Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit

Mit diesen Beurteilungen soll herausgefunden werden, ob die Mitglieder des Leitungsorgans eines beaufsichtigten Kreditinstituts (sowie Inhaberinnen und Inhaber von Schlüsselfunktionen, sofern nach nationalem Recht vorgesehen) für ihre jeweiligen Aufgabe geeignet sind.

Leitungsorgane sollten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben geeignet und so zusammengesetzt sein, dass sie zur wirksamen Leitung und zu einer ausgewogenen Beschlussfassung beitragen können.

Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt eine Gatekeeper-Funktion. Zudem ist sie für die Beurteilung der Eignung sämtlicher Mitglieder der Leitungsorgane von Instituten zuständig, die sie direkt beaufsichtigt. Die Gewährleistung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit der Leitungsorgane von Kreditinstituten erhöht die Sicherheit und Solidität der einzelnen Institute und stärkt den gesamten Bankensektor. Dies trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Finanzsektor des Euroraums insgesamt zu stärken.

Überblick über die Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit (Ziel, Kriterien und Prozess)

Die EZB nimmt eine Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit vor, wenn ein Kreditinstitut erstmals die Erlaubnis zur Aufnahme seiner Tätigkeit erhält. Steht die Ernennung von Mitgliedern der Leitungsorgane in Zusammenhang mit einem Zulassungsverfahren oder einem Verfahren zum Erwerb einer qualifizierten Beteiligung, so ist die Prüfung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit Bestandteil der Gesamtbeurteilung des Zulassungsantrags bzw. des Antrags auf Erwerb einer qualifizierten Beteiligung. Die EZB beurteilt auch die Eignung neuer Mitglieder, wenn sich die Zusammensetzung der Leitungsorgane ändert.

Weitere Informationen zu diesen Prozessen sind auf der Website zum Thema Zulassungen abrufbar.

Kriterien

Bei der Eignungsprüfung orientiert sich die EZB an fünf Kriterien:

  • Leumund
  • Erfahrung
  • Unvoreingenommenheit/Interessenkonflikte
  • Zeitaufwand für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben
  • Kollektive Eignung
Zeitrahmen

Es gelten die jeweils im nationalen Recht vorgesehenen Fristen. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich.

Prozess
Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen ZuverlässigkeitBeurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit

* oder bei Delegierung obere Führungsebene

Alle Seiten in diesem Abschnitt

Whistleblowing