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Erklärung des SSM zur Risikobereitschaft

Ziel der Bankenaufsicht ist letztlich ein widerstands-fähiger und gut funktionierender Bankensektor

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei, indem er einen widerstandsfähigen und gut funktionierenden Bankensektor fördert, der seiner Funktion als Dienstleister für die Realwirtschaft gerecht werden kann.

Der Aufsichtsansatz des SSM stützt sich auf einen Best-Practice-Ansatz für eine unabhängige, vorausschauende, faire und risikobasierte Aufsicht. So nutzt der SSM die Möglichkeit zum Vergleich von Banken sowie zur Beurteilung ihrer Risikoprofile und letztlich ihrer Überlebensfähigkeit, um seine Ressourcen verstärkt in den Bereichen einzusetzen, die auf Einzelinstitutsebene oder für das Bankensystem insgesamt aus Sicht des SSM die größten Risiken bergen. Erkennt der SSM schwerwiegende Mängel im Hinblick auf die Kapital- oder Liquiditätsausstattung der Banken, ihr Risikomanagement und ihre Risikokontrollen, so wird die Aufsichtsintensität entsprechend erhöht. Letztendlich verfolgt der SSM das Ziel, im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse die bestmögliche Wirkung zu erzielen und dabei Abwärtsrisiken und unbeabsichtigte Konsequenzen zu minimieren.

Ziel des SSM ist es nicht, den Ausfall von Banken zu verhindern, sondern vielmehr die damit verbundenen Risiken und Auswirkungen zu mindern

In einem robusten Bankensektor werden einige Banken erfolgreich sein, andere werden aus dem Markt ausscheiden, sei es durch Konsolidierung oder – im Extremfall– schlichtweg, indem sie ausfallen. Dabei handelt es sich um ein wesentliches Merkmal eines funktionierenden Marktes mit gesundem Wettbewerb unter den Marktteilnehmern.

Der SSM fördert die Tragfähigkeit von Bankgeschäftsmodellen, die über ein solides Risikomanagement und verlässliche Risikokontrollen verfügen, mit hinreichend Kapital und Liquidität unterlegt sind sowie adversen wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen standhalten können. Banken, die diese Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um ihre Position zu stärken; andernfalls müssen sie unter Umständen den Markt verlassen.

Das Ziel des SSM beseht somit nicht darin, Bankenausfälle als solche zu verhindern. Eine „Null-Ausfall“-Politik ist weder machbar noch wünschenswert. Banken können und sollten den Markt verlassen, wenn sie auf riskante und unsolide Weise geleitet werden oder strukturell nicht in der Lage sind, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells aufrechtzuerhalten. Eine Null-Ausfall-Politik ließe sich außerdem nicht mit dem Grundsatz vereinen, dass die Anteilseigner und Leitungsorgane von Banken letztlich die Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen und ihres Handelns tragen, und würde daher Fehlanreize setzen.

Die Prüfung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells einer Bank, ihres Risikoprofils sowie plausibler Sanierungsmaßnahmen durch den SSM kann ergeben, dass diese Bank im Hinblick auf ihr Kapital oder ihre Liquidität nicht mehr überlebensfähig ist. Der SSM kann dann den Ausfall oder den wahrscheinlichen Ausfall dieser Bank feststellen. Die Entscheidung über die Abwicklung der fraglichen Bank obliegt dann dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB).

Der Ausfall einer Bank hat das Potenzial, das gesamte Bankensystem ins Wanken zu bringen, wenn er nicht wirksam gesteuert wird. Deshalb besteht unsere Aufgabe gegebenenfalls auch darin, Vorbereitungen für ihren geordneten Marktaustritt zu treffen. Aus diesem Grund fördern wir auch eine geordnete Sanierungs- und Abwicklungsplanung der Banken und arbeiten dabei eng mit dem SRB zusammen, der die Hauptverantwortung für Abwicklungsstrategien trägt.

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