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1 Einleitung

Die beaufsichtigten Institute zeigten sich im Verlauf des letzten Jahres weiterhin widerstandsfähig. Allerdings wird die Risikolandschaft des europäischen Bankensektors weiterhin durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie (COVID-19) geprägt. Den beaufsichtigten Instituten ist es gelungen, dem negativen wirtschaftlichen Schock durch den Ausbruch der Pandemie standzuhalten. Sie sind insgesamt weiterhin gut kapitalisiert[1] und in der Lage, private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Konzerne dabei zu unterstützen, die Herausforderungen der weltweiten Gesundheitskrise zu bewältigen. Durch die Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Bedingungen im Vergleich zum Vorjahr[2] haben sich manche Risiken für den Bankensektor verringert. Die wirtschaftlichen Aussichten bleiben jedoch ungewiss, hängen von der Entwicklung der Pandemie und den in jüngster Zeit auftretenden Lieferengpässen ab. Vor diesem Hintergrund und obwohl die außerordentlichen Stützungsmaßnahmen dazu beigetragen haben, einen Anstieg der Insolvenzen und notleidenden Kredite (Non-performing loans – NPLs) zu verhindern, gibt die Qualität der Vermögenswerte von Banken weiterhin Anlass zur Sorge. Die vollständigen Auswirkungen der Pandemie werden sich nämlich unter Umständen erst auf mittlere Sicht niederschlagen, nachdem der Großteil der staatlichen Soforthilfen ausgelaufen ist. Darüber hinaus wirft die Kombination aus historisch niedrigen realen Renditen und erhöhten Bewertungen Bedenken hinsichtlich einer potenziellen Neubewertung von Risiken in den Finanzmärkten auf. Diese könnte – sofern sie eintritt – auch die Widerstandsfähigkeit der Banken insgesamt beeinträchtigen. Zudem hat die Krise eine Reihe von strukturellen Schwachstellen verschärft, u. a. in Zusammenhang mit der Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle der Banken und der internen Governance. Dies erfordert effektive und zügige Maßnahmen durch die Banken und die Aufsichtsinstanzen. Auch muss die Aufsicht neu auftretende und sich entwickelnde Risiken, etwa im Bereich Klima- und Umweltrisiken, proaktiv mindern.

Vor diesem Hintergrund hat die EZB-Bankenaufsicht in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden eine eingehende Bewertung der Hauptrisiken und -schwachstellen durchgeführt, denen sich die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute gegenübersehen, und ihre Prioritäten für die nächsten drei Jahre entsprechend festgelegt. Die drei Prioritäten, die für die Jahre 2022–2024 identifiziert wurden, sollen sicherstellen, dass die Banken (1) gesund aus der Pandemie hervorgehen, (2) die Gelegenheit nutzen, strukturelle Schwächen mittels effektiver Digitalisierungsstrategien und verbesserter Governance anzugehen und (3) neu auftretenden Risiken, einschließlich Klima- und Umweltrisiken sowie IT- und Cyberrisiken, begegnen (siehe Abbildung 1). Die EZB-Bankenaufsicht hat zu den einzelnen Prioritäten eine Reihe strategischer Ziele und zugrunde liegender Arbeitsprogramme für die nächsten drei Jahre entwickelt. So soll erreicht werden, dass den wesentlichsten Schwachstellen, die bei der diesjährigen Ermittlung von Risiken und Prioritäten identifiziert wurden, Rechnung getragen wird (weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 2.2).

Abbildung 1

Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2022–2024 zur Beseitigung identifizierter Schwachstellen von Banken

Quelle: EZB.
Anmerkung: In der Abbildung sind die drei Aufsichtsprioritäten und die entsprechenden Schwachstellen dargestellt, die in den kommenden Jahren durch zielgerichtete Maßnahmen der EZB-Bankenaufsicht angegangen werden sollen. Jede Schwachstelle ist mit einer übergeordneten Risikokategorie verbunden. Aufsichtstätigkeiten, die potenzielle Zins-/Kreditspread-Schocks und Gegenparteiausfallrisiken betreffen, sollten nicht isoliert betrachtet werden. Sie werden sich gegenseitig ergänzen und ineinander einfließen. So soll Bedenken in Bezug auf weiter reichende Finanzmarktkorrekturen begegnet werden.

Der Prozess der Risikoidentifizierung und Prioritätensetzung (auch als „Risiko- und Prioritätsermittlung“ bezeichnet) ist ein zentraler Mechanismus zur Entwicklung und Formulierung der Strategie der EZB-Bankenaufsicht für die nächsten drei Jahre. Er unterstützt die SSM-weiten Anstrengungen, die Aufsichtstätigkeiten auf mittlere Sicht zu priorisieren und zu koordinieren. Die Aufsichtsprioritäten bieten den gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) eine Orientierungshilfe, um eine effektive und konsistente Aufsichtsplanung für die von der EZB direkt beaufsichtigten bedeutenden Institute zu fördern. Angesichts dessen, dass sich die Schwachstellen und Herausforderungen von Bank zu Bank unterscheiden können, liefern sie außerdem einen wichtigen Beitrag für den Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP). Zudem helfen die Aufsichtsprioritäten den nationalen Aufsichtsbehörden bei der angemessenen Festlegung ihrer eigenen Prioritäten für die Aufsicht weniger bedeutender Institute. Eine transparente Kommunikation bezüglich der Prioritäten verdeutlicht außerdem die Erwartungen der Aufsicht, die Banken erfüllen müssen. Sie verstärkt den Effekt der Aufsichtstätigkeit auf den Bankensektor und trägt dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Aufsichtsprioritäten gelten für drei Jahre – eine Zeitspanne, innerhalb der es möglich ist, gute Fortschritte bei der Beseitigung relevanter Schwachstellen zu erzielen. Die EZB-Bankenaufsicht überwacht und bewertet kontinuierlich sowohl die Art und Weise, in der sich die Risiken und Schwachstellen der beaufsichtigten Institute entwickeln, als auch die Fortschritte, die bei der Umsetzung der ausgewählten Prioritäten erzielt werden. Während die strategischen Prioritäten einer jährlichen Prüfung unterliegen, ermöglicht es diese laufende Überwachung der EZB-Bankenaufsicht, ihre Prioritäten und entsprechende Tätigkeiten bei Bedarf kurzfristig flexibel anzupassen.

Die folgenden Abschnitte enthalten weitere Einzelheiten zum Ergebnis der Bewertung von Risiken und Schwachstellen für die Jahre 2022–2024, zu den entsprechenden Prioritäten sowie zu den zugrunde liegenden Arbeitsprogrammen hinsichtlich der bedeutenden Institute, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Gleichzeitig werden, ergänzend zur Arbeit an den Prioritäten, weitere reguläre Aufsichtstätigkeiten durchgeführt, die in diesem Dokument nicht explizit aufgeführt sind.

2 Aufsichtsprioritäten und Risikobewertung für die Jahre 2022–2024

2.1 Geschäftsumfeld für beaufsichtigte Institute

Die wirtschaftlichen Aussichten haben sich seit dem letzten Jahr verbessert, sind jedoch nach wie vor von Unsicherheiten geprägt. Diese sind auf anhaltende Lieferengpässe sowie darauf zurückzuführen, dass die Konjunktur von der Entwicklung der Pandemie abhängt. Prognosen zufolge wird die Wirtschaft des Eurogebiets bereits Ende 2021 wieder ein BIP in Höhe des Vorpandemieniveaus erreichen. Dies ist vor allem auf eine robuste Erholung der Inlands- und Auslandsnachfrage zurückzuführen. Gründe hierfür sind die Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen, steigende Impfquoten sowie unterstützende finanz- und geldpolitischen Maßnahmen.[3] Ein mögliches Wiederaufflammen der Pandemie infolge ansteckenderer Virusvarianten und eines Nachlassens der Wirksamkeit von Impfstoffen, die eine neuerliche Einführung von Eindämmungsmaßnahmen erfordern, könnte zu weiteren wirtschaftlichen Langzeitschäden führen und die konjunkturelle Erholung verlangsamen. Zudem stellen die länger als erwartet anhaltenden Lieferengpässe ebenfalls ein potenzielles Abwärtsrisiko für die wirtschaftlichen Aussichten dar.[4]

Der signifikante Anstieg des Schuldenstands in verschiedenen Segmenten der Wirtschaft könnte sich in höheren Solvenzrisiken niederschlagen, insbesondere in Wirtschaftssektoren und/oder Ländern, die schwerer von der Pandemie getroffen wurden. Die staatliche Schuldenquote im Eurogebiet ist seit der letzten Bewertung weiter angestiegen, was Bedenken dahingehend hervorruft, wie sich ein plötzlicher Anstieg der Zinssätze auswirken würde.[5] Auch die Schuldenquoten des privaten Sektors sind im selben Zeitraum deutlich gestiegen, was wiederum die Kapitaldienstfähigkeit hoch verschuldeter Unternehmen und Haushalte gefährden könnte. Die breit angelegte Konjunkturerholung hat zur Verbesserung der Aussichten für den Unternehmenssektor beigetragen, in dem sich die Gewinne derzeit erholen. Das Solvenzrisiko könnte jedoch ansteigen, sobald die Stützungsmaßnahmen wegfallen, insbesondere in den Wirtschaftssektoren, die von der Pandemie am schwersten betroffen waren. Der Sektor für Gewerbeimmobilien (Commercial Real Estate – CRE) wurde diesbezüglich besonders hart getroffen und hat einen starken Rückgang der Anzahl von Transaktionen und der Preise zu verzeichnen. Andererseits haben der kontinuierliche Anstieg der Preise von Wohnimmobilien (Residential Real Estate – RRE) und eine robuste Immobilienkreditvergabe zu einer höheren Verschuldung der privaten Haushalte und einer geschätzten Überbewertung von RRE-Preisen geführt, was in Zukunft zum Entstehen von Schwachstellen beiträgt.[6]

Die positiveren globalen Konjunkturaussichten und günstige Finanzierungsbedingungen haben zu einem weiteren Rückgang der Marktvolatilität geführt. Allerdings lassen kräftige Preisanstiege bei Finanzaktiva und die anhaltende Suche nach Rendite Bedenken bezüglich einer Überbewertung aufkommen. Durch erhöhte Bewertungen in einigen Marktsegmenten, in Verbindung mit verbleibenden zugrunde liegenden Schwachstellen und Unsicherheiten, sind die Märkte Korrekturen und ungeordnetem Schuldenabbau ausgesetzt.[7] Das hochrentierliche Anleihesegment scheint besonders anfällig für drastische Neubewertungen zu sein, sollten sich die Erwartungen von Investoren bezüglich der Wachstumsaussichten unvermittelt ändern oder die Zinssätze plötzlich steigen.

2.2 Risiken und Prioritäten für die Jahre 2022–2024

Die EZB-Bankenaufsicht hat sich bei der Festlegung ihrer Aufsichtsprioritäten auf eine Bewertung der Hauptrisiken und Schwachstellen für den europäischen Bankensektor gestützt. Die drei Prioritäten für den Zeitraum 2022–2024 sind alle gleichermaßen wichtig. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Banken (1) gesund aus der Pandemie hervorgehen, (2) diese Gelegenheit nutzen, strukturelle Schwächen mittels effektiver Digitalisierungsstrategien und verbesserter Governance anzugehen und (3) neu auftretenden Risiken begegnen. Jede Priorität steht im Zusammenhang mit einer Reihe strategischer Ziele und zugrunde liegender allgemeiner Arbeitsprogramme. So soll erreicht werden, dass den bedeutendsten Schwachstellen, die bei der diesjährigen Ermittlung von Risiken und Prioritäten identifiziert wurden, Rechnung getragen wird. Die nächsten Abschnitte enthalten weitere Einzelheiten zum Ergebnis dieser Risikobewertung sowie eine Beschreibung der zur Behebung der anvisierten Schwachstellen geplanten Aufsichtstätigkeiten.

Priorität 1: Bank gehen gesund aus der Pandemie hervor

Den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu begegnen und dafür zu sorgen, dass die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors erhalten bleibt, sind für die Aufsicht entscheidende Ziele. Eine mögliche Verschlechterung der Aktivaqualität, die mit dem zunehmenden Abbau staatlicher und geldpolitischer Unterstützungsleistungen zusammenhängt, sowie potenzielle Korrekturen von Finanzmarktbewertungen erfordern die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden, die kurz- und mittelfristigen Herausforderungen für die Banken in Angriff zu nehmen.

Wesentliche Schwachstelle: Mängel in den Regelungen zur Steuerung des Kreditrisikos

Strategisches Ziel: Beaufsichtigte Institute sollten ihre Verfahren zur Steuerung des Kreditrisikos verbessern, insbesondere im Zusammenhang mit der frühzeitigen Erkennung, der zukunftsgerichteten Messung und der Minderung von Kreditrisiken.

Eines der einzigartigen Merkmale der Corona-Krise ist, dass NPLs, inmitten eines enormen Rückgangs der Wirtschaftsleistung, weiter rückläufig waren. Dies war den außerordentlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Realwirtschaft geschuldet. Diese bislang beispiellosen Maßnahmen haben außerdem die Bonität von Kreditnehmern verzerrt und die Fähigkeit der Banken, Kreditrisiken präzise und proaktiv zu steuern, beeinträchtigt. Trotz der Initiativen der letzten Monate, mit denen der Vorbereitungsstand der Banken in Bezug auf die Bewältigung einer zunehmend schlechteren Aktivaqualität bewertet und hinterfragt wurde, wurde bei der Nachbereitung der „Dear CEO“-Initiative[8] für Vorstandsvorsitzende festgestellt, dass weiterhin wesentliche Mängel in den Regelungen zur Steuerung des Kreditrisikos mehrerer Banken bestehen. Die wichtigsten Problembereiche betreffen die Identifizierung und Einstufung finanziell angeschlagener Schuldner, die Sicherheitenbewertung und die Angemessenheit von Maßnahmen zur Risikovorsorge. Solche Mängel könnten die Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber potenziellen künftigen Abschwungphasen beeinträchtigen. Einige Banken haben jedoch bereits Vorsichtsmaßnahmen in die Wege geleitet. Vor diesem Hintergrund wird die EZB-Bankenaufsicht proaktiv mit den Banken in Kontakt treten, die wesentliche Mängel in einem oder mehreren Bereichen, die durch diese Initiative abgedeckt werden, gemeldet haben. Bei Bedarf wird sie gezielte Überprüfungen, Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle durchführen. Die Aufseher werden außerdem die Umsetzung der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[9] der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde seitens der Banken überprüfen und hinterfragen, und dabei den Schwerpunkt auf Immobilienportfolios legen.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Folgemaßnahmen durch JSTs bezüglich der Mängel in der Steuerung des Kreditrisikos, die im Rahmen der „Dear CEO“-Initiative festgestellt wurden, sowie gezielte Vor-Ort-Prüfungen[10]
  • Gezielte Überprüfungen im Bereich der Identifizierung, Überwachung und Bewertung von Kreditrisiken sowie der relevanten Dimensionen der Regelungen für die Risikovorsorge gemäß IFRS-9
  • Folgemaßnahmen durch JSTs bei betroffenen Banken und gezielte Prüfungen interner Modelle in Bezug auf Modelländerungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms der EBA zur Sanierung von IRB-Modellen oder ausgelöst durch die Auswirkungen der Pandemie

Wesentliche Schwachstelle: Risikopositionen gegenüber Sektoren, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, einschließlich des Gewerbeimmobiliensektors

Strategisches Ziel: Verstärkter Fokus der Aufsichtstätigkeit auf Risikopositionen von beaufsichtigten Instituten gegenüber Sektoren, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, einschließlich des Gewerbeimmobiliensektors.

Stark verschuldete Unternehmen in Wirtschaftssektoren, die anfälliger für die Auswirkungen der Pandemie sind, sind weiterhin besonders stark vom Auslaufen der Stützungsmaßnahmen betroffen. Die anhaltende wirtschaftliche Erholung, die positiven Aussichten und die Verlängerung einiger Stützungsmaßnahmen, etwa von öffentlichen Stellen gewährte Garantien, mindern das Risiko eines starken Anstiegs von Unternehmensausfällen. Dennoch reagieren die Risikopositionen von Banken gegenüber anfälligen Unternehmen weiterhin empfindlich auf potenzielle Verschlechterungen der Aktivaqualität und müssen entsprechend überwacht und gesteuert werden. Dies ist gilt insbesondere für Risikopositionen von Banken gegenüber dem CRE-Markt, der infolge einer durch die Pandemie ausgelösten Nachfrageverschiebung einen Abschwung verzeichnete. Daher wird die EZB-Bankenaufsicht ihre Kontrollen der Risikopositionen von Banken gegenüber Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, verstärken und gezielte Überprüfungen sowie Vor-Ort-Prüfungen durchführen, um das Management von CRE-Risikopositionen durch die Banken, einschließlich Verfahren zur Sicherheitenbewertung, zu benchmarken und zu hinterfragen.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Regelmäßige Überwachung der Risikopositionen von Banken gegenüber anfälligen Sektoren
  • Gezielte Überprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen der CRE-Risikopositionen von Banken

Wesentliche Schwachstelle: Risikopositionen gegenüber Leveraged Finance

Strategisches Ziel: Verhinderung des Entstehens ungeminderter Risiken im Bereich Leveraged Finance und Unterstützung der Einhaltung von in den entsprechenden EZB-Richtlinien festgelegten aufsichtlichen Erwartungen durch die Banken.[11]

Die Suche nach Rendite in einem Umfeld, das durch ein anhaltendes Niedrigzinsszenario, reichlich Liquidität und massive Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet ist, hat zum weiteren Aufbau von Risiken im Markt für Leveraged Loans beigetragen. Die Vergabe von Leveraged Loans hat weltweit und in Europa weiter zugenommen. Der Anstieg wurde von einer Lockerung der entsprechenden Kreditvergaberichtlinien begleitet. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Risikoappetits für risikoreichere Leveraged Transaktionen, der von einigen großen beaufsichtigten Banken gemeldet wird, wird die EZB-Bankenaufsicht ihre Anstrengungen, mit denen das Entstehen ungeminderter Risiken in diesem Segment verhindert werden soll, verstärken. Zu den Aufsichtstätigkeiten werden gezielte Vor-Ort-Prüfungen zählen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Banken ihr Risikomanagement von Leveraged Loans ausbauen. Die Prüfungen sollen insbesondere die Kreditvergaberichtlinien, die Steuerung von Syndizierungsrisiken, den Risikoappetit und die Eigenmittelanforderungen berücksichtigen. Von Banken wird außerdem erwartet, dass sie die in den EZB-Leitlinien zu Leveraged Transaktionen festgelegten aufsichtlichen Erwartungen erfüllen.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Die JSTs bewerten weiterhin Leveraged-Finance-Risiken und verfolgen die Anstrengungen bedeutender Institute in Bezug auf die Einführung der in den entsprechenden EZB-Leitlinien dargelegten aufsichtlichen Erwartungen nach
  • Gezielte Vor-Ort-Prüfungen

Wesentliche Schwachstelle: Anfälligkeit für Zins- und Kreditspread-Schocks

Strategisches Ziel: Die beaufsichtigten Institute sollten über solide Regelungen für den Umgang mit den Auswirkungen mittelfristiger Zins- und Kreditspread-Schocks verfügen und ihre Rahmenwerke zur Risikobewertung, -minderung und -überwachung bei Bedarf anpassen.[12]

Das Niedrigzinsumfeld, außergewöhnliche geld- und finanzpolitische Stützungsmaßnahmen sowie die Suche nach Rendite haben in mehreren Finanzmarktsegmenten zu überhöhten Bewertungen geführt. Diese waren mitunter von wirtschaftlichen Fundamentaldaten abgekoppelt. Aufgrund dieser Situation könnte die Wahrscheinlichkeit steigen, dass bei Staats- und Unternehmensanleihen oder an den Aktienmärkten das Risiko von Neubewertungen entsteht. Dies bereitet der Aufsicht Sorgen, vor allem angesichts der erheblichen Anfälligkeit der Banken für einige der damit verbundenen Risikofaktoren. Hier sind insbesondere Risikofaktoren im Zusammenhang mit Zinsen und Kreditspreads zu nennen. Allerdings lassen sich Ereignisse, die zu einer fundamentalen Neubewertung an den Märkten führen könnten, nicht leicht prognostizieren. Dennoch ist es nach Auffassung der Aufsicht weiterhin äußerst wichtig, sicherzustellen, dass die beaufsichtigten Institute darauf vorbereitet sind, mit derartigen Korrekturen umzugehen. Vor allem müssen sie potenzielle mittelfristige Zins- und Kreditspread-Schocks bewältigen können. Banken sollten über robuste Risikomanagement-Rahmenwerke zur Bewertung, Minderung und Überwachung solcher Risiken verfügen, und sie sollten zeitnah Korrekturmaßnahmen ergreifen, wenn Mängel festgestellt werden. Ab dem kommenden Jahr wird sich die EZB-Bankenaufsicht verstärkt darauf konzentrieren, dafür zu sorgen, dass die Banken angemessen darauf vorbereitet sind, derartigen Marktschocks standzuhalten. Umgesetzt werden wird dies durch regelmäßige JST-Aktivitäten, gezielte Überprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Durchführung einer gezielten Überprüfung bei den Banken, um in Erfahrung zu bringen, wie diese Zinsen und Kreditspreads in ihren Handels- und Anlagebüchern bewerten, überwachen und steuern
  • Werden wesentliche Mängel festgestellt, so prüfen die JSTs die Pläne der Banken zur Mängelbeseitigung; zudem werden gezielte Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt

Priorität 2: Behebung struktureller Mängel durch effektive Digitalisierungsstrategien und verbesserte Governance

Zur Unterstützung der Widerstandsfähigkeit und Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle von Banken wird die Aufsicht auf gezielte Initiativen setzen. So sollen Anreize für Banken gesetzt werden, anhaltende Mängel sowohl im Bereich der digitalen Transformation als auch im Lenkungsvermögen ihrer Leitungsorgane zu beheben.

Wesentliche Schwachstelle: Mängel in den Strategien der Banken für die digitale Transformation

Strategisches Ziel: Die beaufsichtigten Institute sollten einer robusten digitalen Transformation bereitwillig gegenüberstehen und über angemessene Regelungen verfügen, um ihre Geschäftsmodelle auf lange Sicht tragfähig zu machen.

Die beaufsichtigten Institute haben die Einführung von Technologien beschleunigt, um die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen und veränderten Kundenbedürfnissen zu entsprechen. Dadurch können sie mit der Entwicklung neuer Technologien Schritt halten, die im Finanzsektor eingesetzt werden, und mit der wachsenden Konkurrenz durch Digital Natives wie FinTech- und BigTech-Unternehmen mithalten. Lange Zeit war eine geringe Ertragskraft ein Merkmal bedeutender Institute. Dies ist u. a. auf tief verwurzelte strukturelle Schwachstellen im Zusammenhang mit Überkapazitäten und Kostenineffizienzen zurückzuführen. Der Prozess der digitalen Transformation könnte sich auch als Hebel für Effizienzsteigerungen erweisen und neue Wege zur Umsatzsteigerung eröffnen. Vor diesem Hintergrund wird die Aufsicht ihre Anstrengungen hinsichtlich des Benchmarking und der Bewertung der Digitalisierungsstrategien von Banken intensivieren. So soll sichergestellt werden, dass die Banken über angemessene Regelungen verfügen (Governance, Ressourcen, Fertigkeiten, Risikomanagement usw.), damit sie auf lange Sicht tragfähig werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden JSTs gezielte Vor-Ort-Prüfungen und spezifische Folgemaßnahmen bei Banken durchführen, die in diesem Bereich wesentliche Mängel melden.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Umfrage zu den Digitalisierungsstrategien von Banken
  • Benchmark-Analyse und Nachfolgemaßnahmen durch JSTs bei Banken, wenn in deren Strategien für die digitale Transformation wesentliche Mängel festgestellt werden
  • Gezielte Vor-Ort-Prüfungen in Bereichen, in denen zentrale Mängel festgestellt werden

Wesentliche Schwachstelle: Mängel im Lenkungsvermögen der Leitungsorgane

Strategisches Ziel: Beaufsichtigte Institute sollten Mängel in der Funktionsweise und Zusammensetzung der Leitungsorgane beseitigen.

Solide Governance-Regelungen, robuste interne Kontrollen und zuverlässige Daten tragen entscheidend dazu bei, dass eine angemessene Entscheidungsfindung gefördert und einer unverhältnismäßig hohen Risikoübernahme in normalen wie auch in Krisenzeiten entgegengewirkt wird. Trotz der von den Banken in den letzten Jahren erzielten Fortschritte macht die Aufsicht nach wie vor viele Feststellungen, die auf strukturelle Mängel in internen Kontrollfunktionen, der Funktionsweise von Leitungsorganen oder den Fertigkeiten mit Blick auf die Aggregation von Risikodaten und die Berichterstattung hindeuten. Die Schwierigkeiten der Banken bei der zügigen Behebung dieser Mängel geben begründeten Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Effektivität ihrer Organe und ihres strategischen Lenkungsvermögens. Um den Risiken und Herausforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden Bankenlandschaft zu begegnen, benötigen Banken effektive Pläne zur zeitnahen Mängelbeseitigung, um noch nicht behobene aufsichtliche Feststellungen zu beseitigen und die Effektivität ihrer Organe zu steigern. Vor diesem Hintergrund wird die EZB-Bankenaufsicht aktiv werden, um Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen. Die Aufsichtstätigkeiten werden sich insbesondere mit der Funktionsweise von Leitungsorganen und mit deren Überwachungskapazitäten sowie ihren Kapazitäten zur Hinterfragung von Fakten befassen. Zudem wird sich die EZB-Bankenaufsicht auf die kollektive Eignung und Diversität der Leitungsorgane konzentrieren. Diese Punkte sind zentrale Treiber für deren Effektivität. Die geplanten Aufsichtstätigkeiten werden u. a. Datenerhebungen, gezielte Überprüfungen von Banken mit Mängeln in der Zusammensetzung und Funktionsweise ihrer Leitungsorgane, Vor-Ort-Prüfungen und gezielte risikobasierte (Neu-)Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit umfassen.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Gezielte Überprüfungen der Effektivität der Leitungsorgane von Banken und gezielte Vor-Ort-Prüfungen
  • Ausarbeitung und Einführung einer Richtlinie zur Diversität und eines risikobasierten Ansatzes für Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und Zuverlässigkeit.

Priorität 3: Bekämpfung neu auftretender Risiken

Derzeit stehen die Banken aufgrund einiger neuartiger und sich entwickelnder Risiken, die sowohl kurzfristig als auch auf längere Sicht eintreten können, vor Herausforderungen. Für die EZB-Bankenaufsicht ist es daher wesentlich, die Situation im Auge zu behalten und ihre aufsichtliche Reaktion angemessen auszurichten und zu kalibrieren. Die Bankenaufsicht wird daher versuchen, sicherzustellen, dass Schwachstellen im Zusammenhang mit den drei folgenden neuartigen Themen in Angriff genommen werden: Klima- und Umweltrisiken, steigendes Gegenparteiausfallrisiko gegenüber risikoreicheren und weniger transparenten Finanzinstituten außerhalb des Bankensektors sowie operationelle und IT-Widerstandsfähigkeit.

Wesentliche Schwachstelle: Anfälligkeit gegenüber Klima- und Umweltrisiken

Strategisches Ziel: Die beaufsichtigten Institute sollten Klima- und Umweltrisiken proaktiv in ihre Geschäftsstrategien sowie in ihre Governance- und Risikomanagement-Rahmenwerke integrieren, um sie zu mindern, offenzulegen und die diesbezüglichen regulatorischen Anforderungen einzuhalten.

Zweifelsohne wird der Umgang mit Risiken, deren Ursache Klimawandel und Umweltzerstörung sind, in den kommenden Jahren eine der zentralen Herausforderungen für die Banken und die Aufsicht sein. Der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft birgt für Banken über eine Reihe von Transmissionskanälen erhebliche Risiken, etwa durch Risikopositionen gegenüber Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen. Des Weiteren handelt es sich bei einem beträchtlicher Anteil der Risikopositionen von Banken um Positionen gegenüber Unternehmen aus Regionen, die bereits heute in hohem Maße physischen Risiken ausgesetzt sind oder künftig vermehrt sein werden.[13] Jüngste Beurteilungen der EZB haben gezeigt, dass Banken zwar Fortschritte bei der Anpassung ihrer Verfahren gemacht haben, das Fortschrittstempo aber noch zu langsam ist.[14] Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass Banken eine Minderungsstrategie zur Abschwächung der langfristigen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken ausarbeiten und ihre Geschäftsstrategien sowie ihre Governance- und Risikomanagement-Rahmenwerke anpassen, um diesen Risiken adäquat Rechnung zu tragen.[15] Aus diesem Grund wird die EZB-Bankenaufsicht im nächsten Jahr einen Klimastresstest durchführen. Der Stresstest dürfte sowohl für die Banken als auch für die Aufsicht einen Lernprozess darstellen.[16] Außerdem wird eine thematische Überprüfung stattfinden, um zu sehen, welche Fortschritte die Banken in Bezug auf das Erreichen dieser Zielsetzung gemacht haben.[17] Zudem wird die Aufsicht Vor-Ort-Prüfungen durchführen und mit jenen Banken in Kontakt treten, die wesentliche Mängel bei der Steuerung ihrer Klima- und Umweltrisiken aufweisen. So soll sichergestellt werden, dass diese zeitnah solide Pläne zur Mängelbeseitigung umsetzen. Weiterhin wird die Aufsicht die Einhaltung bevorstehender regulatorischer Anforderungen überwachen. Die meisten beaufsichtigten Institute haben bisher nur begrenzte Fortschritte bei der Harmonisierung ihrer Offenlegungspraktiken mit den Erwartungen der Aufsicht gemacht.[18] Daher wird die EZB-Bankenaufsicht die Korrekturmaßnahmen der Banken auf diesem wichtigen Gebiet weiterhin überwachen.[19]

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Bottom-up-Klimastresstest und Ausarbeitung von Best Practices für Klimastresstests
  • Thematische Überprüfung der Strategien sowie der Governance- und Risikomanagement-Rahmenwerke von Banken
  • Vor-Ort-Prüfungen
  • Die JSTs führen Nachverfolgungsmaßnahmen bezüglich der Offenlegungspraktiken von Banken und der Einhaltung der aufsichtlichen Erwartungen durch, die im diesbezüglichen EZB-Leitfaden[20] festgelegt sind

Wesentliche Schwachstelle: Gegenparteiausfallrisiken, vor allem gegenüber Finanzinstituten, die nicht dem Bankensektor angehören

Strategisches Ziel: Beaufsichtigte Institute sollten über solide Governance- und Risikomanagement-Rahmenwerke verfügen, um die aus Kapitalmarktdienstleistungen erwachsenden zunehmenden Gegenparteiausfallrisiken (Counterparty Credit Risk – CCR) zu bewältigen.

Das Niedrigzinsumfeld, das Strategien für die Suche nach Rendite befördert, hat einige Banken dazu bewogen, risikoreicheren und weniger transparenten Gegenparteien mehr Kapitalmarktdienstleistungen anzubieten. Bei diesen Gegenparteien handelt es sich häufig um Finanzinstitute, die nicht dem Bankensektor angehören (Non-bank financial institutions – NBFIs). Die erheblichen Auswirkungen, die einige Banken aufgrund von Insolvenzen solcher Gegenparteien (z. B. Hedgefonds und Family Offices) in jüngster Zeit zu spüren bekamen, haben jene Risiken in den Mittelpunkt gerückt, die die Folge einer schwachen Governance und unzureichender Risikomanagementpraktiken sind. Diesen Risiken können Banken, die intensiv in diesem Bereich arbeiten, ausgesetzt sein. Vor diesem Hintergrund wird die EZB-Bankenaufsicht im kommenden Jahr gezielte Überprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen in den Bereichen CCR-Governance und -Management durchführen, um etwaig vorhandene relevante Mängel zu identifizieren. Des Weiteren wird die EZB-Bankenaufsicht ihre Überprüfungen des Prime-Brokerage-Geschäfts abschließen, um ihre Erwartungen in Bezug auf die Steuerung von NBFI-Risikopositionen durch Banken zu präzisieren. Im Zuge dessen werden JSTs mit den Banken in Kontakt treten, die wesentliche Mängel auf diesen Gebieten aufweisen, um sicherzustellen, dass alle Mängel angemessen und zeitnah behoben werden.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Gezielte Überprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen von CCR-Governance und -Management
  • Abschluss der Überprüfungen des Prime-Brokerage-Geschäfts zur Präzisierung der Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf die Steuerung von NBFI-Risikopositionen
  • Nachverfolgung durch JSTs bei Banken, die wesentliche Mängel auf diesen Gebieten aufweisen

Wesentliche Schwachstelle: Mängel in der IT-Auslagerung und Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe

Strategisches Ziel: Förderung robusterer IT-Auslagerungsvereinbarungen und einer höheren Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen beaufsichtigter Institute durch die schrittweise Intensivierung der Aufsichtstätigkeiten im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Risikomanagementpraktiken der Banken.

Unzulängliche Steuerung von Risiken infolge von IT-Auslagerungen durch beaufsichtigte Banken in Verbindung mit deren zunehmender Nutzung von externen IT-Dienstleistern (einschließlich Anbietern von Cloud-Diensten) werfen Bedenken auf, die erfordern, dass dieses Thema stärker in den Fokus der Aufsicht gerückt wird. Die Aufsicht wird die Auslagerungsvereinbarungen von Banken prüfen und mit den Banken in Kontakt treten, die hier wesentliche Mängel aufweisen. So soll sichergestellt werden, dass die Banken zeitnah entsprechende Pläne zur Beseitigung der Mängel umsetzen.

Die bedeutenden Institute haben während der gesamten Pandemie eine robuste operationelle Widerstandsfähigkeit bewiesen. Allerdings ist die Zahl der Cyber-Sicherheitsvorfälle, die die Banken der EZB melden, seit 2020 gestiegen. Viele von ihnen beinhalteten Elemente böswilliger Absicht und könnten in Zukunft zu erheblichen Verlusten führen.[21] Aufgrund des Vorantreibens der digitalen Strategien von Banken und deren vermehrten Nutzung von Informationstechnologien ist es äußerst wichtig, dass die Banken ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen stärken. Vor diesem Hintergrund wird die Aufsicht sich schrittweise intensiver mit der Beurteilung der Angemessenheit der Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber Cyberbedrohungen befassen und dies bei Banken, die wesentliche Mängel in diesem Bereich aufweisen, aktiv nachverfolgen.

Wesentliche geplante Aufsichtstätigkeiten:

  • Datenerhebung zu Auslagerungsverzeichnissen von Banken
  • Gezielte Überprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen und von IT-Auslagerungsvereinbarungen
  • Nachverfolgung durch JSTs bei Banken, die wesentliche Mängel auf diesen Gebieten aufweisen

© Europäische Zentralbank, 2021

Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 1344 0

Website www.ecb.europa.eu

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).

HTML ISBN 978-92-899-4605-6, ISSN 2599-8455, doi:10.2866/980255 QB-BZ-21-001-DE-Q

  1. Aufgrund der regulatorischen Reformen infolge der großen Finanzkrise und der Errungenschaften in den ersten sechs Jahren der einheitlichen Aufsicht in der Bankenunion gingen die Banken mit wesentlich stärkeren Eigenkapitalpositionen in die Corona-Pandemie. Durch die Entlastungsmaßnahmen der EZB und der nationalen makroprudenziellen Behörden wurde zusätzlicher Kapitalspielraum geschaffen.
  2. Siehe EZB-Bankenaufsicht: Bewertung von Risiken und Schwachstellen für 2021.
  3. Von Experten der EZB erstellte gesamtwirtschaftliche Projektionen, September 2021.
  4. Erklärung zur Geldpolitik, Pressekonferenz, 8.-9. September 2021.
  5. ECB Financial Stability Review, November 2021.
  6. ebd.
  7. ebd.
  8. Brief an die Banken bezüglich der Identifizierung und Messung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19), EZB-Bankenaufsicht, Dezember 2020.
  9. Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Mai 2020.
  10. Die Bezeichnung „gezielte Vor-Ort-Prüfungen“ bezieht sich in diesem Dokument auf Vor-Ort-Prüfungen, die nur eine relevante Teilmenge beaufsichtigter Institute abdecken.
  11. Guidance on leveraged transactions, Europäische Zentralbank, 2017.
  12. Aufsichtstätigkeiten, die potenzielle Zins- bzw. Kreditspread-Schocks und Gegenparteiausfallrisiken betreffen, sollten nicht isoliert betrachtet werden. Mit Blick auf die Beseitigung von Bedenken bezüglich weiter reichender Finanzmarktkorrekturen werden sie einander ergänzen und jeweils als Informationsquelle dienen.
  13. ECB Financial Stability Review, Mai 2021.
  14. The state of climate and environmental risk management in the banking sector, EZB-Bankenaufsicht, November 2021.
  15. Overcoming the tragedy of the horizon: requiring banks to translate 2050 targets into milestones, Rede von Frank Elderson, Wien, 20. Oktober 2021.
  16. Offizielles Schreiben der EZB an die teilnehmenden Banken: Information on participation in the 2022 ECB Climate Risk Stress Test, Frankfurt am Main, 18. Oktober 2021.
  17. The clock is ticking for banks to manage climate and environmental risks, Newsletter der EZB-Bankenaufsicht, August 2021.
  18. ebd.
  19. The state of climate and environmental risk management in the banking sector, EZB-Bankenaufsicht, November 2021.
  20. Siehe Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EZB, November 2020.
  21. IT and cyber risk: a constant challenge, Newsletter der EZB-Bankenaufsicht, August 2021.
Whistleblowing