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IRRBB-Sensitivitätsanalyse der EZB – Stresstest 2017

28. Februar 2017

Fragen und Antworten

1. Welche Absicht verfolgt die EZB-Bankenaufsicht mit der Sensitivitätsanalyse des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) – Stresstest 2017?

Die EZB-Bankenaufsicht ist gemäß Artikel 100 der CRD dazu verpflichtet, jährlich aufsichtliche Stresstests durchzuführen. Im Jahr 2017 werden alle Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, einem solchen Stresstest unterzogen.

Vom diesjährigen Stresstest erhofft sich die EZB hinreichende Informationen, um sich ein Bild von der Zinssensitivität der Aktiva und Verbindlichkeiten in den Anlagebüchern der Banken sowie der Nettozinserträge zu machen. Die hypothetischen Schocks, die im Stresstest angewendet werden, basieren auf den vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) im April 2016 veröffentlichten Standards zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch („Standards – Interest rate risk in the banking book“).

2. Was ist der Schwerpunkt der IRRBB-Sensitivitätsanalyse der EZB – Stresstest 2017? Wie werden die Ergebnisse genutzt?

Die Aufseher untersuchen, wie sich hypothetische Veränderungen des Zinsumfelds auf Banken auswirken würden.

Der Stresstest konzentriert sich auf die Veränderungen des wirtschaftlichen Werts der Aktiva und Verbindlichkeiten im Anlagebuch und die Entwicklung der mit diesen Aktiva und Verbindlichkeiten generierten Nettozinserträge. Das Anlagebuch umfasst die Aktiva und Verbindlichkeiten, die nicht mit den Handelsaktivitäten der Bank in Zusammenhang stehen. Im Stresstest soll auch analysiert werden, wie die Modelle der Banken zum Kundenverhalten die Messung des Zinsänderungsrisikos beeinflussen, da sich das Kundenverhalten als Reaktion auf Zinsanpassungen verändern kann.

Die Ergebnisse des Stresstests fließen in den diesjährigen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) ein. Im Rahmen des SREP wird festgelegt, wie viel Kapital jede einzelne Bank vorhalten muss. Die aufsichtlichen Kapitalvorgaben in den SREP-Beschlüssen 2017 werden nicht auf den quantitativen Ergebnissen des Stresstests beruhen, sondern auf der relativen Anfälligkeit der Banken gegenüber den unterschiedlichen Zinsschocks. Anhand der Ergebnisse wird vor allem beurteilt, wie viel Kapital ein Institut im Rahmen der Säule-2-Anforderungen (P2R) und der Säule-2-Empfehlungen (P2G) vorhalten muss.

3. Wird der Stresstest zu höheren aufsichtlichen Kapitalvorgaben für die Banken führen?

Insgesamt dürften die Kapitalvorgaben für die direkt von der EZB beaufsichtigten Banken unter sonst gleichen Bedingungen unverändert bleiben.

4. Welche Annahmen zu Veränderungen des Zinsumfelds werden bei diesem Stresstest zugrunde gelegt?

Es werden sechs verschiedene Zinsschockszenarien zugrunde gelegt. Sie sind in den im April 2016 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Standards (siehe Standards – Interest rate risk in the banking book) dargelegt und werden auf das Anlagebuch angewendet. Diese Schocks tragen unterschiedlichen Veränderungen in Höhe und Form der Zinsstrukturkurve Rechnung und liefern den Aufsehern Informationen darüber, wie sich der wirtschaftliche Wert des Eigenkapitals im Anlagebuch und die Projektionen für die Nettozinserträge in jedem Schockszenario verändern. Die Schocks sind hypothetisch und stellen keine Prognosen für die künftige Entwicklung der Zinssätze im Euroraum dar; sie dienen vielmehr dazu, mögliche Schwachstellen in den Anlagebüchern der Banken aufzudecken.

Die Schocks werden daher eher im Sinne einer Sensitivitätsanalyse angewendet. Eine Sensitivitätsanalyse unterscheidet sich deutlich von einem makroökonomischen Stresstest, der normalerweise modellbasierte wirtschaftliche Projektionen in einem Szenario umfasst.

yield curve IR shock

5. Welche Teile der Bankbilanzen werden Gegenstand der Sensitivitätsanalyse sein?

Der Schwerpunkt liegt auf den Positionen im Anlagebuch. Der Umfang ist jeweils auf die Aktiva und Verbindlichkeiten beschränkt, die in den wichtigsten Währungen der spezifischen Bank denominiert sind. Der Stresstest umfasst nur Aktiva und Verbindlichkeiten in Währungen, in denen mehr als 20 % der Aktiva des Anlagebuchs denominiert sind. Zur Begrenzung des Meldeaufwands wurde entschieden, Bestände in anderen Währungen, die unterhalb dieses Schwellenwerts liegen, nicht zu berücksichtigen. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass die Ergebnisse im Zusammenhang mit solchen kleineren Beständen zu wesentlichen Änderungen der Gesamtergebnisse führen.

6. Wie lange wird der Stresstest dauern?

Der Stresstest beginnt am 28. Februar 2017. Die Ergebnisse fließen in erster Linie in die SREP-Bewertung ein und tragen dazu bei, die Säule-2-Empfehlungen (P2G) zu kalibrieren. Die Ergebnisse werden im Sommer im Rahmen des SREP-Aufsichtsdialogs zwischen den Banken und den gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams, JSTs) erörtert.

Bei diesem Buttom-up-Ansatz stellen die Banken Projektionen für bestimmte Zinsschocks auf Grundlage ihrer eigenen Modelle bereit. Die Ergebnisse fließen in die qualitativen Maßnahmen und die SREP-Gespräche zwischen den JSTs und den Banken ein.

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