Was geschieht, wenn eine Bank ausfällt oder auszufallen droht?
20. Februar 2026
Banken spielen eine bedeutende Rolle für die Wirtschaft. Sie vergeben Kredite, nehmen Einlagen herein und ermöglichen Bezahlvorgänge. All diese Dienste sind für Privatpersonen und Unternehmen sehr wichtig – und müssen weiter bestehen, selbst wenn eine Bank ausfällt. Hinzu kommt, dass das Finanzsystem sehr eng verflochten ist. Von früheren Finanzkrisen wissen wir, wie schnell sich Probleme im Finanzsystem ausbreiten können, wenn nicht wirksam gegengesteuert wird.
Wenn eine Bank ausfällt oder ein Ausfall droht, steht es schlecht um ihre finanzielle Solidität. Eventuell muss die Bank dann abgewickelt oder liquidiert werden.
Und hier kommen unsere Aufseherinnen und Aufseher ins Spiel: Sie prüfen, ob größere direkt von ihnen beaufsichtigte Banken ausfallen oder ein Ausfall droht. Bei kleineren Banken übernehmen die nationalen Aufsichtsbehörden diese Aufgabe. Wie es um die finanzielle Solidität einer Bank bestellt ist, können auch Abwicklungsbehörden wie der Einheitliche Abwicklungsausschuss feststellen.
Was ist, wenn mein Geld bei einer Bank liegt, die als ausgefallen gilt oder bei der ein Ausfall wahrscheinlich ist?
In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es Einlagensicherungssysteme, die Bankkundinnen und -kunden entschädigen, wenn deren Bank Kundengelder nicht mehr auszahlen kann. Einlagen sind bis zu einem Betrag von 100 000 € geschützt. Alle Banken sind dazu verpflichtet, an einem solchen Sicherungssystem teilzunehmen und in den zugehörigen Einlagensicherungsfonds einzuzahlen.
Bei der Prüfung, ob ein Ausfall vorliegt oder wahrscheinlich ist, stützen sich die Fachleute auf eine Reihe einschlägiger Indikatoren. Für die Einschätzung, ob sich eine Bank erholen kann, ist jedoch vor allem Expertenwissen gefragt.
Welche Folgen hat die Feststellung, dass eine Bank (wahrscheinlich) ausfällt?
Eine Abwicklung hat zum Ziel, eine Bank wieder geschäftsfähig zu machen. Wenn eine Bank als ausfallgefährdet oder ausgefallen eingestuft wird, führt dies nicht automatisch zu ihrer Abwicklung.
Ist eine Bank als (wahrscheinlich) ausfallend eingestuft, übernimmt der Einheitliche Abwicklungsausschuss: Er prüft, ob sich der Ausfall innerhalb einer angemessenen Frist durch alternative Maßnahmen abwenden lässt und – falls nicht – ob die Abwicklung im öffentlichen Interesse liegt. Im öffentlichen Interesse liegt eine Abwicklung, wenn sie notwendig ist, um folgende Ziele zu erreichen:
- Wenn so die Finanzstabilität gewahrt und verhindert wird, dass andere Finanzinstitute in Mitleidenschaft gezogen werden
- Wenn so die Einlegerschaft und kritische Bankfunktionen geschützt werden
- Wenn so möglichst wenig Mittel der öffentlichen Hand beansprucht werden
Gelangt der Einheitliche Abwicklungsausschuss zum Schluss, dass die Abwicklung nicht im Interesse der Öffentlichkeit ist, wird die Bank gemäß dem Insolvenzverfahren des jeweiligen Landes liquidiert.