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Whistleblower handeln im Sinne des Gemeinwohls

08.09.2015 (aktualisiert am 26. Oktober 2018)

Die EZB sieht sich zu einer strengen, aber fairen Bankenaufsicht verpflichtet. Ein wesentlicher Teil dieser Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sämtliche beaufsichtigten Banken und Bankenaufseher ihren im EU-Recht verankerten Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen. Gelegentlich werden diese Verpflichtungen jedoch nicht eingehalten, und in manchen Fällen werden bewusst Maßnahmen ergriffen, um Fehlverhalten zu verschleiern. Informanten, die der EZB mutmaßliche Rechtsverstöße mitteilen, dienen dem öffentlichen Interesse und handeln im Sinne des Gemeinwohls, wenn sie einen Verdacht melden.

Compliance-Beauftragte, Buchprüfer und andere Mitarbeiter von Banken erfahren am ehesten von möglichem Fehlverhalten. Eine unzutreffende Berechnung der Eigenmittel- und Eigenkapitalanforderungen sowie Governance-Themen zählen zu den am häufigsten gemeldeten Verstößen.

„Solche Meldungen sind ein wirksames Instrument, um Fälle von geschäftlichem Fehlverhalten ans Licht zu bringen.“

(Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums, Gastbeitrag)

Die EZB kann nur Verstößen gegen „einschlägiges EU-Recht“ nachgehen – also Verstößen gegen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der prudenziellen Aufsicht über Banken, wie etwa Bestimmungen zu Kapitalanforderungen und Governance-Regelungen. Die Verfolgung von Verstößen im Zusammenhang mit anderen Aspekten der Beaufsichtigung von Banken – beispielsweise im Bereich des Verbraucherschutzes oder der Umsetzung von Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche – liegen außerhalb des Mandats der EZB. Derartige Verstöße sind den nationalen Behörden zu melden.

Wie ist ein Verstoß zu melden?

Verstöße sollten möglichst über das Onlineformular gemeldet werden. So geht die Meldung direkt und unverzüglich bei der Stelle ein, die für die Beurteilung des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist. Zudem enthält das Formular einige Fragen, die für die Beurteilung der Meldung durch die EZB von Bedeutung sind.

Whistleblower-Plattform

Wie werden Informanten geschützt?

Jeder hat die Möglichkeit, der EZB einen Verstoß über das Onlineformular zu melden, ohne dabei seine Identität preiszugeben. Die EZB wird diese Meldungen sorgfältig prüfen.

Die EZB hat den Europäischen Datenschutzbeauftragten konsultiert und sichergestellt, dass alle notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen wurden, um Informanten gemäß den EU-Datenschutzbestimmungen zu schützen. Der Informantenschutz ist auch im Rechtsrahmen verankert, der für die Aufsichtstätigkeit der EZB maßgeblich ist.

Wie wird mit Meldungen von Verstößen verfahren?

Bei eingehenden Informationen prüft zunächst eine Expertengruppe, ob es sich um eine für die EZB oder eine nationale Aufsichtsbehörde relevante Meldung handelt. Kommen die Fachleute nach der Erstbewertung zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist, leiten sie die Informationen an den zuständigen Bereich bei der EZB oder an eine nationale Aufsichtsbehörde weiter. Daraufhin werden gegebenenfalls aufsichtliche Schritte eingeleitet, beispielsweise die Anforderung von Informationen, eine Vor-Ort-Prüfung, Aufsichtsmaßnahmen oder ein Sanktionsverfahren.

Aufgrund der geltenden Geheimhaltungsvorschriften ist die EZB nicht befugt, den Informanten das Ergebnis ihrer Meldung mitzuteilen. Allerdings veröffentlicht die EZB jedes Jahr eine zusammenfassende und anonymisierte Übersicht der gemeldeten Verstöße und nachfolgend ergriffenen Maßnahmen in ihrem Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit.

Whistleblowing