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Schlichtungsstelle

Um die Trennung zwischen geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben sicherzustellen, legt die Schlichtungsstelle Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Einwände des EZB-Rats gegen einen Beschlussentwurf des Aufsichtsgremiums bei.

Zusammensetzung

Ein Mitglied je Teilnehmerland, wobei das Mitglied aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums ausgewählt wird.

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Whistleblowing