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Was ist eine vorbeugende Rekapitalisierung und wie funktioniert sie?

27. Dezember 2016 (updated 2 May 2018)

Was ist eine vorbeugende Rekapitalisierung?

Als vorbeugende Rekapitalisierung wird die Zuführung von Eigenmitteln durch den Staat bezeichnet, wenn dies zur Abwendung einer schweren Störung der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaats und zur Wahrung der Finanzstabilität erforderlich ist. Dabei handelt es sich um eine außerordentliche Maßnahme, die nach dem Rechtsrahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen genehmigungspflichtig ist. Sie löst nicht die Abwicklung der Bank aus.

Welche Rolle spielt die EZB bei einer vorbeugenden Rekapitalisierung?

Nur solvente Banken haben die Möglichkeit, auf vorbeugende Rekapitalisierungsmaßnahmen zurückzugreifen. Im Rahmen der vorbeugenden Rekapitalisierung wird die EZB als zuständige Behörde für bedeutende Banken ersucht, die Solvabilität von direkt durch sie beaufsichtigten Banken zu bestätigen.

Außerdem ist eine vorbeugende Rekapitalisierung auf Kapitalzuführungen in der Höhe, die zur Beseitigung einer im adversen Szenario eines Stresstests festgestellten Kapitallücke notwendig ist, beschränkt. Die EZB wird aufgefordert, zu bestätigen, dass die Bank im adversen Szenario des maßgeblichen von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bzw. im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses durchgeführten Stresstests eine Kapitallücke aufweist, und anzugeben, wie groß diese Kapitallücke ist. Die EZB muss außerdem bestätigen, dass die Bank im Basisszenario des Stresstests keine Kapitallücke aufweist.

Wie kann eine Bank eine vorbeugende Rekapitalisierung erhalten?

Die Bank beantragt bei den staatlichen Stellen eine vorbeugende Rekapitalisierung.

Die EZB wird als zuständige Behörde über den Antrag unterrichtet und um Bestätigung der Solvabilität der Bank ersucht. Überdies wird sie aufgefordert, die Höhe der Kapitallücke im adversen Szenario des maßgeblichen Stresstests zu ermitteln.

Liegt diese Bestätigung vor, so können die staatlichen Stellen mit dem Prozess der vorbeugenden Rekapitalisierung fortfahren. Vorbeugende Rekapitalisierungsmaßnahmen müssen von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt werden.

Whistleblowing