Wie wird die jährliche Aufsichtsgebühr berechnet?
Um den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, berechnet die EZB die jährlichen Kosten für ihre Aufsichtsaufgaben.
Gesamtbetrag der jährlichen AufsichtsgebührenWie viel zahlen die einzelnen Banken?
Die jährliche Aufsichtsgebühr für eine Bank setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Mindestgebühr
- variable Gebühr
Mindestgebührenkomponente
Diese Komponente wird anhand eines festen Prozentsatzes des Gesamtbetrags der jährlichen Gebühren für bedeutende und weniger bedeutende Banken berechnet.
Mindestgebührenkomponente | |
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Bedeutende Banken | Der feste Prozentsatz beträgt 10 % des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für bedeutende Banken. Er wird zu gleichen Teilen auf alle Gebührenschuldner dieser Kategorie aufgeteilt. Bei kleineren bedeutenden Instituten mit Gesamtaktiva von höchstens 10 Mrd € auf der obersten Konsolidierungsebene wird die Mindestgebührenkomponente halbiert. |
Weniger bedeutende Banken | Der feste Prozentsatz beträgt 10 % des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für weniger bedeutende Banken. Er wird zu gleichen Teilen auf alle Gebührenschuldner dieser Kategorie verteilt. Bei kleineren weniger bedeutenden Instituten mit Gesamtaktiva von höchstens 1 Mrd € auf der obersten Konsolidierungsebene wird die Mindestgebührenkomponente halbiert. |
Wie wird die variable Gebührenkomponente bestimmt?
Die variable Gebührenkomponente umfasst den Restbetrag der Aufsichtsgebühr nach Abzug der Mindestgebührenkomponente. In dieser Differenz ist auch der Nachlass enthalten, der kleineren Banken in beiden Kategorien eingeräumt wird.
Welchen Anteil davon eine Bank zu zahlen hat, richtet sich nach ihrer Bedeutung und ihrem Risikoprofil. Größere Banken mit höheren Risiken zahlen somit eine höhere variable Gebühr.
Schätzen Sie Ihre Gebühr
Die folgenden Informationen können Ihnen bei der Schätzung Ihrer Gebühren lediglich als Anhaltspunkt dienen. Die EZB berechnet Ihre Gebühr anhand der bereitgestellten Gebührenfaktoren. Den genauen Betrag, den die EZB in Rechnung stellt, können Sie Ihrem jährlichen Gebührenbescheid entnehmen.
Die Gebührenschätzung ist grundsätzlich nicht präzise, da sie auf den erwarteten Kosten für den Gebührenzeitraum beruht. Die EZB berechnet die Gebühr jedoch anhand der tatsächlichen Kosten. Außerdem werden die Daten zu den Gebührenschuldnern und Gebührenfaktoren des Vorjahres zugrunde gelegt, da die durchschnittliche Anzahl der gebührenpflichtigen Banken und deren Gebührenfaktoren erst zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung bekannt sind.
Darüber hinaus werden die Gebühren nachträglich korrigiert, wenn sich die Situation einer Bank nach dem Stichtag für die jährliche Berechnung der Aufsichtsgebühren ändert oder wenn solche Änderungen erst nach dem Stichtag von der nationalen zuständigen Behörde validiert werden.
Zur Schätzung Ihrer jährlichen Aufsichtsgebühr für 2022 benötigen Sie folgende Informationen:
Mindestgebührenkomponente
Zur Schätzung dieser Komponente benötigen Sie:
- die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für Ihre Kategorie (bedeutende oder weniger bedeutende Banken)
Geschätzte jährliche Kosten für den Gebührenzeitraum 2022 (in Mio €) Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken 596,9 27,2 - die Anzahl der Gebührenschuldner
Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner
für den Gebührenzeitraum 2021Bedeutende Banken Weniger
bedeutende BankenGebührenschuldner 114 2 215 Anmerkung: Die Anzahl der Gebührenschuldner entspricht nicht der Anzahl der beaufsichtigten Banken. - die durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner in den Vorjahren
Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner Bedeutende Banken Weniger
bedeutende Bankenfür den Gebührenzeitraum 2020 112 2 318 Ende Juli 2019 112 2 440 Ende Juli 2018 115 2 766 Ende Juli 2017 119 2 916 Ende Juli 2016 126 3 077 Ende Juli 2015 117 3 193 Ende Juli 2014 115 3 191 Anmerkung: Die Anzahl der Gebührenschuldner entspricht nicht der Anzahl der beaufsichtigten Banken.
Variable Gebührenkomponente
Zur Schätzung dieser Komponente benötigen Sie:
- Ihre eigenen Gebührenfaktoren (Gesamtaktiva und Gesamtrisikobetrag)
- die gesamten Gebührenfaktoren, d. h. die Summe aus den Gesamtaktiva und den Gesamtrisikobeträgen der beaufsichtigten Banken in Ihrer Kategorie (bedeutende oder weniger bedeutende Institute). Die Daten können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Aktiva von Tochterunternehmen in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten oder Drittländern sind in der Tabelle nicht enthalten. In der Regel sollten Banken diese bei der Berechnung ihrer Gebührenfaktoren nicht berücksichtigen. Bankengruppen können sich aber auch anders entscheiden. Zum Beispiel wenn sie den Aufwand, der mit der Ermittlung der nicht zu berücksichtigenden Beträge verbunden ist, höher einschätzen als die zu erwartende Verringerung der Aufsichtsgebühr.
Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €);
für den Gebührenzeitraum 2021Bedeutende Banken Weniger bedeutende
BankenAktiva insgesamt 22 232 4 751 Gesamtrisikobetrag 6 930 2 248 Gebührenfaktoren der VorjahreDurchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €); für den Gebührenzeitraum 2020 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken Aktiva insgesamt 20 218 4 515 Gesamtrisikobetrag 6 846 2 226 Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €);
Stichtag: 31. Dezember 2018Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken Aktiva insgesamt 19 573 4 415 Gesamtrisikobetrag 6 610 2 133 Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €);
Stichtag: 31. Dezember 2017Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken Aktiva insgesamt 19 197 4 675 Gesamtrisikobetrag 6 382 2 180 Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €);
Stichtag: 31. Dezember 2016Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken Aktiva insgesamt 19 781 4 625 Gesamtrisikobetrag 6 577 2 141 Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €);
Stichtag: 31. Dezember 2015Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken Aktiva insgesamt 20 233 4 469 Gesamtrisikobetrag 6 773 2 137 Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €);
Stichtag: 31. Dezember 2014Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken Aktiva insgesamt 20 527 4 669 Gesamtrisikobetrag 6 811 2 219 - für bedeutende Banken und bedeutende Bankengruppen die Anzahl der Gebührenschuldner, bei denen die Mindestgebührenkomponente halbiert wird, d. h. diejenigen mit Gesamtaktiva von höchstens 10 Mrd €): 13
- für weniger bedeutende Banken und weniger bedeutende Bankengruppen die Anzahl der Gebührenschuldner, bei denen die Mindestgebührenkomponente halbiert wird, d. h. diejenigen mit Gesamtaktiva von höchstens 1 Mrd €): 1 296
Schätzen Sie Ihre Gebühr – Beispiele für den Gebührenzeitraum 2022
Mithilfe der vorstehenden Daten können Sie Ihre Gebühr anhand der in den folgenden Beispielen enthaltenen Gleichungen berechnen.
Ihre Daten
- Gesamtaktiva Ihrer Bank: [zum Beispiel: 1 600 000 000 €]
- Gesamtrisikobetrag Ihrer Bank: [zum Beispiel: 700 000 000 €]
Unsere Daten
- Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für weniger bedeutende Banken: 27 200 000 €
- Summe der Gesamtaktiva weniger bedeutender Banken: 4 751 000 000 000 €
- Summe der Gesamtrisikobeträge weniger bedeutender Banken: 2 248 000 000 000 €
- durchschnittliche Anzahl der weniger bedeutenden Gebührenschuldner: 2 215
- Anzahl der Gebührenschuldner, bei denen die Mindestgebührenkomponente halbiert wurde: 1 296
Mindestgebührenkomponente = (10 % * 27 200 000 €)/2 215 = 1 227,99 €
Vor der Berechnung der variablen Gebührenkomponente müssen die Banken mit halbierter Mindestgebührenkomponente berücksichtigt werden: 27 200 000 € – (2 215 – 1 296) * 1 227,99 € – 1 296 *1 227,99 €/2 = 25 275 738,15 €
Variable Gebührenkomponente = (50 % * 1 600 000 000 €/4 751 000 000 000 € + 50 % * 700 000 000 €/2 248 000 000 000 €) * 25 275 738,15 € = 8 191,35 €
Jährliche Aufsichtsgebühr = 1 227,99 € + 8 191,35 € = 9 419,34 €
Ihre Daten
- Gesamtaktiva Ihrer Bank: [zum Beispiel: 600 000 000 €]
- Gesamtrisikobetrag Ihrer Bank: [zum Beispiel: 250 000 000 €]
Unsere Daten
- Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für weniger bedeutende Banken: 27 200 000 €
- Summe der Gesamtaktiva weniger bedeutender Banken: 4 751 000 000 000 €
- Summe der Gesamtrisikobeträge weniger bedeutender Banken: 2 248 000 000 000 €
- durchschnittliche Anzahl der weniger bedeutenden Gebührenschuldner: 2 215
- Anzahl der Gebührenschuldner, bei denen die Mindestgebührenkomponente halbiert wurde: 1 296
Mindestgebührenkomponente = (10 % * 27 200 000 €)/2 215 * 0,5 = 614,00 €
Vor der Berechnung der variablen Gebührenkomponente müssen die Banken mit halbierter Mindestgebührenkomponente berücksichtigt werden: 27 200 000 € – (2 215 – 1 296) * 1 227,99 € – 1 296 * 1 227,99 €/2 = 25 275 738,15 €
Variable Gebührenkomponente = (50 % * 600 000 000 €/4 751 000 000 000 € + 50 % * 250 000 000 €/2 248 000 000 000 €) * 25 275 738,15 € = 3 001,48 €
Jährliche Aufsichtsgebühr = 614,00 € + 3 001,48 € = 3 615,48 €
Ihre Daten
- Gesamtaktiva Ihrer Bank: [zum Beispiel: 166 000 000 000 €]
- Gesamtrisikobetrag Ihrer Bank: [zum Beispiel: 55 000 000 000 €]
Unsere Daten
- Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für bedeutende Banken: 596 900 000 €
- Summe der Gesamtaktiva bedeutender Banken: 22 232 000 000 000 €
- Summe der Gesamtrisikobeträge bedeutender Banken: 6 930 000 000 000 €
- durchschnittliche Anzahl der bedeutenden Gebührenschuldner: 114
- Anzahl der Gebührenschuldner, bei denen die Mindestgebührenkomponente halbiert wurde: 13
Mindestgebührenkomponente = (10 % * 596 900 000 €)/114 = 523 596,49 €
Vor der Berechnung der variablen Gebührenkomponente müssen die Banken mit halbierter Mindestgebührenkomponente berücksichtigt werden: 596 900 000 € – (114 – 13) * 523 596,49 € – 13 * 523 596,49 €/2 = 540 613 377,19 €
Variable Gebührenkomponente = (50 % * 166 000 000 000 €/22 232 000 000 000 € +
50 % * 55 000 000 000 €/6 930 000 000 000 €) * 540 613 377,19 € = 4 163 594,09 €
Jährliche Aufsichtsgebühr = 523 596,49 € + 4 163 594,09 € = 4 687 190,58 €