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Was sind Zwangsgelder?

Zwangsgelder gehören zu den Durchsetzungsmaßnahmen, die der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß EU-Recht zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen gibt es aus gutem Grund – um die Banken dazu zu bewegen, Anforderungen, die in Aufsichtsbeschlüssen oder Verordnungen der EZB festgelegt sind, schnellstmöglich zu erfüllen.

Wenn die EZB Zwangsgelder verhängt, dann muss die Bank für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten Zwangsgelder in Höhe von bis zu 5 % ihres durchschnittlichen Tagesumsatzes für jeden Tag zahlen, an dem sie eine Anforderung nicht erfüllt hat.

Wie verhängt die EZB Zwangsgelder?

Stufe 1

Die EZB teilt einer Bank mittels eines Beschlusses zur Festlegung von Anforderungen mit, dass die Bank bestimmte Maßnahmen ergreifen muss, um einen festgestellten Mangel bis zu einer bestimmten Frist zu beheben.

Stufe 2

Erfüllt die Bank die Anforderung fristgemäß, endet der Prozess an dieser Stelle und es werden keine Maßnahmen gegen die Bank eingeleitet.

Wenn die Anforderung nicht fristgemäß erfüllt wird:

  • Falls der erste Beschluss mit einem Beschluss zur Verhängung von Zwangsgeldern im Fall der Nichterfüllung einer Anforderung einherging, fallen die Zwangsgelder automatisch nach Ablauf der Frist an. In diesem Fall bedarf es keines weiteren Beschlusses zur Verhängung von Zwangsgeldern.
  • Falls der erste Beschluss NICHT mit einem Beschluss zur automatischen Verhängung von Zwangsgeldern im Fall der Nichterfüllung einer Anforderung einherging, verhängt die EZB Zwangsgelder in einem zweiten gesonderten Beschluss. Diese Zwangsgelder fallen ab dem im Beschluss festgelegten Datum an. 

Das bedeutet nicht, dass die Bank nach Ablauf der Frist täglich Geld an die EZB überweisen muss. Es bedeutet vielmehr, dass der Gesamtbetrag, den die Bank am Ende des Prozesses zahlen muss, sich mit jedem Tag erhöht, an dem die Bank die Anforderung nicht erfüllt. In beiden Fällen können die Zwangsgelder bis zu einem Zeitraum von höchstens sechs Monaten anfallen. Während des gesamten Prozesses stehen die Bank und die EZB in regelmäßigem Austausch über die Fortschritte der Bank im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderung.

Stufe 3

Sobald die Bank die Anforderung erfüllt oder die Zwangsgelder für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten angefallen sind – je nachdem, was zuerst eintritt – fallen keine Zwangsgelder mehr an. Die EZB übermittelt der Bank den Entwurf eines endgültigen Durchsetzungsbeschlusses. Dieser enthält die Anzahl der Tage, an denen die Anforderung nicht erfüllt wurde, sowie den Gesamtbetrag der angefallenen Zwangsgelder. Die Bank hat dann die Gelegenheit, zu diesem Beschlussentwurf Stellung zu nehmen, bevor er förmlich angenommen wird.

Stufe 4 

Nach Prüfung der Stellungnahme der Bank erlässt die EZB ihren endgültigen Durchsetzungsbeschluss. Anschließend veröffentlicht sie auf ihrer Website Informationen über den Beschluss, darunter den Namen der Bank, Art und Dauer des Verstoßes sowie den Gesamtbetrag der von der Bank zu zahlenden Zwangsgelder. Der Gesamtbetrag der Zwangsgelder wird für jede Bank individuell bestimmt. Er kann jedoch bis zu 5 % ihres durchschnittlichen Tagesumsatzes für jeden Tag betragen, an dem sie die Anforderung nicht erfüllt hat.

Kann die Bank gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einlegen?

Sie hat die Möglichkeit den Beschluss vor dem administrativen Überprüfungsausschuss (Administrator of Review – ABoR) oder dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anzufechten. Sie kann auch zuerst Rechtsmittel beim ABoR und danach beim EuGH einlegen. 

Was geschieht, wenn die Bank nach sechs Monaten die Anforderung immer noch nicht erfüllt?

Erfüllt die Bank die Anforderung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist immer noch nicht, so kann die EZB andere aufsichtliche Maßnahmen anwenden, um ihre Beschlüsse durchzusetzen (auch Sanktionen).

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