Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Wie wird die jährliche Aufsichtsgebühr berechnet?

Um den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, berechnet die EZB ihre jährlichen Kosten für Aufsichtsaufgaben.

Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren

Wie viel zahlen die einzelnen Banken?

Die jährliche Aufsichtsgebühr für eine Bank setzt sich aus den beiden folgenden Komponenten zusammen:

  • Mindestgebührenkomponente
  • variable Gebührenkomponente

Mindestgebührenkomponente

Diese Komponente wird anhand eines festen Prozentsatzes des Gesamtbetrags jährlicher Gebühren für bedeutende und weniger bedeutende Banken berechnet.

Mindestgebührenkomponente
Bedeutende Banken

Der feste Prozentsatz beträgt 10 % des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für bedeutende Banken. Er wird zu gleichen Teilen auf alle Gebührenschuldner dieser Kategorie verteilt.

Bei kleineren bedeutenden Instituten mit Gesamtaktiva von höchstens 10 Mrd. € auf der obersten Konsolidierungsebene wird die Mindestgebührenkomponente halbiert.

Weniger bedeutende Banken

Der feste Prozentsatz beträgt 10 % des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für weniger bedeutende Banken. Er wird zu gleichen Teilen auf alle Gebührenschuldner dieser Kategorie verteilt.

Bei kleineren weniger bedeutenden Instituten mit Gesamtaktiva von höchstens 1 Mrd. € auf der obersten Konsolidierungsebene wird die Mindestgebührenkomponente halbiert.

Wie wird die variable Gebührenkomponente bestimmt?

Die variable Gebührenkomponente umfasst den Restbetrag der Aufsichtsgebühr nach Abzug der Mindestgebührenkomponente. In dieser Differenz ist auch der Nachlass enthalten, der kleineren Banken beider Kategorien eingeräumt wird.

Welchen Anteil davon eine Bank zu zahlen hat, richtet sich nach deren Bedeutung und Risikoprofil. Größere Banken mit höherem Risiko zahlen also eine höhere variable Gebühr.

Schätzen Sie Ihre Gebühr

Das Ergebnis der Gebührenschätzung soll lediglich als Anhaltspunkt dienen. Die EZB berechnet Ihre tatsächliche Gebühr anhand der ihr übermittelten Gebührenfaktoren. Den genauen Betrag, den die EZB in Rechnung stellt, können Sie dann dem jährlichen Gebührenbescheid entnehmen.

Das Rechentool zur Gebührenschätzung (siehe Seitenende) verwendet die für den Gebührenzeitraum erwarteten Kosten, während die von der EZB letzten Endes erhobenen Gebühren auf tatsächlich angefallenen Kosten beruhen. Zudem sind die durchschnittliche Zahl der Gebührenschuldner und deren Gebührenfaktoren nicht bekannt bis die Gebühren tatsächlich erhoben werden. Aus diesem Grund greift das Tool zur Gebührenschätzung auf die entsprechenden Vorjahresdaten zurück. Daraus ergibt sich, dass die vom Tool generierte Gebührenschätzung lediglich als Orientierung dienen kann.

Anzumerken ist ferner, dass die Gebühren nachträglich korrigiert werden, z. B. wenn sich die Situation einer Bank nach dem Stichtag für die jährliche Berechnung der Aufsichtsgebühren ändert oder die nationale zuständige Behörde solche Änderungen erst nach dem Stichtag validiert.

Zur Schätzung Ihrer jährlichen Aufsichtsgebühr für 2023 benötigen Sie folgende Informationen:

Mindestgebührenkomponente

Zur Schätzung Ihrer Mindestgebührenkomponente benötigen Sie:

  • Die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für Ihre Kategorie (bedeutende/weniger bedeutende Banken)
    Geschätzte jährliche Kosten für den Gebührenzeitraum 2023 (in Mio. €) Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
      618,8 30,2
  • Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner:
    Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner im Gebührenzeitraum 2022 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken

    110 2 130
    Anmerkung: Die Anzahl der Gebührenschuldner entspricht nicht der Anzahl der beaufsichtigten Banken.
    Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner in den Vorjahren
    Durchschnittliche Anzahl der Gebührenschuldner Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    im Gebührenzeitraum 2021 114 2 215
    im Gebührenzeitraum 2020 112 2 318
    Ende Juli 2019 112 2 440
    Ende Juli 2018 115 2 766
    Ende Juli 2017 119 2 916
    Ende Juli 2016 126 3 077
    Ende Juli 2015 117 3 193
    Ende Juli 2014 115 3 191
    Anmerkung: Die Anzahl der Gebührenschuldner entspricht nicht der Anzahl der beaufsichtigten Banken.
  • Anzahl der bedeutenden Banken und bedeutenden Bankengruppen, bei denen die Mindestgebührenkomponente 2022 halbiert wurde (d. h. diejenigen mit Gesamtaktiva von höchstens 10 Mrd. €): 11
  • Anzahl der weniger bedeutenden Banken und weniger bedeutende Bankengruppen, bei denen die Mindestgebührenkomponente 2022 halbiert wurde (d. h. diejenigen mit Gesamtaktiva von höchstens 1 Mrd. €): 1 192

Variable Gebührenkomponente

Zur Schätzung Ihrer variablen Gebührenkomponente benötigen Sie:

  • Ihre eigenen Gebührenfaktoren (Gesamtaktiva und Gesamtrisikobetrag)
  • Die gesamten Gebührenfaktoren, d. h. die Summe aus den Gesamtaktiva und den Gesamtrisikobeträgen der beaufsichtigten Banken Ihrer Kategorie (bedeutende/weniger bedeutende Institute). Diese können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Aktiva von Tochterunternehmen in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten oder Drittländern sind in der Tabelle nicht enthalten. Grundsätzlich sollten Banken diese Aktiva bei der Berechnung ihrer Gebührenfaktoren nicht berücksichtigen. Bankengruppen hingegen können sich auch anders entscheiden. Etwa wenn sie der Auffassung sind, dass der mit der Ermittlung nicht zu berücksichtigender Beträge verbundene Aufwand größer ist als die zu erwartende Verringerung der Aufsichtsgebühr.

    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) im Gebührenzeitraum 2022 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 23 165 4 934
    Gesamtrisikobetrag 7 158 2 369
    Gebührenfaktoren der Vorjahre
    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) im Gebührenzeitraum 2021 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 22 232 4 751
    Gesamtrisikobetrag 6 930 2 248
    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) im Gebührenzeitraum 2020 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 20 218 4 515
    Gesamtrisikobetrag 6 846 2 226
    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) im Gebührenzeitraum 2019 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 19 573 4 415
    Gesamtrisikobetrag 6 610 2 133
    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) im Gebührenzeitraum 2018 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 19 197 4 675
    Gesamtrisikobetrag 6 382 2 180
    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) im Gebührenzeitraum 2017 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 19 781 4 625
    Gesamtrisikobetrag 6 577 2 141
    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) im Gebührenzeitraum 2016 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 20 233 4 469
    Gesamtrisikobetrag 6 773 2 137
    Durchschnitt der gesamten Gebührenfaktoren (in Mrd. €) in den Gebührenzeiträumen 2015 und 2014 Bedeutende Banken Weniger bedeutende Banken
    Gesamtaktiva 20 527 4 669
    Gesamtrisikobetrag 6 811 2 219

Schätzen Sie Ihre Gebühr für 2023

Die vorstehenden Daten wurden in ein Rechentool eingespeist. Mit diesem Tool können Sie die jährlichen Aufsichtsgebühren Ihrer Bank schätzen. Klicken Sie bitte auf den Link und folgen Sie den Anweisungen in der Datei.

Tool zur Gebührenschätzung

Alle Seiten in diesem Abschnitt

Whistleblowing