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Säule-2-Empfehlungen

Säule-2-Empfehlungen (Pillar 2 Guidance – P2G) sind bankenspezifische Empfehlungen, die angeben, wie viel Kapital Banken nach Auffassung der EZB zusätzlich zu den für sie verbindlichen Kapitalanforderungen halten sollten. Dieses Kapital dient den Banken als Puffer für Stressphasen.

Ermittelt wird der P2G-Wert im Zuge des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP). Im Unterschied zu Säule-2-Anforderungen sind Säule-2-Empfehlungen nicht rechtsverbindlich.

Wie legt die Aufsicht die Säule-2-Empfehlungen für die einzelnen Banken fest?

Seit 2021 legt die EZB-Bankenaufsicht den P2G-Wert der einzelnen Banken nach einem zweistufigen Kategorisierungsansatz fest. Diese neue Methodik basiert auf neuem EU-Recht (der Eigenkapitalrichtlinie CRD) und auf Beiträgen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Sie sorgt für gleiche Rahmenbedingungen und eine einheitlichere Vorgehensweise. Bei der Festlegung des jeweiligen P2G-Werts trägt sie den Besonderheiten der einzelnen Banken Rechnung, ist aber nach wie vor einfach ausgestaltet.

Ausgangspunkt für die Festlegung der P2G-Werte ist das Abschneiden der Banken im EU-weiten Stresstest. Im Rahmen dieses regelmäßig durchgeführten Tests wird untersucht, wie sich ein wirtschaftlicher Schock auf die Kapitalquoten der Banken (also auf die Höhe ihres Kapitals im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva) auswirken würde.

Unsere Aufseher folgen einer zweistufigen Methodik:

  1. Im ersten Schritt werden die einzelnen Banken einer von vier Kategorien zugeordnet. Die Zuordnung richtet sich danach, wie stark die Kapitalquote der jeweiligen Bank im Stresstest gesunken ist. Jede Kategorie entspricht einer bestimmten P2G-Bandbreite, die sich mit den angrenzenden Kategorien überschneidet, um Klippeneffekte zu vermeiden.
  2. Im zweiten Schritt bestimmen die Aufseher den endgültigen P2G-Wert der einzelnen Banken innerhalb der Bandbreite der jeweiligen Kategorie. In Ausnahmefällen können sie auch über die Bandbreite hinausgehen. Dabei berücksichtigen sie die individuelle Situation der Bank, wie etwa ihr Risikoprofil und das Jahr, in dem ihre Kapitalquoten im Stresstest am niedrigsten waren. So ist sichergestellt, dass das Verfahren bankspezifischen Besonderheiten weiterhin Rechnung trägt und dass es für Banken, deren Kapitalquoten stark zurückgegangen sind, angemessene P2G-Werte generiert.

Kategorien mit P2G-Bandbreiten (2021)

*Der P2G-Höchstwert für 2021 dürfte bei 4,5 % liegen.

Quelle: EZB-Bankenaufsicht

Durch den Kategorisierungsansatz wird ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den P2G-Werten und den Stresstestergebnissen hergestellt. Wie aus der Grafik ersichtlich, entspricht der P2G-Wert einer Bank nicht dem Rückgang ihrer Kapitalquote. So würde eine Bank, deren Kapitalquote um 8 Prozentpunkte gesunken ist, der dritten Kategorie zugeordnet, und ihr P2G-Wert würde daher wohl höchstens 2,75 % betragen. Mit der neuen Methodik werden auch die Mindestwerte abgeschafft, die in vergangenen SREP-Zyklen für die P2G-Werte galten.

Die Überarbeitung der Methodik ändert nichts an der Verpflichtung der EZB, den Banken bis mindestens Ende 2022 eine Kapitalunterlegung unterhalb der Säule-2-Empfehlung und der kombinierten Kapitalpufferanforderung zu gestatten. Die EZB beabsichtigt, den Banken hinreichend Zeit für die Aufstockung ihrer Kapitalbasis einzuräumen, falls die P2G-Werte angehoben werden. Die EZB hat diese Maßnahme zur Kapitalentlastung 2020 gewährt, damit Banken in der Lage sind, Verluste aufzufangen und die Wirtschaft zu unterstützen, indem sie Kredite an private Haushalte sowie kleine oder große Unternehmen vergeben.

Für Banken, die nicht am Stresstest 2021 teilgenommen haben, setzt die EZB-Bankenaufsicht den P2G-Wert auf Basis einer vorausschauenden Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Bank und der potenziellen Auswirkungen ungünstiger Szenarien auf die Kapitalausstattung der Bank fest.

Whistleblowing