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Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess 2017

Der SREP für bedeutende Institute

Kapitalanforderungen

Insgesamt bleibt der im SREP festgesetzte Betrag in Form von hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1), das von den direkt beaufsichtigten Banken vorzuhalten ist, 2018 im Vergleich zum Jahr 2017 weitgehend unverändert. Im Durchschnitt liegt er weiterhin bei etwa 10 % der gesamten risikogewichteten Aktiva. Der Betrag variiert jedoch je nach Bank, d. h. einige müssen zusätzliches Kapital vorhalten, bei anderen fallen die Anforderungen niedriger aus.

  • Der SREP 2017 verdeutlichte die anhaltenden Herausforderungen für Banken hinsichtlich Rentabilität und angemessener Kapitalausstattung. Zwar sind die Quoten notleidender Kredite (Non-performing Loans – NPL) im letzten Jahr gesunken, eine beachtliche Anzahl von Banken im Euroraum weist jedoch nach wie vor eine hohe NPL-Quote aus. Zudem lastet die anhaltende Niedrigzinsphase auf den Zinsmargen, was sich in der Rentabilität der Banken niederschlägt.
  • Der SREP 2017 offenbarte außerdem, dass das Risikomanagement für zahlreiche Banken nach wie vor mit Herausforderungen verbunden ist, insbesondere in Bezug auf die Risikoinfrastruktur, Datenaggregation und Berichterstattung.

Im Rahmen des SREP legt die Aufsicht nicht nur die Kapitalanforderungen für die Banken fest, sie kann auch zusätzliche Maßnahmen für die Banken anordnen, darunter liquiditätsbezogene und qualitative Maßnahmen.

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