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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB leitet Konsultation bezüglich Aktualisierung von Vorgaben für Optionen und Ermessenspielräume ein

29. Juni 2021

  • EZB stellt ihre Vorschläge zur Aktualisierung der Vorgaben für Optionen und Ermessenspielräume zur Konsultation
  • Angestrebt wird mehr Transparenz in der Aufsichtstätigkeit
  • Aktualisierung berücksichtigt rechtliche Änderungen, die seit erstmaliger Veröffentlichung der Vorgaben für Optionen und Ermessenspielräume eingetreten sind
  • Konsultation endet am 23. August 2021

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Gegenstand der Konsultation ist die Aktualisierung der harmonisierten Vorgaben für die Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen, die ihr das Unionsrecht bei der Bankenaufsicht gewährt.

Der europäische Rechtsrahmen räumt den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit ein, bei der Beaufsichtigung der Banken eine erhebliche Anzahl von Optionen und Ermessensspielräumen zu nutzen. Im Jahr 2016 hatte die EZB zunächst 122 Optionen und Ermessenspielräume mit dem Ziel harmonisiert, ihre Aufsichtstätigkeit in den Ländern zu vereinheitlichen, die am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmen.

Hauptmotivation für die nun von der EZB angeregte Überarbeitung der Vorgaben sind rechtliche Änderungen, die seit der erstmaligen Veröffentlichung der Vorgaben im Jahr 2016 eingetreten sind. Die meisten Änderungen betreffen Optionen und Ermessensspielräume im Zusammenhang mit der Anwendung von Liquiditätsanforderungen. Die Konsultation deckt zahlreiche Aspekte der Aufsicht ab, darunter die Erlaubniserteilung an Banken, die ihr Kapital reduzieren wollen, die Behandlung bestimmter Risikopositionen bei der Berechnung der Verschuldungsquote sowie bestimmte Ausnahmen von der Obergrenze für Großkredite.

Die Vorgaben der EZB bezüglich Optionen und Ermessensspielräumen sind in vier Instrumenten festgelegt:

  • einem EZB-Leitfaden, der gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) dahingehend Orientierungshilfe bietet, wie Optionen und Ermessensspielräume in Bezug auf bedeutende Institute im Einzelfall auszuüben sind
  • einer EZB-Verordnung, der zu entnehmen ist, wie die EZB mehrere Optionen und Ermessenspielräume allgemeiner Art in Bezug auf bedeutende Institute nutzt
  • einer EZB-Empfehlung, deren Adressaten die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) sind und in der dargelegt ist, wie Optionen und Ermessensspielräume in Bezug auf weniger bedeutende Institute im Einzelfall zu nutzen sind
  • einer ebenfalls an die NCAs gerichteten EZB-Leitlinie für die Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen allgemeiner Art in Bezug auf weniger bedeutende Institute.

Diese Instrumente geben transparent Auskunft darüber, wie die EZB Optionen und Ermessensspielräume bei der Beaufsichtigung bedeutender Institute nutzt. Die Instrumente gewährleisten weiterhin die konsistente Anwendung hoher Aufsichtsstandards sowie eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufsicht über bedeutende und weniger bedeutende Institute.

Die Konsultation beginnt heute und endet am 23. August 2021. Die Unterlagen zur Konsultation können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Sie umfassen einen Entwurf des überarbeiteten Leitfadens, eine Verordnung zur Änderung der EZB-Verordnung, eine Empfehlung zur Änderung der EZB-Empfehlung, eine Leitlinie zur Änderung der EZB-Leitlinie sowie ein Explanatory Memorandum.

Nach der öffentlichen Konsultation wird die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit den jeweiligen Antworten und einer Bewertung veröffentlichen.

Weitere Informationen zu den Vorgaben der EZB in Bezug auf Optionen und Ermessensspielräume können diesen Fragen und Antworten entnommen werden.

Medienanfragen sind an Frau Silvia Margiocco (Tel. +49 69 1344 6619) zu richten.

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Europäische Zentralbank

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