Um den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, berechnet die EZB die jährlichen Kosten für ihre Aufsichtsaufgaben.
Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren
Die jährliche Aufsichtsgebühr für eine Bank setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Diese Komponente wird anhand eines festen Prozentsatzes des Gesamtbetrags der jährlichen Gebühren für bedeutende und weniger bedeutende Banken berechnet.
Mindestgebührenkomponente | |
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Bedeutende Banken |
Der feste Prozentsatz beträgt 10 % des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für bedeutende Banken. Er wird zu gleichen Teilen auf alle Gebührenschuldner dieser Kategorie aufgeteilt. Bei kleineren bedeutenden Instituten mit Gesamtaktiva von höchstens 10 Mrd € auf der obersten Konsolidierungsebene wird die Mindestgebührenkomponente halbiert. |
Weniger bedeutende Banken |
Der feste Prozentsatz beträgt 10 % des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für weniger bedeutende Banken. Er wird zu gleichen Teilen auf alle Gebührenschuldner dieser Kategorie verteilt. Bei kleineren weniger bedeutenden Instituten mit Gesamtaktiva von höchstens 1 Mrd € auf der obersten Konsolidierungsebene wird die Mindestgebührenkomponente halbiert. |
Die variable Gebührenkomponente umfasst den Restbetrag der Aufsichtsgebühr nach Abzug der Mindestgebührenkomponente. In dieser Differenz ist auch der Nachlass enthalten, der kleineren Banken in beiden Kategorien eingeräumt wird.
Welchen Anteil davon eine Bank zu zahlen hat, richtet sich nach ihrer Bedeutung und ihrem Risikoprofil. Größere Banken mit höheren Risiken zahlen somit eine höhere variable Gebühr.
Die folgenden Informationen können Ihnen bei der Schätzung Ihrer Gebühren lediglich als Anhaltspunkt dienen. Die EZB berechnet Ihre Gebühr anhand der bereitgestellten Gebührenfaktoren. Den genauen Betrag, den die EZB in Rechnung stellt, können Sie Ihrem jährlichen Gebührenbescheid entnehmen.
Die Gebührenschätzung ist grundsätzlich nicht präzise, da sie auf den erwarteten Kosten für den Gebührenzeitraum beruht. Die EZB berechnet die Gebühr jedoch anhand der tatsächlichen Kosten. Außerdem werden die Daten zu den Gebührenschuldnern und Gebührenfaktoren des Vorjahres zugrunde gelegt, da die durchschnittliche Anzahl der gebührenpflichtigen Banken und deren Gebührenfaktoren erst zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung bekannt sind.
Darüber hinaus werden die Gebühren nachträglich korrigiert, wenn sich die Situation einer Bank nach dem Stichtag für die jährliche Berechnung der Aufsichtsgebühren ändert oder wenn solche Änderungen erst nach dem Stichtag von der nationalen zuständigen Behörde validiert werden.
Zur Schätzung Ihrer jährlichen Aufsichtsgebühr benötigen Sie folgende Informationen:
Zur Schätzung dieser Komponente benötigen Sie:
Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner Ende Juli 2019 |
Bedeutende Banken |
Weniger bedeutende Banken |
---|---|---|
Gebührenschuldner Hinweis: Die Anzahl der Gebührenschuldner entspricht nicht der Anzahl der beaufsichtigten Banken | 112 | 2 440 |
Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner | Bedeutende Banken |
Weniger bedeutende Banken |
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Ende Juli 2018 | 115 | 2 766 |
Ende Juli 2017 | 119 | 2 916 |
Ende Juli 2016 | 126 | 3 077 |
Ende Juli 2015 | 117 | 3 193 |
Ende Juli 2014 | 115 | 3 191 |
Hinweis: Die Anzahl der Gebührenschuldner entspricht nicht der Anzahl der beaufsichtigten Banken. |
Zur Schätzung dieser Komponente benötigen Sie:
Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €); Stichtag: 31. Dezember 2018 |
Bedeutende Banken |
Weniger bedeutende Banken |
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Gesamtaktiva | 19 573 | 4 415 |
Gesamtrisikobetrag | 6 610 | 2 133 |
Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €); Stichtag: 31. Dezember 2017 |
Bedeutende Banken |
Weniger bedeutende Banken |
---|---|---|
Gesamtaktiva | 19 197 | 4 675 |
Gesamtrisikobetrag | 6 382 | 2 180 |
Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €); Stichtag: 31. Dezember 2016 |
Bedeutende Banken |
Weniger bedeutende Banken |
---|---|---|
Gesamtaktiva | 19 781 | 4 625 |
Gesamtrisikobetrag | 6 577 | 2 141 |
Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €); Stichtag: 31. Dezember 2015 |
Bedeutende Banken |
Weniger bedeutende Banken |
---|---|---|
Gesamtaktiva | 20 233 | 4 469 |
Gesamtrisikobetrag | 6 773 | 2 137 |
Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd €); Stichtag: 31. Dezember 2014 |
Bedeutende Banken |
Weniger bedeutende Banken |
---|---|---|
Gesamtaktiva | 20 527 | 4 669 |
Gesamtrisikobetrag | 6 811 | 2 219 |
Mithilfe der vorstehenden Daten können Sie Ihre Gebühr anhand der in den folgenden Beispielen enthaltenen Gleichungen berechnen.
Ihre Daten
Unsere Daten
Mindestgebührenkomponente = 10 % * 51 823 349 €)/2 440 = 2 123,91 €
Vor der Berechnung der variablen Gebührenkomponente müssen die Banken mit halbierter Mindestgebührenkomponente berücksichtigt werden: 51 823 349 € - (2 440 - 1 616) * 2 123,91 € - 1 616 * 2 123,91 €/2 = 48 357 131,56 €
Variable Gebührenkomponente = (50 % * 1 600 000 000 €/4 415 000 000 000 € + 50 % * 700 000 000 €/2 133 000 000 000 €) * 48 357 131,56 € = 16 697,17 €
Jährliche Aufsichtsgebühr = 2 123,91 € + 16 697,17 € = 18 821,07 €
Ihre Daten
Unsere Daten
Mindestgebührenkomponente = (10 % * 51 823 349 €)/2 440 * 0,5 = 1 061,95 €
Vor der Berechnung der variablen Gebührenkomponente müssen die Banken mit halbierter Mindestgebührenkomponente berücksichtigt werden: 51 823 349 € - (2 440 - 1 616) * 2 123,91 € - 1 616 * 2 123,91 €/2 = 48 357 131,56 €
Variable Gebührenkomponente = (50 % * 600 000 000 €/4 415 000 000 000 € + 50 % * 250 000 000 €/2 133 000 000 000 €) * 48 357 131,56 € = 6 119,74 €
Jährliche Aufsichtsgebühr = 1 061,95 € + 6 119,74 € = 7 181,70 €
Ihre Daten
Unsere Daten
Mindestgebührenkomponente = (10 % * 524 196 987 €)/112 = 468 033,02 €
Vor der Berechnung der variablen Gebührenkomponente müssen die Banken mit halbierter Mindestgebührenkomponente berücksichtigt werden: 524 196 987 € - (112 - 16) * 468 033,02 € - 16 * 468 033,02 €/2 = 475 521 552,49 €
Variable Gebührenkomponente = (50 % * 166 000 000 000 €/19 573 000 000 000 € + 50 % * 55 000 000 000 €/6 610 000 000 000 €) * 475 521 552,49 € = 3 994 808,31 €
Jährliche Aufsichtsgebühr = 468 033,02 € + 3 994 808,31 € = 4 462 841,33 €