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Zusammenfassung

Die Aufsichtsprioritäten geben die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit für 2019 vor. Sie basieren auf einer Einschätzung der wesentlichen Herausforderungen für die beaufsichtigten Banken im aktuellen wirtschaftlichen, regulatorischen und aufsichtlichen Umfeld.

Die EZB-Bankenaufsicht hat in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden Risikoquellen im Bankensektor identifiziert. Dabei wurde auf Beiträge der gemeinsamen Aufsichtsteams (JSTs), mikro- und makroprudenzielle Analysen der EZB sowie Berichte internationaler Gremien zurückgegriffen. Zu den wesentlichen Risikofaktoren im Bankensektor zählen geopolitische Unsicherheiten, die Bestände an notleidenden Krediten (NPLs) und das Risiko des Aufbaus neuer NPLs, Cyberkriminalität und IT-Störungen, potenzielle Neubewertungen von Risiken an den Finanzmärkten, das Niedrigzinsumfeld, die Reaktionen der Banken auf neue und bestehende Vorschriften, das wirtschaftliche und finanzielle Umfeld im Euroraum, Fälle von Fehlverhalten, Entwicklungen an den Immobilienmärkten, strukturelle unternehmerische Herausforderungen, Konkurrenz durch Nichtbanken und klimabedingte Risiken. [1]

Damit die Banken diesen Risiken wirksam begegnen können, hat die EZB-Bankenaufsicht ihre Aufsichtsprioritäten überprüft und optimiert. Angesichts der oben dargelegten Risikolage hat der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) für das Jahr 2019 folgende übergeordnete Prioritätsbereiche festgelegt:

  1. Kreditrisiko
  2. Risikomanagement
  3. Aktivitäten mit mehreren Risikodimensionen

Die Prioritätsbereiche des Jahres 2018 bleiben weitgehend bestehen. Eine Ausnahme ist der Bereich „Geschäftsmodelle“, in dem wichtige Aufsichtstätigkeiten inzwischen abgeschlossen wurden.[2] Dieser Bereich wird im Rahmen der Aktivitäten zur laufenden Aufsicht der JSTs, z. B. beim aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP), weiterhin beaufsichtigt.

Für jeden dieser Prioritätsbereiche sind eine Reihe von Aufsichtstätigkeiten geplant, deren vollständige Umsetzung mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen kann. Nachstehend finden sich weitere Informationen hierzu.

1 Kreditrisiko

Folgemaßnahmen zum NPL-Leitfaden

Das Kreditrisiko stellt 2019 nach wie vor eine wichtige Aufsichtspriorität dar. Trotz der Fortschritte, die bei der Verringerung der NPL-Bestände im Euroraum erzielt wurden, ist der gegenwärtige Gesamtbestand an NPL gemessen an internationalen Maßstäben nach wie vor erhöht. Die EZB-Bankenaufsicht wird sich weiterhin mit diesem Thema befassen. Dabei wird sie sich auf die bereits geleistete Arbeit stützen und mit betroffenen Instituten zusammenarbeiten, um bankspezifische aufsichtliche Erwartungen innerhalb eines harmonisierten Rahmens festzulegen. Das Ziel besteht darin, für weitere Fortschritte beim Abbau von Altlasten zu sorgen und mittelfristig eine einheitliche Deckung für NPL-Bestände und neue NPL zu erreichen.

Qualität der Kreditvergaberichtlinien und Engagements

Die EZB-Bankenaufsicht wird die Qualität der Kreditvergaberichtlinien der Banken, insbesondere im Hinblick auf neue Kredite, beurteilen. Sie wird die Qualität der Kreditvergabeverfahren und -standards von Banken überprüfen, um mögliche Risiken zu mindern. Hieraus können bankspezifische Maßnahmen resultieren. Zudem wird die Bankenaufsicht die Qualität von Engagements in bestimmten Anlageklassen im Rahmen von speziellen Vor-Ort-Prüfungen in Bereichen wie beispielsweise Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien und Leveraged Finance untersuchen.

2 Risikomanagement

Im Bereich Risikomanagement werden zahlreiche Tätigkeiten, wie beispielsweise die Bewertung der Governance-Verfahren von Banken, im Rahmen der laufenden Aufsicht durchgeführt. Besonderes Augenmerk wird auf die folgenden Initiativen gelegt werden.

Gezielte Überprüfung interner Modelle

Die gezielte Überprüfung interner Modelle (TRIM) wird 2019 mit dem übergreifenden Ziel fortgesetzt, die unbegründete Variabilität bei risikogewichteten Aktiva zu reduzieren und die Angemessenheit von genehmigten internen Säule-1-Modellen der Banken zu bestätigen. Im Jahresverlauf 2019 plant die EZB-Bankenaufsicht weitere TRIM-Vor-Ort-Prüfungen, die sich vor allem auf die Modelle zur Beurteilung der Kreditrisiken von Engagements in mittleren und großen Unternehmen sowie Finanzinstituten und Spezialfinanzierungen konzentrieren. Die EZB-Bankenaufsicht wird Querschnittsanalysen der Ergebnisse von abgeschlossenen TRIM-Prüfungen durchführen und mit der Erstellung eines abschließenden Projektberichts beginnen. Außerdem plant sie, den bestehenden Leitfaden der EZB zu internen Modellen zu aktualisieren.

ICAAP und ILAAP

Die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit von Kapital und Liquidität (ICAAP und ILAAP) spielen im Risikomanagement von Kreditinstituten eine entscheidende Rolle. Die Qualitätsprüfung des ICAAP und des ILAAP von Instituten durch die EZB-Bankenaufsicht ist fundamentaler Bestandteil des SREP. Nach einem intensiven Dialog mit den Banken werden die Endfassungen der EZB-Leitfäden zu ICAAP und ILAAP ab 2019 zur Verfügung stehen. Auch wird weiter daran gearbeitet, die Transparenz bezüglich der Zusammensetzung der Säule-2-Kapitalanforderungen für die einzelnen Risiken zu verbessern.

IT- und Cyberrisiken

Die EZB-Bankenbankenaufsicht wird weiterhin die IT- und Cyberrisiken von Banken beurteilen und eine Reihe von Vor-Ort-Prüfungen zu diesem Thema durchführen. Im Rahmen der SSM-Berichterstattung über Cyber-Sicherheitsvorfälle werden bedeutende Institute nach wie vor alle schwerwiegenden Cyber-Sicherheitsvorfälle an die EZB melden.

Liquiditätsstresstest

Wie bereits 2017 wird sich der jährliche aufsichtliche Stresstest 2019 auf einen bestimmten Bereich konzentrieren, diesmal auf die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber Liquiditätsschocks. Die Stresstestergebnisse der einzelnen Banken werden in die SREP-Bewertungen einfließen.

3 Mehrere Risikodimensionen

Zu den für 2019 geplanten Aufsichtstätigkeiten zur Bewältigung mehrerer Risikodimensionen gehören die laufenden Vorbereitungen auf den Brexit sowie Arbeiten zu Handelsrisiken und zur Bewertung von Vermögenswerten.

Brexit-Vorbereitungen

Angesichts des für März 2019 vorgesehenen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist es für die EZB-Bankenaufsicht weiterhin von hoher Priorität, wie weit die Vorbereitungen der Banken auf den Brexit vorangeschritten sind. Die Bankenaufsicht wird die Umsetzung der Brexit-Pläne durch die Banken genau beobachten und sicherstellen, dass sie den aufsichtlichen Erwartungen entsprechen. Das Ergebnis der politischen Verhandlungen und die Entscheidung über eine mögliche Übergangsphase dürfte sich auf die Arbeit der Bankenaufsicht in diesem Bereich auswirken. Angesichts der andauernden Unsicherheit hat die EZB-Bankenaufsicht betont, dass die Banken für alle Eventualitäten gerüstet sein und ihre Vorbereitungen abschließen sollten. Außerdem wird die EZB-Bankenaufsicht weitere Vorbereitungen treffen, um die direkte Aufsicht über eine Reihe von Instituten zu übernehmen, die erstmals als bedeutend eingestuft werden, da sie aufgrund des Brexit Aktivitäten aus dem Vereinigten Königreich in einen am SSM teilnehmenden Mitgliedstaat verlagern.

Handelsrisiken und Bewertung von Vermögenswerten

Die EZB-Bankenaufsicht wird den aufsichtlichen Dialog mit bedeutenden Instituten fortsetzen, um den Stand ihrer Vorbereitungen auf die geplante grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) einschätzen zu können. Dieser Dialog soll sicherstellen, dass die Banken die erforderlichen Anpassungen vornehmen, damit ihre Systeme mit dem neuen Rahmenwerk für das Marktrisiko in Einklang stehen. Des Weiteren sind mehrere Vor-Ort-Besuche mit einem verstärkten Fokus auf Handels- und Marktrisikoaspekte geplant. In diesem Zusammenhang führen die JSTs gegebenenfalls vorab Deep-Dive-Prüfungen bei ausgewählten Banken durch, um den Umfang der Vor-Ort-Besuche auf relevante Risikobereiche abzustimmen.

Bei den genannten Risiken und Aufsichtsprioritäten handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. In diversen Bereichen, die hier nicht ausdrücklich genannt werden, ist die Aufsicht kontinuierlich tätig, etwa bei der Umsetzung des IFRS 9, der Risikoüberwachung oder der Bewertung von Sanierungsplänen. Außerdem können auf Bankebene je nach den spezifischen Risikoprofilen der Banken unterschiedliche aufsichtliche Tätigkeiten erforderlich sein. Gleichwohl sind die Aufsichtsprioritäten ein wichtiges Instrument, um die Aufsicht über die Banken hinreichend harmonisiert, verhältnismäßig und effektiv zu koordinieren und so zu einheitlichen Rahmenbedingungen beizutragen sowie die Wirksamkeit der Aufsicht zu steigern.

© Europäische Zentralbank, 2018

Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 1344 0

Internet www.bankingsupervision.europa.eu

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Fotokopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Fachterminologie kann im SSM-Glossar nachgeschlagen werden.

HTML ISBN 978-92-899-3660-6, ISSN 2599-8455, DOI: 10.2866/794012, QB-BZ-18-001-DE-Q

  1. Siehe EZB-Bankenaufsicht: Risikobewertung für 2019.
  2. Im Jahr 2018 wurde beispielsweise die thematische Überprüfung der Geschäftsmodelle und Ertragstreiber der Banken abgeschlossen.
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