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LSI-Aufsicht und -Überwachung

Weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) sind kleine und mittlere Banken, die direkt von ihren nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) beaufsichtigt werden. Die EZB überwacht die Aufsicht durch die NCAs.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Aufsicht und Überwachung von LSIs, die einen Einstieg in die Thematik bieten.

Ein Überblick über die Organisation der Aufsicht und Überwachung von LSIs, die von der EZB und den NCAs durchgeführten Tätigkeiten sowie die Struktur und Risikosituation des LSI-Sektors in Europa findet sich in dem Bericht über die Aufsicht und Überwachung von LSIs.

Bericht zur Aufsicht über LSIs 2022

Wann ist eine Bank bedeutend?

Alle beaufsichtigten Unternehmen werden standardmäßig als weniger bedeutend eingestuft.

Sie erhalten nur dann den Status „bedeutend“ – und fallen damit unter die direkte Aufsicht der EZB –, wenn sie mindestens eines der Kriterien erfüllen, die in der Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) festgelegt sind. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über diese Kriterien:

Wer beaufsichtigt LSIs?

LSIs werden direkt von ihren jeweiligen NCAs und indirekt von der EZB beaufsichtigt. Bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) unterliegen hingegen der direkten Aufsicht durch die EZB.

Aus der EZB-Liste beaufsichtigter Unternehmen ergibt sich, welche Banken als SI bzw. LSI eingestuft sind und wer sie demnach beaufsichtigt. Die EZB überprüft die Bedeutung jeder Bank mindestens einmal im Jahr.

Wie wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Aufsicht berücksichtigt?

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stellt sicher, dass die aufsichtlichen Erwartungen und Anforderungen der Größe, der Systemrelevanz und dem Risikoprofil der beaufsichtigten Banken entsprechen und dass die Aufsichtsressourcen effizient eingesetzt werden.

Der SSM trägt der Verhältnismäßigkeit bei der Aufsicht und Überwachung auf unterschiedliche Weise Rechnung. So sind die Regelungen zur Einstufung beaufsichtigter Institute von zentraler Bedeutung, um eine effektive Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Aus der Einstufung ergeben sich wiederum angepasste Ansätze bei der Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden und bei den aufsichtlichen Erwartungen (z. B. in Bezug auf die Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle und auf die Zulassungsverfahren) sowie bei der Intensität und beim Umfang der Tätigkeiten und Bewertungen der laufenden Aufsicht. Die Regelungen unterscheiden zwischen High-Impact- und High-Risk-LSIs. Letztere Einstufung wird jedoch nur intern zur Festlegung der Aufsichtsintensität verwendet. Für die Verhältnismäßigkeit sind zudem die in der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) festgelegten Kriterien für kleine und nicht komplexe Institute (Small and Non-Complex Institutions – SNCIs) von zentraler Bedeutung. 

Was ist ein SNCI?

Mit der CRR II wurde das Konzept eines kleinen und nicht komplexen Instituts (Small and Non-Complex Institution – SNCI) eingeführt.

Für diesen Status muss ein Institut neun Kriterien erfüllen, die in dem entsprechenden Artikel der CRR II (Art. 4 Abs. 1 Nr. 145) aufgeführt sind.

Die Banken nehmen die Einstufung als SNCI selbst vor, und grundsätzlich sollte diese Einstufung regelmäßig überprüft werden. Es wird erwartet, dass die LSIs ihre NCAs bei Änderungen ihres Status informieren, d. h. wenn sie die CRR-Kriterien zur Einstufung als SNCI erfüllen oder nicht mehr erfüllen. Dies schließt jedoch nicht die Einstufung von beaufsichtigten Banken durch NCAs entsprechend der relevanten CRR-Kriterien aus. Die NCAs teilen der jeweiligen Bank das Ergebnis ihrer Entscheidung mit.

Was ist für eine Zulassung erforderlich?

Die EZB ist für die Zulassung aller Banken im SSM (sowohl SIs als auch LSIs) zuständig. Dabei arbeitet sie mit den jeweiligen NCAs zusammen.

Weitere Informationen zu Zulassungen

Muss meine Bank Aufsichtsgebühren zahlen?

Alle direkt und indirekt von der EZB beaufsichtigten Banken müssen jährliche Aufsichtsgebühren zahlen, die sich anhand der Bedeutung und des Risikoprofils einer Bank berechnen.

Weitere Informationen zu Aufsichtsgebühren

Wer ist zuständig für ...?

Organisation

Die EZB-Bankenaufsicht umfasst sieben Generaldirektionen. Das zuständige Beschlussorgan ist das Aufsichtsgremium der EZB.

Organisationsstrukturen
Beschlussfassung

Als europäische Bankenaufsichtsbehörde kann die EZB verschiedene Aufsichtsbeschlüsse fassen, die für Banken im SSM rechtsverbindlich sind.

Beschlussfassung
Zulassung

Die EZB ist in der europäischen Bankenaufsicht für die Zulassung von Banken zuständig.

Zulassungen
Berichterstattung

Die EZB veröffentlicht die Taxonomie, die von den NCAs bei der Übermittlung von Datenpunkten der aufsichtlichen Finanzmeldungen (Supervisory Financial Reporting Data Points – SFRDP) an die EZB gemäß den Verordnungen über die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden zu verwenden ist.

Berichterstattung
Aufsicht über LSIs

Die Beaufsichtigung der LSIs erfolgt durch die NCAs unter Überwachung durch die EZB. SIs hingegen unterliegen der direkten Aufsicht der EZB.

Beschlussfassung
Whistleblowing

Verstöße gegen EU-Recht im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht können über die Whistleblower-Plattform der EZB gemeldet werden. Handelt es sich bei dem betreffenden Unternehmen um ein LSI oder ein nicht von der EZB beaufsichtigtes Unternehmen, z. B. eine Versicherungsgesellschaft, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige NCA.

Whistleblower-Plattform
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Was sind „weniger bedeutende Institute“?

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