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Was sind Rückstellungen und was versteht man unter NPL-Deckung?

21. Dezember 2020

Wenn Banken ihren Kunden Kredite geben, gehen sie immer ein Kreditrisiko ein. Sie müssen also stets damit rechnen, dass der Kreditnehmer das geliehene Geld nicht zurückzahlen kann. Tritt dieses Risiko ein, wird der betreffende Kredit fachsprachlich zu einem notleidenden Kredit. Notleidend wird ein Kredit dann, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit nach Einschätzung der Bank wahrscheinlich nicht zurückzahlt oder wenn der Kreditnehmer mit der Zahlung mehr als 90 Tage im Rückstand ist.

Aufgrund von notleidenden Krediten (non-performing loans – NPLs) verringern sich die Erträge der Banken und entstehen ihnen Verluste. Dies wiederum schwächt ihre Solidität. Banken mit hohen NPL-Beständen können keine Kredite an private Haushalte und Unternehmen vergeben. Das schadet der Wirtschaft insgesamt.

Absicherung gegen Verluste: Rückstellungen und Risikodeckung

Jede Bank muss für Verluste vorsorgen, die durch Kreditausfälle entstehen. Zum Ausgleich des Ausfallrisikos schätzt die Bank die Höhe der zu erwartenden Kreditausfälle und bildet eine entsprechende Rückstellung. Durch diese Rückstellungen weisen Banken Kreditausfälle vorzeitig in ihren Bilanzen aus. Banken nutzen ihr Eigenkapital zur Abfederung solcher Verluste: Durch die Bildung einer Rückstellung weist die Bank einen Verlust aus und verringert damit ihr Eigenkapital um den Betrag, den ihr der Kunde schuldig bleiben wird.

Die Rückstellung muss aber nicht genauso hoch sein wie der notleidende Kredit. Denn möglicherweise zahlt der Kunde ihn ja teilweise zurück. Einen Teil des Kreditbetrags kann die Bank zudem zurückerhalten, indem sie Sicherheiten (Immobilien oder sonstige Vermögenswerte) verkauft, die sie vom Kunden erhalten hat. Es muss also nur der Reinverlust abgedeckt werden, also der letztlich verbleibende Verlustbetrag. Den durch die Rückstellungen der Bank abgedeckten Anteil notleidender Kredite nennt man NPL-Deckung. An diesem Wert kann man ablesen, inwieweit die Bank Ausfälle, die sie aus notleidenden Krediten erwartet, bereits verbucht hat.

Wie buchen Banken Rückstellungen?

Beispiel: Eine Bank hat notleidende Kredite in Höhe von 100 €. Sie erwartet einen Reinverlust in Höhe von 40 €. Um diesen Verlust abzudecken, bildet die Bank eine Rückstellung in Höhe von 40 €. Die NPL-Deckungsquote beträgt damit 40 %.

Mindestdeckungsquote sorgt für ausreichende Rückstellungen

Damit Banken Rückstellungen in ausreichender Höhe bilden, sieht das EU-Recht eine Mindestdeckungsquote vor. Diese müssen die Banken einhalten. Hat eine Bank nicht genügend Rückstellungen gebildet, um neue notleidende Kredite abzudecken, muss sie die Differenz ausgleichen, indem sie den entsprechenden Fehlbetrag von ihrem Eigenkapital abzieht. Hat eine Bank keine ausreichenden Kapitalpolster aufgebaut, die über die Mindestanforderungen hinausgehen und einen sicheren Geschäftsbetrieb ermöglichen, kann sie das in Schwierigkeiten bringen.

Zeitnahe Risikodeckung mit Rückstellungen nach Zeitplan

Banken sollten die Risikovorsorge für notleidende Kredite nicht zu lange aufschieben. Durch zahlreiche Instrumente und Mechanismen soll sichergestellt werden, dass Banken ihre Rückstellungen für Kreditausfälle nicht nur in ausreichendem Maße sondern auch zeitnah bilden. Dazu gehört auch ein vorgegebener Zeitplan. Dieser ist gewissermaßen ein Sicherungsmechanismus („Backstop“) zur Vermeidung einer unzureichenden NPL-Deckung.

Wie funktioniert das in der Praxis? Der Zeitplan gibt vor, wie hoch der Deckungsgrad zu unterschiedlichen Zeitpunkten sein muss. Ausgangspunkt ist dabei das Datum, seit dem der Kredit als notleidend gilt. Je länger ein Kredit notleidend ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass er wieder bedient wird und desto höher sollten die Rückstellungen sein. Die Deckungsanforderung steigt daher mit der Zeit allmählich an, bis sie den Wert von 100 % erreicht.

Die zeitliche Staffelung richtet sich danach, ob der Kredit besichert ist (z. B. durch Immobilien) oder nicht. Bei einem unbesicherten Kredit muss die Bank spätestens innerhalb von drei Jahren für eine vollständige Deckung sorgen. Besicherte Krediten müssen innerhalb von sieben bis neun Jahren vollständig gedeckt sein.

Der eben beschriebene Sicherungsmechanismus für die Risikovorsorge trägt dazu bei, dass Banken gut für Kreditausfälle gewappnet sind. Er greift jedoch nur bei Krediten, die Banken als notleidend eingestuft haben. Banken müssen ihre Kreditbestände daher sorgfältig überwachen. Sie müssen ausfallgefährdete Kredite frühzeitig erkennen und entsprechend einstufen.

Zusätzliche Informationen

Die im EU-Recht geregelte Deckungsanforderung („Säule-1-Backstop“) ist für alle Banken in der Europäischen Union verbindlich. Sie gilt für Kredite, die seit dem 26. April 2019 vergeben wurden. Für Kredite, die vor diesem Datum gewährt wurden, hat die EZB-Bankenaufsicht unverbindliche Erwartungen formuliert. Diese sogenannten Säule-2-Erwartungen folgen einer ähnlichen Logik. Nähere Informationen zum Zusammenwirken der verbindlichen Anforderungen und der unverbindlichen aufsichtlichen Erwartungen können der „Mitteilung zu den Erwartungen der Aufsicht an die Deckung von NPE“ vom August 2019 entnommen werden.

Mitteilung zu den Erwartungen der Aufsicht an die Deckung von NPE
Whistleblowing