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Was bedeutet „Ausfall oder wahrscheinlicher Ausfall“ einer Bank?

14. Juni 2017

Die Feststellung des Ausfalls oder wahrscheinlichen Ausfalls einer Bank kann aus einem der vier folgenden Gründe getroffen werden:

  • Die Bank erfüllt die Anforderungen für die Zulassung durch die Aufsichtsbehörde nicht mehr.
  • Die Verbindlichkeiten der Bank übersteigen ihre Vermögenswerte.
  • Die Bank ist nicht in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.
  • Die Bank benötigt außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.

Zum Zeitpunkt der Feststellung des Ausfalls oder wahrscheinlichen Ausfalls einer Bank muss eine der oben genannten Voraussetzungen vorliegen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten.

Warum müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Ausfall oder wahrscheinliche Ausfall einer Bank festgestellt wird?

Da Banken im Wirtschaftsleben eine wesentliche Rolle spielen, wird dem Ausfall einer Bank im Allgemeinen höchste Bedeutung zugeschrieben. Banken erbringen für Privatpersonen und Unternehmen unverzichtbare Dienstleistungen, z. B. die Vergabe von Krediten, die Entgegennahme von Einlagen und die Bearbeitung von Zahlungen. Es muss gewährleistet sein, dass diese Dienstleistungen auch bei Ausfall einer Bank weiterhin erbracht werden.

Darüber hinaus ist das Finanzsystem durch einen hohen Verflechtungsgrad gekennzeichnet. In der jüngsten Finanzkrise wurde offenkundig, wie rasch und mit welcher Wucht sich im Finanzsektor auftretende Probleme ausbreiten, wenn sie nicht wirksam angegangen werden.

Welche Folgen hat die Feststellung, dass eine Bank ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt?

Nach der Feststellung des Ausfalls oder wahrscheinlichen Ausfalls einer Bank wird sie vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss übernommen. Der Einheitliche Abwicklungsausschuss ist die Abwicklungsbehörde für a) bedeutende Banken, die unter die europäische Bankenaufsicht fallen, und b) weniger bedeutende Banken, die grenzüberschreitend tätig sind. Er entscheidet, ob die Abwicklung der Bank im öffentlichen Interesse ist (andernfalls wird die Bank liquidiert) und welche Abwicklungsmaßnahmen zur Anwendung kommen sollten.

Wichtige Ziele der Abwicklung sind:

  • Erhaltung des systemisch wichtigen Teils der Geschäftstätigkeit einer Bank (d. h. des Teils, dessen Ausfall eine Finanzkrise auslösen könnte)
  • Schutz der Einleger
  • Gewährleistung einer kontinuierlichen Bereitstellung kritischer Funktionen
  • Verhinderung von Störungen des Marktes

Die EZB übt die direkte Aufsicht über rund 120 bedeutende Banken aus und arbeitet während des gesamten Abwicklungsverfahrens eng mit dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss zusammen.

Einheitlicher Abwicklungsausschuss

Stufe 1 – Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Planung ist ein wichtiger Faktor bei der wirksamen Abwicklung von Banken, deren Ausfall oder wahrscheinlicher Ausfall festgestellt wurde.

Die Banken müssen jährliche Sanierungspläne erstellen, die von ihrer Aufsichtsbehörde (bei bedeutenden Banken ist dies die EZB) bewertet werden. Die Sanierungspläne beschreiben mögliche Szenarien für den Fall, dass eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät, und legen Maßnahmen fest, mit denen die Bank eine Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit gewährleisten und somit einen Ausfall verhindern könnte. Eine Bank in finanziellen Schwierigkeiten könnte beispielsweise zusätzliches Kapital aufnehmen, die geplante Kreditvergabe reduzieren oder Vermögenswerte veräußern.

Der Abwicklungsplan hingegen ist eine Art Patientenverfügung, in der festgelegt ist, wie eine Bank ihre Geschäftsaktivitäten abwickeln würde, wenn sie als nicht mehr existenzfähig betrachtet wird. Zweck hiervon ist es, die kritischen Funktionen der Bank zu ermitteln, Hindernisse in Bezug auf ihre Abwicklungsfähigkeit zu identifizieren und zu beseitigen und sich auf ihre mögliche Abwicklung vorzubereiten. Die Abwicklungsbehörde ist dafür verantwortlich, den Abwicklungsplan für die jeweilige Bank auf Grundlage von Informationen zu erstellen, die sie von der Bank und der ebenfalls in das Verfahren eingebundenen Aufsichtsinstanz erhält.

Stufe 2 – Bezüglich der Bank wird ein Abwicklungsverfahren eingeleitet

Nach der Feststellung des Ausfalls oder wahrscheinlichen Ausfalls einer Bank beurteilt der Einheitliche Abwicklungsausschuss, ob es alternative Maßnahmen des privaten Sektors gibt, um den Ausfall der Bank innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu verhindern, und ob es im öffentlichen Interesse liegt, mit der Abwicklung der Bank fortzufahren (anstatt sie im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens zu liquidieren). Mit anderen Worten, der Einheitliche Abwicklungsausschuss beurteilt, ob der Ausfall der Bank an den Märkten beispielsweise finanzielle Instabilität oder Störungen auslösen könnte.

Stellt der Einheitliche Abwicklungsausschuss fest, dass es keine geeigneten Maßnahmen des privaten Sektors gibt und dem öffentlichen Interesse am besten mit einer Abwicklung gedient ist, kann er einen Abwicklungsplan beschließen.

Dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss steht eine Reihe von Abwicklungsinstrumenten zur Verfügung:

  • die Veräußerung von Teilen der Bank
  • die Übertragung von Teilen der Bank auf eine vorübergehende Struktur (ein „Brückeninstitut“), damit die Bankdienstleistungen für Kunden aufrechterhalten werden können
  • die Übertragung bestimmter Forderungen und Verbindlichkeiten auf eine „Bad Bank“
  • die Löschung oder Verringerung der Verbindlichkeiten der Bank durch ein Bail-in-Verfahren

Was geschieht, wenn ich über eine Einlage bei einer Bank verfüge, deren Ausfall oder wahrscheinlicher Ausfall festgestellt wurde?

In jedem Mitgliedstaat gibt es Einlagensicherungssysteme, die Einleger entschädigen, wenn ihre Bank von einem Ausfall betroffen und ihre Einlage nicht mehr zugänglich ist. Einlagen bis 100 000 € sind geschützt. Die Mitgliedschaft in einem solchen System sowie die Zahlung von Beiträgen an den betreffenden Fonds sind für alle Banken verpflichtend.

Europäischer Rat – Einlagensicherungssysteme
Whistleblowing