Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Was ist der SREP?

16. Juni 2016 (aktualisiert am 13. November 2017)

Die Aufsichtsbehörden beurteilen und messen regelmäßig die Risiken, denen die einzelnen Banken ausgesetzt sind. Diese Kerntätigkeit wird als aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) bezeichnet. Darin werden alle Feststellungen der Aufsicht für das jeweilige Jahr zusammengefasst und die Bank erhält „Hausaufgaben“.

Insbesondere zeigt der SREP auf, wo die Bank im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen steht und wie sie mit Risiken umgeht. Im SREP-Beschluss, den die Aufsichtsbehörde der Bank am Ende des Prozesses übermittelt, sind wichtige Zielsetzungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel angegeben. Die Bank muss diese Mängel dann innerhalb einer bestimmten Frist „beheben“.

Worauf achtet die Aufsicht?

Damit gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind, müssen alle Banken mit einem Maß gemessen werden. Im Rahmen des SREP können die Aufseher das Risikoprofil einer Bank mithilfe eines einheitlichen Instrumentariums aus vier verschiedenen Blickwinkeln prüfen.

Wie Aufseher prüfen, ob eine Bank in guter Verfassung ist

Geschäftsmodell

Hat die Bank eine tragfähige Geschäftsstrategie?

Governance und Risiko

Sind die Leitungsorgane ihrer Aufgabe gewachsen und werden Risiken angemessen gehandhabt?

Kapital

Verfügt die Bank über ausreichende Puffer, um Verluste aufzufangen?

Liquidität

Ist die Bank in der Lage, ihren kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken?

  1. Geschäftsmodell: Die Aufseher beurteilen die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der einzelnen Banken, sie prüfen also, ob die Aktivitäten einer Bank breit gefächert sind oder ob sie sich auf nur wenige Geschäftsfelder konzentriert. Eine Bank etwa, die sich auf den Schiffssektor beschränkt, wäre äußerst anfällig gegenüber einer Verlangsamung des weltweiten Handels oder einer zu großzügigen Kreditvergabe an Schiffsbauer und muss dieses Risiko steuern.
  2. Governance und Risikomanagement: Die Aufseher untersuchen die Organisationsstruktur einer Bank, indem sie ihre Führungsorgane einer Kontrolle unterziehen und prüfen, ob Risiken angemessen gesteuert werden.
  3. Kapitalrisiko: Die Aufseher prüfen, ob das Sicherheitsnetz der Bank in der Lage ist, Verluste aufzufangen, die beispielsweise durch Cyberangriffe auf das IT-System der Bank, einen drastischen Rückgang der Ölpreise oder dadurch entstehen, dass Kreditnehmer ihre Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen.
  4. Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko: Die Aufseher prüfen, ob eine Bank in der Lage ist, ihren Liquiditätsbedarf kurzfristig zu decken, etwa in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, die dazu führen können, dass Kunden erheblich mehr Geld als gewöhnlich abheben.

Wie läuft der SREP ab?

Die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JST) führen den SREP fortlaufend durch und bereiten einmal im Jahr einen individuellen SREP-Beschluss vor. Jede Bank erhält ein Schreiben, in dem festgelegt ist, welche konkreten Maßnahmen sie im folgenden Jahr umsetzen muss.

Dieser SREP-Beschluss ist auf das Profil jeder einzelnen Bank individuell abgestimmt. Grundsätzlich muss jede Bank einen in Rechtsvorschriften festgelegten Mindestbetrag an Kapital vorhalten. Dies wird häufig als „Säule 1“ bezeichnet.

Hier kommt der SREP ins Spiel. In dem auf jede Bank individuell zugeschnittenen SREP-Beschluss kann die Aufsichtsbehörde die Bank auffordern, mehr Kapital vorzuhalten, und/oder qualitative Vorgaben festlegen (gewöhnlich als „Säule 2“ bezeichnet). Letztere könnten beispielsweise die Führungsstruktur oder das Management der Bank betreffen.

Darüber hinaus unterstützen die individuellen SREP-Beschlüsse andere Aufsichtstätigkeiten und tragen zu einer sorgfältigen und kontinuierlichen Überwachung der Banken bei. Sie fließen in die strategische und operationelle Planung des anstehenden Aufsichtszyklus ein und wirken sich unmittelbar auf die Häufigkeit und Tiefe der für eine bestimmte Bank extern und vor Ort durchzuführenden aufsichtlichen Aktivitäten aus.

Was bedeutet dies für die Banken?

Jede Bank ist anders: manche sind in erster Linie traditionelle Geschäftsbanken, andere wiederum betreuen die finanziellen Vermögenswerte anderer Unternehmen. Manche sind in einem bestimmten Sektor tätig, während andere breiter aufgestellt und in verschiedenen Branchen aktiv sind.

Wenngleich zur Gewährleistung einer fairen und einheitlichen Aufsicht eine gemeinsame Methodik angewandt wird, schlagen sich diese Unterschiede im Umfang, in der Intensität und der Häufigkeit der Prüfungen bei den einzelnen Banken nieder. Die in den gemeinsamen Aufsichtsteams vertretenen Aufseher der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden berücksichtigen den möglichen Einfluss einer Bank auf das Finanzsystem, ihr Risikoprofil und ihren Status, d. h. ob es sich um eine Muttergesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder ein einzelnes Institut handelt.

In der Regel fordern die Aufseher Banken auf, als zusätzliche Absicherung mehr Kapital vorzuhalten oder zur Senkung des Kreditrisikos bestimmte Kreditportfolios zu veräußern. Im Extremfall kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass eine Bank ihre Unternehmensführung ändert oder ihre Geschäftsstrategie anpasst, um rentabler zu werden.

Ist der SREP neu?

Der SREP an sich ist nicht neu, früher oblag er jedoch den nationalen Aufsichtsbehörden. Neu am SREP im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist, dass für alle bedeutenden Banken, die unter die europäische Bankenaufsicht fallen, eine gemeinsame Methodik angewandt wird und ein einheitlicher Zeitrahmen gilt.

Dieses Konzept des SREP stammt aus dem Jahr 2004, als der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Basel-II-Vereinbarung veröffentlichte. 2006 wurden EU-weit aktualisierte Vorschriften eingeführt, die seitdem von den verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden angewendet werden.

Die größten Banken, die von der EZB direkt beaufsichtigt werden, wissen, was auf sie zukommt: Der Prozess wird zunehmend transparenter, und vor allem länderübergreifend tätige Banken profitieren von der stärkeren Harmonisierung der Anforderungen.

Die ersten SREP-Beschlüsse verschickte die EZB Anfang 2015. Sie basierten noch auf nationalen Konzepten, ergänzt durch die Ergebnisse der 2014 durchgeführten Soliditätsüberprüfung („Comprehensive Assessment“).

Die zweite Runde der SREP-Beschlüsse, die Ende 2015 erlassen wurden, basierte erstmals auf einem für alle bedeutenden Banken angewandten einheitlichen Ansatz. Dies war ein bedeutender Schritt hin zu gleichen Wettbewerbsbedingungen im europäischen Bankensektor.

Whistleblowing