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Öffentliche Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorgaben für Optionen und Ermessensspielräume

Diese Konsultation bot interessierten Parteien die Möglichkeit, sich zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorgaben der EZB bezüglich der im Unionsrecht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräume zu äußern.

Auf Bitte von Interessenvertretern veröffentlichten wir eine zusätzliche Version des Leitfadens, in der die vorgeschlagenen Änderungen markiert sind. Diese Version ist nur auf Englisch verfügbar. Um genügend Zeit für die Prüfung dieses zusätzlichen Dokuments einzuräumen, hatten wir die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Konsultation um eine Woche bis zum 30. August 2021 verlängert.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 30. August 2021, 24:00 Uhr MEZ

Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingingen, wurden nicht berücksichtigt.

Vorgaben der EZB für Optionen und Ermessensspielräume

Im Jahr 2016 sorgte die EZB durch eine erste Harmonisierung dafür, dass die Aufsichtsbehörden der am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmenden Länder die ihnen eingeräumten Optionen und Ermessensspielräume auf einheitliche Weise ausüben.

Die diesbezüglichen Vorgaben der EZB sind in vier Instrumenten festgelegt:

  • In einem Leitfaden und einer Verordnung der EZB ist geregelt, wie die EZB Optionen und Ermessensspielräume bei der direkten Beaufsichtigung von bedeutenden Instituten ausübt.
  • In einer Empfehlung und einer Leitlinie der EZB, die an die nationalen zuständigen Behörden der SSM-Länder gerichtet sind, wird von den Behörden verlangt, dass sie bei der direkten Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute vergleichbare Kriterien anwenden.

Mit der von der EZB initiierten Überarbeitung der vier Instrumente soll den seit ihrer Veröffentlichung eingetretenen rechtlichen Änderungen Rechnung getragen werden. So soll insbesondere die Einführung des CRR-II-/CRD-V-Pakets Berücksichtigung finden.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 30. August 2021, 24:00 Uhr MEZ

Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Einreichung von Kommentaren

Bitte reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 30. August 2021, 24:00 Uhr MEZ ein und verwenden Sie hierzu folgendes Formular:

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Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die über das oben verlinkte Formular eingereicht wurden.

Einreichung von Kommentaren per E-Mail:

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an folgende Adresse: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu

Bitte wählen Sie als Betreff „Public consultation on draft revisions to options and discretions policies“.

Einreichung von Kommentaren per Post:

Bitte senden Sie Ihre Anmerkungen an die folgende Postanschrift:

Europäische Zentralbank Sekretariat des Aufsichtsgremiums
„Public consultation on draft revisions to options and discretions policies“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland

Veröffentlichung der Kommentare

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Dokumente
28/03/2022

Pressemitteilung

 

Leitfaden der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen

 

Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 25. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/445 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2022/14)

 

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 25. März 2022 zur Änderung der Empfehlung EZB/2017/10 zu einheitlichen Kriterien für die Nutzung einiger im Unionsrecht eröffneter Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten (EZB/2022/13)

 

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 25. März 2022 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2017/697 der Europäischen Zentralbank über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten (EZB/2022/12)

 

Feedback-Erklärung – Antworten auf die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Vorgaben der EZB für Optionen und Ermessensspielräume

 
Eingegangene Kommentare
20/08/2021
Entwurf eines überarbeiteten Leitfadens der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen – mit markierten Änderungen
29/06/2021

Pressemitteilung

 

Entwurf eines überarbeiteten Leitfadens der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen

 

Entwurf einer Verordnung der EZB zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/445 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume

 

Entwurf einer Empfehlung der EZB zur Änderung der Empfehlung EZB/2017/10 zu einheitlichen Kriterien für die Nutzung einiger im Unionsrecht eröffneter Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten

 

Entwurf einer Leitlinie der EZB zur Änderung der Leitlinie (EU) 2017/697 der Europäischen Zentralbank über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten

 

Explanatory Memorandum zur Überarbeitung der Vorgaben der EZB hinsichtlich der Nutzung von im Unionsrecht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräumen

 

Formular zur Einreichung von Kommentaren

 
Fragen und Antworten
Whistleblowing