-relevanter Kapitalanforderungen zu verlangen, oder die Institute zumindest nicht davon abhalten oder abbringen sollten, diese Informationen zu veröffentlichen.
    EBA-Stellungnahme vom 16. Dezember 2015

Vor diesem Hintergrund hält die EZB Institute nicht davon ab bzw. bringt sie nicht davon ab, MDA-relevante Kapitalanforderungen offenzulegen.

Broschüre zur SREP-Methodik – Ausgabe 2016

Kapitalanforderungen

Insgesamt bleibt der im SREP ermittelte Betrag des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1 – CET1), der von den direkt beaufsichtigten Banken vorzuhalten ist, 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 weitgehend unverändert. Im Durchschnitt und im Median liegt er weiterhin bei etwa 10 % der gesamten risikogewichteten Aktiva.

  • Angesichts der Konjunkturlage im Euroraum muss die Kapitalausstattung des Bankensystems weitgehend aufrechterhalten werden. Einige Banken müssen somit mehr Kapital vorhalten, andere etwas weniger.
  • Beim SREP 2016 fand das nach wie vor konjunkturell schwache Umfeld Berücksichtigung, da Banken ihre Geschäftsmodelle an die aktuellen finanziellen Bedingungen anpassen müssen und sich neuen Herausforderungen wie Überkapazitäten und Marktfragmentierung stellen müssen, was sich in ihrer Ertragskraft niederschlägt. Vor diesem Hintergrund ist auch anzumerken, dass notleidende Kredite in einigen Ländern weiterhin die Ertragskraft von Banken schmälern.

Im Rahmen des SREP legt die Aufsicht nicht nur die Kapitalanforderungen für die Banken fest, sondern kann auch zusätzliche Maßnahmen anordnen, darunter liquiditätsbezogene und qualitative Maßnahmen.

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